Neugestaltung Kurparkliegenschaften im Stadtteil Bad Neuenahr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; Planungs- und Bauleistungen zur Realisierung öffentlicher und privater/gewerblicher Bedarfe einschließlich Grundstücksveräußerungen oder Erbbaurechtseinräumung

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Grundlegende Zielsetzung des Verfahrens ist es, eine Neuordnung des zentralen Kurparkareals, dem eine städtebauliche Schlüsselfunktion zukommt, zu realisieren. Der Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler steht in städtischem Eigentum und bildet mit dem gegenüber liegenden Thermalbadehaus, dem Steigenberger Kurhotel sowie dem Kurhaussaal mit Spielbank das historische Kurviertel des Stadtteils Bad Neuenahr. Er wird von baulichen Anlagen gesäumt, die die randliche Begrenzung das Parks in südlicher und östlicher Richtung bilden. Hier finden sich u. a. die Konzerthalle mit Konzertmuschel (als maßgeblicher Veranstaltungsort kulturellen Lebens des Stadtteils Bad Neuenahr), die Heilquelle mit den Trinkbrunnen des Bad Neuenahrer Heilwassers, die Tourist-Information des Stadtteils Bad Neuenahr sowie ergänzende kleinere Einzelhandelsflächen. Letztere orientieren sich zur Kurgartenstraße hin, die als Teil des Hauptgeschäftsbereichs von Bad Neuenahr unmittelbar an die zentralen Einzelhandelslagen anschließt.
Die vorhandenen Gebäude befinden sich in einem abgängigen baulichen Zustand und sind aufgrund einer Vielzahl von strukturellen Schäden, einer weitgehenden Carbonatisierung sowie einer äußerst geringen Druckfestigkeit des Betons nicht sanierungsfähig. Es ist daher erforderlich, die vorhandenen Gebäude – mit Ausnahme der denkmalgeschützten Konzertmuschel – abzubrechen und zu ersetzen. Die Konzertmuschel ist zu erhalten und in den Neubau der Konzerthalle zu integrieren. Im Rahmen der klimaneutralen Landesgartenschau 2022 gehört die bauliche Entwicklung der Kurparkliegenschaften zu den städtebaulichen Entwicklungsflächen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Klimabilanz der Stadt leisten sollen. Erwartet wird daher ein innovatives Konzept zur Optimierung der Energie- und Klimabilanz (Lebenszyklusbetrachtung).
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sucht einen privaten Partner zur baulichen Neuordnung und Entwicklung des Kurparkareals, die zu einer Aufwertung sowie zu einer Hervorhebung der einmaligen Lage führen sollen. Zugleich soll damit auch die Konversion von einem tradierten Kurort zu einem modernen Heilbad und Gesundheitskompetenzzentrum vorangetrieben werden.
Angestrebt wird ein Mix aus öffentlichen und privaten Nutzungen. Die zu errichtenden baulichen Anlagen für die öffentlichen Bedarfe (Konzerthalle, Trinkbrunnen, Lesesaal, Tourist-Information, Kurparkeingang, Wandelgänge) sollen auch zukünftig im städtischen Eigentum stehen und durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft betrieben werden. Der private Partner soll die Herstellung dieser öffentlichen Flächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler übernehmen (Planung und Ausführung), damit diese zur Eröffnung der Landesgartenschau 2022 zur Verfügung stehen.
Die zu errichtenden baulichen Anlagen privater Bedarfe (Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Flächen der Kolonnaden, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Räume für freie Berufe) können zur Refinanzierung der öffentlichen Bedarfe eingesetzt, d. h. im Wege eines Erbbaurechts oder des Eigentumsübergangs an den privaten Partner übertragen werden. Nach dem Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sind dauerhafte Wohnnutzungen in jeder Form, auch als Zweitwohnungen etc, unzulässig.
