Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen 2 338 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 806 Haushalten entsprechen, 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten und 65 Schulen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Als Option ist die Anbindung von 62 Außenlagen geplant. Weiterhin ist der optionale Ausbau von 2 Krankenhäusern bzw. Kliniken geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet wer-den. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: NGA-Breitbandnetz Landkreis Mainz-Bingen
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen 2 338 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 806 Haushalten entsprechen, 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten und 65 Schulen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Als Option ist die Anbindung von 62 Außenlagen geplant. Weiterhin ist der optionale Ausbau von 2 Krankenhäusern bzw. Kliniken geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet wer-den. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen 2 338 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 806 Haushalten entsprechen, 236 Gewerbeadressen in 25 Gewerbegebieten und 65 Schulen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Als Option ist die Anbindung von 62 Außenlagen geplant. Weiterhin ist der optionale Ausbau von 2 Krankenhäusern bzw. Kliniken geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet wer-den. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: NGA-Breibandausbau Mainz-Bingen
Losnummer: 1
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von 62 Außenlagen geplant, 24 für Los 1, 17 für Los 2, 21 für Los 3 (Option Außenlagen). Dabei sollen in der Regel für alle Außenlagen zuverlässig Bandbreiten von einem GBit/s symetrisch gewährleistet werden. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem GBit/s versorgt werden, mindestens jedoch 50 Mbit/s im Download. Optional ist die Anbindung von 2 Krankenhäusern geplant, 1 für Los 1, 1 für Los 2 (Option Krankenhäuser). Die Breitbandanschlüsse für die Krankenhäuser sollen flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Optional ist die Anbindung von 62 Außenlagen geplant, 24 für Los 1, 17 für Los 2, 21 für Los 3 (Option Außenlagen). Dabei sollen in der Regel für alle Außenlagen zuverlässig Bandbreiten von einem GBit/s symetrisch gewährleistet werden. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem GBit/s versorgt werden, mindestens jedoch 50 Mbit/s im Download. Optional ist die Anbindung von 2 Krankenhäusern geplant, 1 für Los 1, 1 für Los 2 (Option Krankenhäuser). Die Breitbandanschlüsse für die Krankenhäuser sollen flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Zusätzliche Informationen:
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1 503 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 804 Haushalten entsprechen, 22 Schulen und 26 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant. Optional ist die Anbindung von 24 Außenlagen geplant.
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Es umfasst 1 503 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 804 Haushalten entsprechen, 22 Schulen und 26 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant. Optional ist die Anbindung von 24 Außenlagen geplant.
Beschreibung der Optionen: Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Heidesheim am Rhein, die Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Buden-heim. Es umfasst 459 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 551 Haushalten entsprechen, 17 Schulen und 133 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 17 Außenlagen geplant. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant.
Das Los 2 umfasst die die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Heidesheim am Rhein, die Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Buden-heim. Es umfasst 459 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 551 Haushalten entsprechen, 17 Schulen und 133 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 17 Außenlagen geplant. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von 17 Außenlagen geplant. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant.
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 376 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 451 Haushalten entsprechen, 26 Schulen und 77 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 21 Außenlagen geplant.
Das Los 3 umfasst die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 376 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 451 Haushalten entsprechen, 26 Schulen und 77 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 21 Außenlagen geplant.
Beschreibung der Optionen: Optional ist die Anbindung von 21 Außenlageng geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
… der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
… Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG –) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Für Los 1:
—— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Aus-bau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Haus-halten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 1 000 Haushalte für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Für Los 2 und 3:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 350 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 350 Haushalten für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als…
… sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
… 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de oder https://www.deutsche-evergabe.de Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de/ oder, falls die einzureichenden Dateien nicht mit allgemein verfügbaren Programmen verarbeitet werden können (vgl. § 41 Abs. 2 VgV), in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mainz-Bingen“. Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die als E-Mail, Fax etc. oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden. Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig. Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) (1. Novelle vom 3.7.2018) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförder-richtlinie“). Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter: www.breitbandausschreibungen.de oder https://www.deutsche-evergabe.de Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de/ oder, falls die einzureichenden Dateien nicht mit allgemein verfügbaren Programmen verarbeitet werden können (vgl. § 41 Abs. 2 VgV), in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht öffnen –Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau im Landkreis Mainz-Bingen“. Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die als E-Mail, Fax etc. oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden. Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig. Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) (1. Novelle vom 3.7.2018) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförder-richtlinie“). Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt-schaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind,
— auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 218-499343 (2018-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 218-499343
Gesamtwert des Auftrags: 24 702 416 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Los 1 umfasst die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Es umfasst 1 503 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 804 Haushalten entsprechen, 22 Schulen und 26 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant. Optional ist die Anbindung von 24 Außenlagen geplant.
Es umfasst 1 503 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 1 804 Haushalten entsprechen, 22 Schulen und 26 Gewerbeadressen. Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 1 Krankenhaus bzw. Klinik geplant. Optional ist die Anbindung von 24 Außenlagen geplant.
Das Los 3 umfasst die Verbandsgemeinden Nieder-Olm, Bodenheim und Rhein-Selz. Es umfasst 376 Wohnadressen, die umgerechnet etwa 451 Haushalten entsprechen, 26 Schulen und 77 Gewerbeadressen.
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 21 Außenlagen geplant.
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse flächendeckend eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen. Optional ist die Anbindung von 21 Außenlagen geplant.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-05 📅
Name: innogy TelNet GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6190640.19 EUR 💰
Name: inexio GmbH
Postort: Saarlouis
Land: Saarlouis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12348474.08 EUR 💰
Name: EWR Aktiengesellschaft/ EWR Netz GmbH
Postort: Worms
Land: Worms, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6163302.24 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: c/ o Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 170-415820 (2019-08-30)