Die Stadt Barby beabsichtigt den Abschluss eines Ingenieurvertrags über das Leistungsbild „Flächennutzungsplan" gem. § 18 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 3 und über das Leistungsbild „Landschaftsplan" gem. § 23 HOAI über ide Leistungsphasen 1 bis 4 zur einheitlichen und abgestimmten Darstellung der beabsichtigten städebaulichen Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Barby.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Barby
Postanschrift: Marktplatz 14
Postort: Barby
Postleitzahl: 39249
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Samantha Voigt
Telefon: +49 3929867235📞
E-Mail: voigt@stadt-barby.de📧
Fax: +49 3929867220 📠
Region: Salzlandkreis🏙️
URL: www.stadt-barby.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neufassung der Flächennutzungspläne und Aufstellung eines Landschaftsplans der Stadt Barby”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Barby beabsichtigt den Abschluss eines Ingenieurvertrags über das Leistungsbild „Flächennutzungsplan“ gem. § 18 HOAI über die Leistungsphasen 1...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Barby beabsichtigt den Abschluss eines Ingenieurvertrags über das Leistungsbild „Flächennutzungsplan“ gem. § 18 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 3 und über das Leistungsbild „Landschaftsplan“ gem. § 23 HOAI über ide Leistungsphasen 1 bis 4 zur einheitlichen und abgestimmten Darstellung der beabsichtigten städebaulichen Entwicklung der Einheitsgemeinde Stadt Barby.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 432 915 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauverwaltungsleistungen📦
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Barby
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch die Eingemeindung umliegender Ortsteile bilden diese seit dem Jahr 2010 die Einheitsgemeinde Stadt Barby. Ein das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch die Eingemeindung umliegender Ortsteile bilden diese seit dem Jahr 2010 die Einheitsgemeinde Stadt Barby. Ein das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinde abdeckender Flächennutzungsplan existiert derzeit nicht. Vielmehr liegen lediglich einzelne Flächennutzungspläne der zuvor selbständigen Gemeinden – größtenteils aus den 1990er-Jahren – vor. Die der Stadt Barby diesbezüglich vorliegenden Unterlagen sind Inhalt der Vergabeunterlagen. Ziel des zu vergebenden Auftrags ist es, einen das gesamte Gebiet der neuen Einheitsgemeinde abdeckenden Flächennutzungsplan zu erlassen, welcher die sich aus der beabsichtigten städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürnissen der Stadt Barby in seinen Grundzügen darstellt.
Der Auftragnehmer erbringt die Ingeneurleistungen des Leistungsbilds „Flächennutzungsplan“ gem. § 18 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 3 inkl. sämtlicher Grundleistungen der Anlage 2 zur HOAI sowie des Leistungsbilds „Landschaftsplan“ gem. § 23 HOAI der Leistungsphasen 1 bis 4 inkl. sämtlicher Grundleistungen der Anlage 4 zur HOAI.
Die zu beplandende Fläche der Stadt Barby beträgt 15.272 Hektar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept über die Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 084-189849
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Neufassung der Flächennutzungspläne und Aufstellung eines Landschaftsplans der Stadt Barby”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Landgesellschaft Sachsen-Anhlat mbH
Postanschrift: Große Diesdorfer Str. 56/57
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39110
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 432 915 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: gundula.piekarek@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 184-417084 (2018-09-24)