Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen: möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist. Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen. Fortsetzung siehe VI.3
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen:
möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Fortsetzung siehe VI.3
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen:
möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Fortsetzung siehe VI.3
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mühldorf a. Inn
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416567
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126 BGB einzureichen.
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126 BGB einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen:
möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Fortsetzung siehe VI.3
Planungsleistungen für:
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI – LPH 3-9 mit Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wasser- und Abwasserleitungen) gem. § 41 HOAI und besondere Leistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig
von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung.
Aktuell geplant sind Fertigstellung Genehmigungsplanung im Frühjahr 2019, vsl. Beginn bauliche Aufführung ab 2020.
Beschreibung der Optionen: Vorgesehen ist die stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Zusätzliche Informationen:
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126 BGB einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 84494 Neumarkt-Sankt Veit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten
— Berufsjahre Projektleitung Ingenieurbauwerke (Wasser- und Abwasserleitungen): >= 5 Jahre: 1 Pkt.; < 5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen:
Es sollen max 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden max. zwei Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Bewertungsparameter Referenz 1:
— Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI (2013) für Erneuerungs- und/oder Umgestaltungsmaßnahmen an vergleichbaren innerstädtischen Verkehrsflächen mit mind. 5 000 m
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung Verkehrsanlagen KGR 500 netto >=900 000 EUR = 2 Pkt., wie vor jedoch >= 750 000 EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x2).
Bewertungsparameter Referenz 2:
— Referenzprojekt Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI (2013) für Erneuerungs- und/oder Umgestaltungsmaßnahmen an vergleichbaren innerstädtischen Verkehrsflächen mit mind. 2 500 m
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektrahmen: Kostenfeststellung Verkehrsanlagen KGR 500 netto >=400 000 EUR = 2 Pkt., wie vor jedoch >= 200 000 EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x2).
Zusatzpunkte:
— bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte wurde zusätzlich die örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung LPH 8 Planung Verkehrsanlagen) geleistet = 1 Pkt. (Gewichtung x3),
— bei mind einem der eingereichten Referenzprojekte war der Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke mit Leitungsnetzen Wasser/Abwasser ebenfalls Bestandteil der Beauftragung. = 1 Pkt. (Gewichtung x3).
Mindeststandards:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2012 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Die Leistungsphasen 3-8 (Objektplanung Verkehrsanlage) sind voll beauftragt nachzuweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren Satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren Satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. vgl. Abschnitt II und III. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. vgl. Abschnitt II und III. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geplante Projektorganisation, Kapazitäten und Präsenz des vorgesehenen Personals im Hinblick auf die Projektaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung und Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleiter im Hinblick auf die Projektaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der planerischen Vorgehensweise, dargestellt an konkreten Beispielen
Darstellung der geplanten Herangehensweise zur Kosten- und Termineinhaltung durch das vorgesehene Projektteam
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
— 16.+17.7.2013 Informationsfahrt nach in verschieden Orte der Region,
— 25.7.2013 Beschluss zur Bürgerbefragung durch das Mitteilungsblatt bzgl. Stadtplatzgestaltung,
— 28.5.2014 Ergebnisse der Bürgerbefragung,
— 11.12.2014 Beschluss für den Auftrag ISEK als Voraussetzung für die Förderfähigkeit,
— 26+27.2.2016 Klausurtagung in Hohenkammern mit allen Stadträten,
— 27.7.2016 Vergabe der Erstellung eines Grobkonzepts zur Umgestaltung des Stadtplatzes,
— 3.8.2017 Beschluss ISEK,
— 24.10.2017 Vorstellung von Vorentwurfsvarianten– Beschluss zur großen Sanierung,
— 27.11.2017 Vorstellung des Grobkonzeptes bei der Städtebauförderung – grds. Förderzusage,
— 7.2.2018 Anliegerdialog > im Anschluss Einarbeitung der wesentlichen Belange,
— 14.3.2018 Sondersitzung Stadtrat,
— 14.4.2018 Bürgerdialog mit gemeinsamer Ortsbegehung, Auswertung und Integration der wesentlichen Anregungen und Belange.
