Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neustadt-001-17-Systemtrennwände
1020-0452-2018/001615
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Systemtrennwände
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 474384.74 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt bei Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Für Restrukturierung der Raumstruktur in den oberirdischen Geschossen des Rathauses in Neustadt bei Coburg sollen Systemtrennwände mit Oberlichtverglasungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für Restrukturierung der Raumstruktur in den oberirdischen Geschossen des Rathauses in Neustadt bei Coburg sollen Systemtrennwände mit Oberlichtverglasungen eingebaut werden. Die Wände haben teiweise F30 Anforderungen und sollen systemkompatibele Schränke aufnehmen können. Es werden teilweise Oberflächen in Holz abgefragt. Auf ca. 4 000 m NGF sollen ca. 480 lfm Systemtrennwände mit einer durchschnittlichen Raumhöhe von 2,75 m installiert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-20 📅
Datum des Endes: 2019-08-09 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind Vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der Vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft Nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen Nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, für Jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten Anderer Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus Geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen
Durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten Anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, Dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind Die im Formblatt124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise Zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen Für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, Für jedes andere Unternehmen, innerhalb der Vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite Heruntergeladen werden:
http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/lieferunddienstleistungsauftraege/index.php
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene,
Die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein Zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ausund Fortbildungsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Betriebe der öffentlichen Hand und Verwaltungen sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage ders geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1. Angaben zum Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage ders geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1. Angaben zum Umsatz: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen Ausgeführten Leistungen.
Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme unterhalten.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen Ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
Und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage des geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage des geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung Vergleichbar sind: Angabe von Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren unter Aufführung der Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers.
Angabe zu Arbeitskräften: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen Ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-31
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle Steingasse 18
96450 Coburg Deutschland”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberfranken – VOB-Stelle, Beratung VOL und VgV
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 921 / 604-1596📞
E-Mail: vob-stelle@reg-ofr.bayern.de📧
Fax: +49 921 / 604-1258 📠
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.