Alle zu errichtenden baulichen Anlagen der Kurparkliegenschaften sollen nach einer architektonischen Gesamtidee, d. h. „aus einem Guss“ gestaltet sein. Der Beschaffungsvorgang (öffentliche Bedarfe) sowie die reine Grundstücksvergabe (private Bedarfe) sind daher so zu verzahnen, dass dieses städtebauliche Ziel erreicht wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Menge oder Umfang: 0,00
Gesamtwert des Auftrags: 0,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postanschrift: Hauptstraße 116
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de 🌏
E-Mail: vergabe@kdu.de 📧
Telefon: +49 2611339933 📞
Fax: +49 2611339934 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-274784
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Erläuterungen zum Verfahrensgang: Das Verfahren wird nach den Vorgaben des § 18 VgV durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen durch europaweite Bekanntmachung des Verfahrens im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Interessenten die geforderten Informationen für die Prüfung der jeweiligen Eignung, auf die vorliegend besonderer Wert gelegt wird; § 18 Abs. 2 VgV. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung und Feststellung der Eignung dazu aufgefordert werden, können an der zweiten Phase des Verfahrens, der Dialogphase, teilnehmen; § 18 Abs. 4 VgV. In der Dialogphase wird nach § 18 Abs. 5 VgV durch den Auftraggeber ermittelt und festgelegt, wie er seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten wird erfüllen können. Dabei können mit den ausgewählten Unternehmen alle Aspekte des Auftrags erörtert werden. Vorgesehen ist, dass der Dialog in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen durchgeführt wird. In jeder Dialogphase kann die Zahl der zu erörternden Lösungen anhand der vorgegeben Zuschlagskriterien verringert werden; § 18 Abs. 6 VgV. Die Dialogphase ist abgeschlossen, wenn Lösungen ermittelt worden sind, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an die zu beschaffenden Leistungen befriedigt werden können. Wird hingegen festgestellt, dass letztlich keine der unterbreiteten Lösungen den Anforderungen gerecht zu werden im Stande ist, so wird die Dialogphase und das Vergabeverfahren insgesamt beendet. Nach erfolgreichem Abschluss der Dialogphase fordert die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die verbliebenen Unternehmen, die also nicht zuvor während der Dialogphase nach § 18 Abs. 6 VgV ausgeschieden wurden, dazu auf, auf der Grundlage der jeweils eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihre endgültigen Angebote vorzulegen; § 18 Abs. 8 VgV. Die Angebote müssen alle Einzelheiten enthalten, die zur Ausführung des Projekts bzw. zur vollständigen Umsetzung der Vorhaben erforderlich sind. Hierzu kann der Auftraggeber Klarstellungen und Ergänzungen verlangen. Sodann bewertet der Auftraggeber die Angebote anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Er kann mit dem Unternehmen, dessen Angebot als das Wirtschaftlichste ermittelt wird, mit dem Ziel Verhandlungen führen, im Angebot enthaltene finanzielle Zusagen oder andere Bedingungen zu bestätigen, die in Auftragsbedingungen abschließend festgelegt werden; § 18 Abs. 9 VgV. Kommt aus welchen Gründen auch immer die abschließende Beauftragung einer Lösung aus der Dialogphase nicht in Betracht, so wird der Auftraggeber ggf. in früherer Dialogphase ausgeschiedene Lösungen/Bieter wieder in das Verfahren zur Fortsetzung des Dialogs zurückholen; ein diesbezüglicher Rechtsanspruch ist allerdings nicht begründet. Sämtliche Letztentscheidungen trifft der Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für die nicht erfolgreichen Dialogteilnehmer ist nach § 18 Abs. 10 VgV die Zahlung einer Prämie für die Teilnahme vorgesehen, die in Summe voraussichtlich TEUR 100 beträgt. Erläuterung zur Reduzierung der Teilnehmer in der Dialogphase: Der Auftraggeber führt den Dialog gem. § 18 Abs. 6 VgV in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen mit den jeweiligen Bewerbern / Bietern, für die die Eignung positiv festgestellt worden ist, durch. In jeder Dialogphase wird die Zahl der zu