Neugestaltung Kurparkliegenschaften im Stadtteil Bad Neuenahr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; Planungs- und Bauleistungen zur Realisierung öffentlicher und privater/gewerblicher Bedarfe einschließlich Grundstücksveräußerungen oder Erbbaurechtseinräumung

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Grundlegende Zielsetzung des Verfahrens ist es, eine Neuordnung des zentralen Kurparkareals, dem eine städtebauliche Schlüsselfunktion zukommt, zu realisieren. Der Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler steht in städtischem Eigentum und bildet mit dem gegenüber liegenden Thermalbadehaus, dem Steigenberger Kurhotel sowie dem Kurhaussaal mit Spielbank das historische Kurviertel des Stadtteils Bad Neuenahr. Er wird von baulichen Anlagen gesäumt, die die randliche Begrenzung das Parks in südlicher und östlicher Richtung bilden. Hier finden sich u. a. die Konzerthalle mit Konzertmuschel (als maßgeblicher Veranstaltungsort kulturellen Lebens des Stadtteils Bad Neuenahr), die Heilquelle mit den Trinkbrunnen des Bad Neuenahrer Heilwassers, die Tourist-Information des Stadtteils Bad Neuenahr sowie ergänzende kleinere Einzelhandelsflächen. Letztere orientieren sich zur Kurgartenstraße hin, die als Teil des Hauptgeschäftsbereichs von Bad Neuenahr unmittelbar an die zentralen Einzelhandelslagen anschließt.
Die vorhandenen Gebäude befinden sich in einem abgängigen baulichen Zustand und sind aufgrund einer Vielzahl von strukturellen Schäden, einer weitgehenden Carbonatisierung sowie einer äußerst geringen Druckfestigkeit des Betons nicht sanierungsfähig. Es ist daher erforderlich, die vorhandenen Gebäude – mit Ausnahme der denkmalgeschützten Konzertmuschel – abzubrechen und zu ersetzen. Die Konzertmuschel ist zu erhalten und in den Neubau der Konzerthalle zu integrieren. Im Rahmen der klimaneutralen Landesgartenschau 2022 gehört die bauliche Entwicklung der Kurparkliegenschaften zu den städtebaulichen Entwicklungsflächen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Klimabilanz der Stadt leisten sollen. Erwartet wird daher ein innovatives Konzept zur Optimierung der Energie- und Klimabilanz (Lebenszyklusbetrachtung).
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sucht einen privaten Partner zur baulichen Neuordnung und Entwicklung des Kurparkareals, die zu einer Aufwertung sowie zu einer Hervorhebung der einmaligen Lage führen sollen. Zugleich soll damit auch die Konversion von einem tradierten Kurort zu einem modernen Heilbad und Gesundheitskompetenzzentrum vorangetrieben werden.
Angestrebt wird ein Mix aus öffentlichen und privaten Nutzungen. Die zu errichtenden baulichen Anlagen für die öffentlichen Bedarfe (Konzerthalle, Trinkbrunnen, Lesesaal, Tourist-Information, Kurparkeingang, Wandelgänge) sollen auch zukünftig im städtischen Eigentum stehen und durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft betrieben werden. Der private Partner soll die Herstellung dieser öffentlichen Flächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler übernehmen (Planung und Ausführung), damit diese zur Eröffnung der Landesgartenschau 2022 zur Verfügung stehen.
Die zu errichtenden baulichen Anlagen privater Bedarfe (Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Flächen der Kolonnaden, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Räume für freie Berufe) können zur Refinanzierung der öffentlichen Bedarfe eingesetzt, d. h. im Wege eines Erbbaurechts oder des Eigentumsübergangs an den privaten Partner übertragen werden. Nach dem Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sind dauerhafte Wohnnutzungen in jeder Form, auch als Zweitwohnungen etc, unzulässig.
Alle zu errichtenden baulichen Anlagen der Kurparkliegenschaften sollen nach einer architektonischen Gesamtidee, d. h. „aus einem Guss“ gestaltet sein. Der Beschaffungsvorgang (öffentliche Bedarfe) sowie die reine Grundstücksvergabe (private Bedarfe) sind daher so zu verzahnen, dass dieses städtebauliche Ziel erreicht wird.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-22 Auftragsbekanntmachung