Beschreibung der Beschaffung
II.2.4.1) Vorbemerkung
Im PEPL werden die Grundleistungen und die besonderen Leistungen dargestellt sowie die Ergebnisse von separat vergebenen Leistungen (siehe auch II.1.4) integriert. Die vsl. Leistungen sind nachstehend aufgeführt; die detaillierte Beschreibung erfolgt in den noch zu erstellenden Leistungsverzeichnissen. In Abhängigkeit von Zwischenarbeitsergebnissen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. eine Anpassung von besond. Leistungen oder von Gebietsgrenzen erforderlich werden.
II.2.4.2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Pos. 1) Optional: besondere Leistung Koordination
Koordinierung der verschiedenen Untersuchungen und Integration in den PEPL; sowohl der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Leistungen, als auch der separat vergebenen Sondergutachten und Leistungen (hydrolog.-hydraul. Gutachten, sozioökonom. Analyse, projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, verfahrensbegleitende Moderation).
In diesem Zusammenhang u. a. Aufstellen und Abstimmen eines Zeit- und Arbeitsplanes mit Konkretisierung und Differenzierung der Ablaufplanung für wesentliche Teilgebiete und Teilleistungen in Abstimmung mit dem AG;
Pos. 2) Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL).
Grundleistungen nach § 27 HOAI, LP 1 bis 4;
Pos. 3) Besondere Leistungen PEPL.
Pos. 3.1) Leistungen Kartierung nach Anlage 9 HOAI;
Pos. 3.1.1) Biotoptypenkartierung (ca. 6 500 ha des Fördergebietes);
Pos. 3.1.2) Pflanzengesellschaften/Flora (Fördergebiet);
Pos. 3.1.3) Avifauna, ausgewählte Arten (ca. 5 000 ha des Fördergebietes);
Pos. 3.1.4) Fledermäuse (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.5) Reptilien (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.6) Amphibien (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.7) Tagfalter und Widderchen (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.8) Fische und Rundmäuler (ausgewählte Bereiche am Fließgewässer, nur im Teilgebiet Dahner Felsenland);
Pos. 3.1.9) Krebse (ausgewählte Bereiche am Fließgewässer, nur im Teilgebiet Dahner Felsenland);
Pos. 3.1.10) Libellen (ausgewählte Bereiche am Fließgewässer, nur im Teilgebiet Dahner Felsenland);
Pos. 3.1.11) Totholzkäfer, ausgewählte Arten (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.12) Heuschrecken (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.13) Maculinea sp. mit Ameisen (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.14) Streuobstkartierung (ausgewählte Bereiche des Fördergebietes);
Pos. 3.1.15) Datenerfassung, -auswertung und –aufbereitung (EDV).
II.2.4.3) Ergänzende Angaben
II.2.4.3.1) Termine
Für den Auftrag gelten folgende terminl. Rahmenvorgaben:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. 1.2.2019;
b) Projektlaufzeit bis vsl. 31.12.2020;
c) [nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung: Umsetzung vsl. ab 2021].
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z. B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.4.3.2) Abstimmung
Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Mögliche Beeinträchtigungen der Umwelt sind zu minimieren. Hierzu sind vom Planer ggf. Schutzanforderungen zu definieren, erforderliche Maßnahmen zu planen und mit dem AG abzustimmen.
Der Planer hat mit den sonstigen Beteiligten erforderliche Abstimmungen zu treffen (neben dem AG bspw. Sondergutachter und Koordinator der Öffentlichkeitsarbeit).