Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, Ausbau der Hauptstraße zwischen Apollinarisstraße und Rathausstraße sowie 2. BA Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Stadtteil Bad Neuenahr

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ausbau der Hauptstraße von der Rathausstraße bis zum Kreisverkehrsplatz (Anschlussstelle B266) sowie Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Stadtteil Bad Neuenahr (inkl. Abwasser-, Wasser- und Energieversorgung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-19 Auftragsbekanntmachung
2019-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Hauptstraßen
Kurze Beschreibung:
Ausbau der Hauptstraße von der Rathausstraße bis zum Kreisverkehrsplatz (Anschlussstelle B266) sowie Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Stadtteil Bad Neuenahr (inkl. Abwasser-, Wasser- und Energieversorgung)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Hauptstraßen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Neuverlegung von Rohrleitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postanschrift: Hauptstr. 116
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de 🌏
E-Mail: christina.hagen@bad-neuenahr-ahrweiler.de 📧
Telefon: +49 2641 / 87-292 📞
Fax: +49 2641 / 87-180 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72544621 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E72544621 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-21 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 224-511831
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen nach VOB §14 EU.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 682 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Tiefbauarbeiten:
13 100 m
5 100 m
450 t Untergrundverbesserung
6 800 m
8 000 m
400 m
4 450 m Betonbordsteine und Entwässerungsrinnen
5 000 m
1 600 m
500 m Pflasterstreifen 9/9/9
46 St Straßenabläufe
1 St Gebäude abbrechen
1 St Brunnenanlage Versorgungsleitungen:
15 700 m
1 900 m Kanalleitungen
1 500 m Wasserleitungen
1 700 m Fernwärmeleitungen
700 m Hausanschlüsse
43 St Schächte
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptstraße
53474 Bad
Neuenahr-Ahrweiler

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Kranken- bzw. Sozialkasse(n),
— siehe auch Formblatt 124 bzw. EEE.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweise des Allgemeinen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angaben über die beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen,
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
— Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit mindestens 2 000 000 EUR Deckungssumme pauschal für Personen- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen (unabhängig von Betriebszugehörigkeit),
— Nachweise über berufliche Befähigung (Ausbildungsnachweise),
— Referenzen über die Durchführung gleichartiger Leistungen,
— Auskunft über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung.
Mindeststandards:
— Qualifikationsnachweis des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung nach der RSA, ZTV-SA in Verbindung mit MVAS 99,
— Nachweis über das Gütezeichen RAL-GZ 961 AK2 „Gütesicherung Kanalbau“ oder eine verbindliche Erklärung für Fremdüberwachungsvertrag,
— DVGW-Schein GW 301 W3 sowie GW330,
— Qualifikationsnachweise nach DIN EN ISO 9606-1 und DIN EN ISO 14731 für Schweißarbeiten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe I.1) Raum 137.
Zusätzliche Informationen: Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen nach VOB §14 EU.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christina Hagen
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72544621 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 224-511831 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausbau der Hauptstraße von der Rathausstraße bis zum Kreisverkehrsplatz (Anschlussstelle B266) sowie Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Stadtteil Bad Neuenahr (inkl. Abwasser-, Wasser- und Energieversorgung).
Gesamtwert des Auftrags: 7068451.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-121115
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 224-511831
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-12 📅
Name: Klaus Rick GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE147924210
Postanschrift: Gleeser Straße 20
Postort: Burgbrohl
Postleitzahl: 56659
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2636/93240 📞
E-Mail: d.schneider@rick-bau.de 📧
Land: Ahrweiler 🏙️
Internetadresse: www.rick-bau.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 7068451.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 053-121115 (2019-03-13)