Neue Mitte Porz – Rohbau

moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH

Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums der Porzer Innenstadt ist nach Rückbau des ehemaligen und seit längerem leerstehenden Hertie-Kaufhauses sowie der Tiefgarage geplant, 3 4-geschossige Gebäude mit gemischter Nutzung zu errichten. Für die Unterbringung der Stellplätze wird im Bereich der bisherigen Tiefgarage eine neue, teilweise zweigeschossige Tiefgarage mit Verteilerbauwerk errichtet. Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über eine vorhandene Rampe unter einem bestehenden Nachbargebäude. Im 1. Bauabschnitt wird das Haus 1 errichtet, dies ist Gegenstand des vorliegenden Ausschreibung. Die Nutzung im Haus 1 umfasst einen Vollsortimenter, nichtstörendes Gewerbe und Wohnen. Das 2. UG ist für das Parken der Bewohner von Haus 1 und das 1. UG ist für das Parken und die Anlieferung des Vollsortimenters und die Verteilerebenen geplant.
Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über die bestehende Rampe und über das Verteilerbauwerk von Haus 1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums der Porzer Innenstadt ist nach Rückbau des ehemaligen und seit längerem leerstehenden Hertie-Kaufhauses sowie der Tiefgarage geplant, 3 4-geschossige Gebäude mit gemischter Nutzung zu errichten. Für die Unterbringung der Stellplätze wird im Bereich der bisherigen Tiefgarage eine neue, teilweise zweigeschossige Tiefgarage mit Verteilerbauwerk errichtet. Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über eine vorhandene Rampe unter einem bestehenden Nachbargebäude. Im 1. Bauabschnitt wird das Haus 1 errichtet, dies ist Gegenstand des vorliegenden Ausschreibung. Die Nutzung im Haus 1 umfasst einen Vollsortimenter, nichtstörendes Gewerbe und Wohnen. Das 2. UG ist für das Parken der Bewohner von Haus 1 und das 1. UG ist für das Parken und die Anlieferung des Vollsortimenters und die Verteilerebenen geplant. Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über die bestehende Rampe und über das Verteilerbauwerk von Haus 1.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.modernestadt.de 🌏
E-Mail: vergabe@lenz-johlen.de 📧
Telefon: +49 221/97300293 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E14751376 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E14751376 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Datum des Beginns: 2019-03-25 📅
Datum des Endes: 2020-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-562698
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Zentrums der Porzer Innenstadt ist nach Rückbau des ehemaligen und seit längerem leerstehenden Hertie-Kaufhauses sowie der Tiefgarage geplant, 3 4-geschossige Gebäude mit gemischter Nutzung zu errichten. Für die Unterbringung der Stellplätze wird im Bereich der bisherigen Tiefgarage eine neue, teilweise zweigeschossige Tiefgarage mit Verteilerbauwerk errichtet. Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über eine vorhandene Rampe unter einem bestehenden Nachbargebäude. Im 1. Bauabschnitt wird das Haus 1 errichtet, dies ist Gegenstand des vorliegenden Ausschreibung. Die Nutzung im Haus 1 umfasst einen Vollsortimenter, nichtstörendes Gewerbe und Wohnen. Das 2. UG ist für das Parken der Bewohner von Haus 1 und das 1. UG ist für das Parken und die Anlieferung des Vollsortimenters und die Verteilerebenen geplant.
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Die Anbindung der Tiefgarage erfolgt über die bestehende Rampe und über das Verteilerbauwerk von Haus 1.
Rohbauarbeiten zu
— ca. 26 500 m
— ca. 27 500 m
— ca. 7 100 m
— ca. 7 800 m
— 2 Untergeschosse,
— 5 Obergeschosse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln Porz

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Projektentwickler
Kontakt
Internetadresse: www.modernestadt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E14751376 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i. S. d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
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Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
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Dennoch wird auf folgende Regelungen hingewiesen:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 246-562698 (2018-12-17)