erörternden Lösungen anhand der Zuschlagskriterien überprüft und gegebenenfalls verringert. Das geschieht dergestalt, dass am Ende einer jeden Dialogphase auf die dann vorliegenden Vorschläge die Zuschlagskriterien angewandt werden mit der Folge, dass der oder die Vorschläge, die nach der jeweiligen Dialogrunde am wenigsten den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers im Sinne von § 18 Abs. 5 VgV entsprechen, nicht mehr an der nächstfolgenden Dialogphase teilnehmen. Auf die Möglichkeit der Rückholung ausgeschiedener Lösungsvorschläge wird hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlegende Zielsetzung des Verfahrens ist es, eine Neuordnung des zentralen Kurparkareals, dem eine städtebauliche Schlüsselfunktion zukommt, zu realisieren. Der Kurpark von Bad Neuenahr-Ahrweiler steht in städtischem Eigentum und bildet mit dem gegenüber liegenden Thermalbadehaus, dem Steigenberger Kurhotel sowie dem Kurhaussaal mit Spielbank das historische Kurviertel des Stadtteils Bad Neuenahr. Er wird von baulichen Anlagen gesäumt, die die randliche Begrenzung das Parks in südlicher und östlicher Richtung bilden. Hier finden sich u. a. die Konzerthalle mit Konzertmuschel (als maßgeblicher Veranstaltungsort kulturellen Lebens des Stadtteils Bad Neuenahr), die Heilquelle mit den Trinkbrunnen des Bad Neuenahrer Heilwassers, die Tourist-Information des Stadtteils Bad Neuenahr sowie ergänzende kleinere Einzelhandelsflächen. Letztere orientieren sich zur Kurgartenstraße hin, die als Teil des Hauptgeschäftsbereichs von Bad Neuenahr unmittelbar an die zentralen Einzelhandelslagen anschließt.
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Die vorhandenen Gebäude befinden sich in einem abgängigen baulichen Zustand und sind aufgrund einer Vielzahl von strukturellen Schäden, einer weitgehenden Carbonatisierung sowie einer äußerst geringen Druckfestigkeit des Betons nicht sanierungsfähig. Es ist daher erforderlich, die vorhandenen Gebäude – mit Ausnahme der denkmalgeschützten Konzertmuschel – abzubrechen und zu ersetzen. Die Konzertmuschel ist zu erhalten und in den Neubau der Konzerthalle zu integrieren. Im Rahmen der klimaneutralen Landesgartenschau 2022 gehört die bauliche Entwicklung der Kurparkliegenschaften zu den städtebaulichen Entwicklungsflächen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Klimabilanz der Stadt leisten sollen. Erwartet wird daher ein innovatives Konzept zur Optimierung der Energie- und Klimabilanz (Lebenszyklusbetrachtung).
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Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sucht einen privaten Partner zur baulichen Neuordnung und Entwicklung des Kurparkareals, die zu einer Aufwertung sowie zu einer Hervorhebung der einmaligen Lage führen sollen. Zugleich soll damit auch die Konversion von einem tradierten Kurort zu einem modernen Heilbad und Gesundheitskompetenzzentrum vorangetrieben werden.
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Angestrebt wird ein Mix aus öffentlichen und privaten Nutzungen. Die zu errichtenden baulichen Anlagen für die öffentlichen Bedarfe (Konzerthalle, Trinkbrunnen, Lesesaal, Tourist-Information, Kurparkeingang, Wandelgänge) sollen auch zukünftig im städtischen Eigentum stehen und durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft betrieben werden. Der private Partner soll die Herstellung dieser öffentlichen Flächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler übernehmen (Planung und Ausführung), damit diese zur Eröffnung der Landesgartenschau 2022 zur Verfügung stehen.
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Die zu errichtenden baulichen Anlagen privater Bedarfe (Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Flächen der Kolonnaden, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Räume für freie Berufe) können zur Refinanzierung der öffentlichen Bedarfe eingesetzt, d. h. im Wege eines Erbbaurechts oder des Eigentumsübergangs an den privaten Partner übertragen werden. Nach dem Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sind dauerhafte Wohnnutzungen in jeder Form, auch als Zweitwohnungen etc, unzulässig.