Derzeitiger Verfahrensstand:
Im Februar 2018 wurde ein erster Vorentwurfsstand zunächst den Anliegern vorgestellt und einen Abend lang direkt an den Plänen besprochen. Ihre Anregungen und Einwände, die vor allem die Funktionsfähigkeit der Geschäfte betrafen wurden eingearbeitet und die Stellplatzverluste minimiert.
Im Februar 2018 wurde ein erster Vorentwurfsstand zunächst den Anliegern vorgestellt und einen Abend lang direkt an den Plänen besprochen. Ihre Anregungen und Einwände, die vor allem die Funktionsfähigkeit der Geschäfte betrafen wurden eingearbeitet und die Stellplatzverluste minimiert.
Aus den Anregungen und Einwänden der Anlieger entstand die Fassung des Grobkonzepts, die im April im erweiterten Kreis der Bürgerschaft vor Ort diskutiert wurde.
Die eingegangenen Hinweise wurden soweit möglich in das Grobkonzept integriert um am 13.9.2018 dem Stadtrat vorgestellt.
Die Kostenschätzungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen betragen jeweils rd. 1,3 Mio.EUR brutto.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126 BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126 BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen
Werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die
Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der
Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers
oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 184-416567 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen:
Möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Fortsetzung siehe VI.3
Die Stadt Neumarkt-Sankt Veit beabsichtigt, die Sanierung des Stadtplatzes, mit folgenden Zielsetzungen:
Möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Schadhaften Gehwegbelags und Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Es befinden sich alte Wasserleitungen aus 1928, 1950, 1965 im Stadtplatz die im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit ausgetauscht werden sollen inkl. der Hausanschlüsse. Eine dieser Wasserleitungen ist die Hauptzubringer Leitung die vom Wasserwerk den Hochbehälter speist.
Zum Kanal gab es eine Kanalbefahrung welche Schadstellten aufweist, die in diesem Zuge mit saniert bzw. teilweise auch ausgetauscht werden sollen. Im Okt 2018 findet noch eine Befahrung der Hausanschlüsse statt um Aufschlüsse zu erhalten, inwieweit diese mit saniert/ausgetauscht werden müssen.
Fortsetzung siehe VI.3
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Möglichst weitgehende Barrierearmut, möglichst hindernisfreie Bewegungsräume, Ersatz des teilweise
Beschreibung der Optionen: Vorgesehen ist die stufenweise Beaufragung der Leistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-02 📅
Name: Coplan ag
Postort: Eggenfelden
Land: Deutschland 🇩🇪 Rottal-Inn
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
16.+17.7.2013 Informationsfahrt nach in verschieden Orte der Region
25.7.2013 Beschluss zur Bürgerbefragung durch das Mitteilungsblatt bzgl. Stadtplatzgestaltung
28.5.2014 Ergebnisse der Bürgerbefragung
11.12.2014 Beschluss für den Auftrag ISEK als Voraussetzung für die Förderfähigkeit
26+27.2.2016 Klausurtagung in Hohenkammern mit allen Stadträten
27.7.2016 Vergabe der Erstellung eines Grobkonzepts zur Umgestaltung des Stadtplatzes
3.8.2017 Beschluss ISEK
24.10.2017 Vorstellung von Vorentwurfsvarianten– Beschluss zur großen Sanierung
27.11.2017 Vorstellung des Grobkonzeptes bei der Städtebauförderung – grds. Förderzusage
7.2.2018 Anliegerdialog > im Anschluss Einarbeitung der wesentlichen Belange
14.3.2018 Sondersitzung Stadtrat
14.4.2018 Bürgerdialog mit gemeinsamer Ortsbegehung, Auswertung und Integration der wesentlichenAnregungen und Belange
Die Kostenschätzungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen betragen jeweils rd. 1,3 Mio. EUR brutto.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgtausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgtausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Verlangen(§ 47 Abs. 3 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).