Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1 732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbegebieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Ergänzende Angaben (2018-04-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Bad-Kreuznach
Nationale Registrierungsnummer: DEB14
Postanschrift: Salinenstraße 47
Postort: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Telefon: +49 6997561447📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Bad Kreuznach🏙️
URL: http://www.kreis-badkreuznach.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bad-Kreuznach
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1 732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbegebieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 056-124192
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2018-04-20 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-04-27 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge wird verlängert.
Quelle: OJS 2018/S 078-174959 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz...”
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1.732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbege-bieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Min-destdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Bad Kreuznach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkres Bad Kreuznach
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gele-genen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gele-genen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von min-destens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Abtweiler, Bärenbach, Becherbach, Breitenheim, Bruschied, Callbach, Desloch, Heimweiler, Heinzenberg, Hochstetten-Dhaun, Hundsbach, Kellenbach, Kirn, Lettweiler, Limbach, Meisenheim, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Raumbach, Reiffelbach, Schmittweiler, Simmertal und Weitersborn. Es umfasst 751 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 901 Privathaushalten entsprechen, 17 Gewerbeadressen und 8 Schulen. Optional ist die Anbindung von 17 Einzellagen sowie 2 Schulen geplant.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): in den Vergabeunterlagen angegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): in den Vergabeunterlagen angegeben
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 2 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Bad Sobernheim, Bärweiler, Bockenau, Daubach, Hargesheim, Kirschroth, Meddersheim, Merxheim, Monzingen, Norheim, Nußbaum, Odernheim am Glan, Roxheim, Rüdesheim, Schloßböckelheim, Seesbach, Spabrücken, Staudernheim. Traisen, Waldböckelheim, Wallhausen, Weiler bei Monzingen, Weinsheim und Winterbach. Es umfasst 356 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 427 Privathaushalten entsprechen, 28 Gewerbeadressen und 9 Schulen. Optional ist die Anbindung von 34 Einzellagen sowie 5 Schulen geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in den Vergabebedingungen angegeben
Kostenkriterium (Name): in den Vergabebedingungen angegeben
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von min-destens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 3 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Altenbamberg, Bad Kreuznach, Bretzenheim, Daxweiler, Dörrebach, Eckenroth, Feilbingert, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Guldental, Hackenheim, Langenlonsheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Roth, Rümmelsheim, Schöneberg, Schweppenhausen, Seibersbach, Stromberg, Tiefenthal, Volxheim, Waldlaubersheim, Warmsroth und Windesheim. Es umfasst 625 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 750 Privathaushalten entsprechen, 12 Gewerbeadressen sowie 16 Schulen. Optional ist die Anbindung von 30 Einzellagen, 3 gewerblichen Einzellagen und 9 Schulen geplant.
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Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindes-tens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 056-124192
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 ge-nannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bad-Kreuznach“
Die Bieter haben im Teilnahmeantrag anzugegeben, auf welche Lose sich ihr Teilnahmeantrag bezieht.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auf-traggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstel-le in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewer-ber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Aus-schreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungs-verfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gel-tend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß ge-gen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561447📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 209-478044 (2018-10-26)