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Alle zu errichtenden baulichen Anlagen der Kurparkliegenschaften sollen nach einer architektonischen Gesamtidee, d. h. „aus einem Guss“ gestaltet sein. Der Beschaffungsvorgang (öffentliche Bedarfe) sowie die reine Grundstücksvergabe (private Bedarfe) sind daher so zu verzahnen, dass dieses städtebauliche Ziel erreicht wird.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Private Projektfläche (private Bedarfe, z.B. Gesundheitswirtschaft, gewerbliche Flächen der Kolonnaden, Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Räume für freie Berufe)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Öffentliche Projektflächen (öffentliche Bedarfe, z.B. Konzerthalle, Trinkbrunnen, Lesesaal, Touristik-Information, Kurparkeingang, Wandelgänge)
Beschreibung der Optionen:
Ggf. Übernahme von Teilbereichen aus einem Los in das andere Los; Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen
Referenznummer: BPM-NeuKurpark
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtteil Bad Neuenahr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Registereintragungen, sonstige Nachweise); Vordruck zur Eigenerklärung wird bereit gestellt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Eignung betreffend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB und zur Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung (s. oben III.2.1);
— Testierte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017); soweit noch nicht vorliegend: entsprechender vorläufiger Jahresabschluss mit Bestätigung des Erstellers;
— Auskunft eines Kreditinstituts zur Kreditwürdigkeit / Bankerklärung: Bestätigung geordneter finanzieller Verhältnisse und Bereitschaftserklärung der Bank, projektbezogene Investitionen des Bewerbers im Auftragsfall zu finanzieren;
— Tariftreueerklärung Rheinland-Pfalz nach der zur Verfügung gestellten Mustererklärung 3 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
— Unternehmensdarstellung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz über ausgeführte, nach Art, Umfang und Nutzungsstruktur vergleichbare Leistung aus den letzten 5 Jahren mit Beschreibung des Referenzprojekts und Angaben zur Lage, Größe, Investitionssumme, städtebaulichen Vorgaben, städtebaulichen Umsetzung, Zeitdauer und genauen Adresse des jeweiligen Referenzgebers.
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Vergleichbar mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand ist eine Referenzleistung dann, wenn sie hinsichtlich der Anforderungen an die städtebauliche Integration des Referenzprojekts in einen vorhandenen städtebaulichen Zusammenhang, vor allem unter Berücksichtigung eines entsprechenden Nutzungsmix im innerstädtischen Umfeld sowie hinsichtlich Umfang und Realisierungszeitraum im Wesentlichen den Anforderungen des hiesigen Gesamtprojekts entspricht. Referenzen in Bezug auf Projekte, die nicht an einem innerstädtischen Standort mit vergleichbarem Nutzungsmix verwirklicht worden sind, sind nicht vergleichbar und werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Referenzangaben beim Referenzgeber überprüft werden;
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— Angaben zu technischen Fachkräften (Anzahl, Fachrichtungen);
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl mit Angaben zu den Führungskräften;
— Darstellungen (Eigenerklärung) zum Umsetzungs- und Realisierungskonzept und zur geplanten Herangehensweise an die Aufgabenstellung mit Angaben dazu, welche Teilleistungen selbst im eigenen Unternehmen und welche durch andere Unternehmen in welcher Handlungsform (Nachunternehmer, Bietergemeinschaft) erbracht werden sollen; ggf. Darstellung der im Auftragsfall beabsichtigten Zusammensetzung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
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— Etwaige andere Unternehmen (Nachunternehmen, Bietergemein-schaftsmitglieder) betreffend: Die vorgenannten Eignungsanforderungen einschließlich der genannten Nachweisführungen gelten auch für andere Unternehmen, soweit der Bewerber beabsichtigt, solche in die Leistungserbringung einzubringen. Auf § 57 VgV (Eignungsleihe) wird hingewiesen.
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Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben mit Fristsetzung nachzufordern und konkretisierende Angaben sowie Aufklärung zu verlangen, ebenso Drittbestätigungen für sämtliche Eigenerklärungen des Bewerbers.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KDU Krist Deller & Partner Rechtsanwälte mbB, Hohenzollernstr. 34, 56068 Koblenz
Herrn RA Dr. Matthias Krist
Internetadresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rlp.mwkel.rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BPM-NeuKurpark
Zusätzliche Informationen
Erläuterungen zum Verfahrensgang:
Das Verfahren wird nach den Vorgaben des § 18 VgV durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen durch europaweite Bekanntmachung des Verfahrens im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Interessenten die geforderten Informationen für die Prüfung der jeweiligen Eignung, auf die vorliegend besonderer Wert gelegt wird; § 18 Abs. 2 VgV. Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung und Feststellung der Eignung dazu aufgefordert werden, können an der zweiten Phase des Verfahrens, der Dialogphase, teilnehmen; § 18 Abs. 4 VgV. In der Dialogphase wird nach § 18 Abs. 5 VgV durch den Auftraggeber ermittelt und festgelegt, wie er seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten wird erfüllen können. Dabei können mit den ausgewählten Unternehmen alle Aspekte des Auftrags erörtert werden. Vorgesehen ist, dass der Dialog in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen durchgeführt wird. In jeder Dialogphase kann die Zahl der zu erörternden Lösungen anhand der vorgegeben Zuschlagskriterien verringert werden; § 18 Abs. 6 VgV. Die Dialogphase ist abgeschlossen, wenn Lösungen ermittelt worden sind, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an die zu beschaffenden Leistungen befriedigt werden können. Wird hingegen festgestellt, dass letztlich keine der unterbreiteten Lösungen den Anforderungen gerecht zu werden im Stande ist, so wird die Dialogphase und das Vergabeverfahren insgesamt beendet.
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Nach erfolgreichem Abschluss der Dialogphase fordert die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die verbliebenen Unternehmen, die also nicht zuvor während der Dialogphase nach § 18 Abs. 6 VgV ausgeschieden wurden, dazu auf, auf der Grundlage der jeweils eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihre endgültigen Angebote vorzulegen; § 18 Abs. 8 VgV. Die Angebote müssen alle Einzelheiten enthalten, die zur Ausführung des Projekts bzw. zur vollständigen Umsetzung der Vorhaben erforderlich sind. Hierzu kann der Auftraggeber Klarstellungen und Ergänzungen verlangen. Sodann bewertet der Auftraggeber die Angebote anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Er kann mit dem Unternehmen, dessen Angebot als das Wirtschaftlichste ermittelt wird, mit dem Ziel Verhandlungen führen, im Angebot enthaltene finanzielle Zusagen oder andere Bedingungen zu bestätigen, die in Auftragsbedingungen abschließend festgelegt werden; § 18 Abs. 9 VgV.
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Kommt aus welchen Gründen auch immer die abschließende Beauftragung einer Lösung aus der Dialogphase nicht in Betracht, so wird der Auftraggeber ggf. in früherer Dialogphase ausgeschiedene Lösungen/Bieter wieder in das Verfahren zur Fortsetzung des Dialogs zurückholen; ein diesbezüglicher Rechtsanspruch ist allerdings nicht begründet.
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Sämtliche Letztentscheidungen trifft der Stadtrat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Für die nicht erfolgreichen Dialogteilnehmer ist nach § 18 Abs. 10 VgV die Zahlung einer Prämie für die Teilnahme vorgesehen, die in Summe voraussichtlich TEUR 100 beträgt.
Erläuterung zur Reduzierung der Teilnehmer in der Dialogphase:
Der Auftraggeber führt den Dialog gem. § 18 Abs. 6 VgV in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen mit den jeweiligen Bewerbern / Bietern, für die die Eignung positiv festgestellt worden ist, durch. In jeder Dialogphase wird die Zahl der zu erörternden Lösungen anhand der Zuschlagskriterien überprüft und gegebenenfalls verringert. Das geschieht dergestalt, dass am Ende einer jeden Dialogphase auf die dann vorliegenden Vorschläge die Zuschlagskriterien angewandt werden mit der Folge, dass der oder die Vorschläge, die nach der jeweiligen Dialogrunde am wenigsten den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers im Sinne von § 18 Abs. 5 VgV entsprechen, nicht mehr an der nächstfolgenden Dialogphase teilnehmen. Auf die Möglichkeit der Rückholung ausgeschiedener Lösungsvorschläge wird hingewiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rlp.mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 120-274784 (2018-06-22)