Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1 732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbegebieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1 732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbegebieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1 732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbegebieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Kreuznach
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bad-Kreuznach
Postanschrift: Salinenstraße 47
Postleitzahl: 55543
Postort: Bad Kreuznach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-badkreuznach.de/🌏
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Telefon: +49 6997561447📞
Fax: +49 6997561490 📠
URL der Dokumente: https://www.breitbandausschreibungen.de🌏
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von min-destens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von min-destens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig muss sich die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mind. im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Das Los 1 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Abtweiler, Bärenbach, Becherbach, Breitenheim, Bruschied, Callbach, Desloch, Heimweiler, Heinzenberg, Hochstetten-Dhaun, Hundsbach, Kellenbach, Kirn, Lettweiler, Limbach, Meisenheim, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Raumbach, Reiffelbach, Schmittweiler, Simmertal und Weitersborn. Es umfasst 751 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 901 Privathaushalten entsprechen, 17 Gewerbeadressen und 8 Schulen. Optional ist die Anbindung von 17 Einzellagen sowie 2 Schulen geplant.
Das Los 1 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Abtweiler, Bärenbach, Becherbach, Breitenheim, Bruschied, Callbach, Desloch, Heimweiler, Heinzenberg, Hochstetten-Dhaun, Hundsbach, Kellenbach, Kirn, Lettweiler, Limbach, Meisenheim, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Raumbach, Reiffelbach, Schmittweiler, Simmertal und Weitersborn. Es umfasst 751 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 901 Privathaushalten entsprechen, 17 Gewerbeadressen und 8 Schulen. Optional ist die Anbindung von 17 Einzellagen sowie 2 Schulen geplant.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen.
Das Los 2 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Bad Sobernheim, Bärweiler, Bockenau, Daubach, Hargesheim, Kirschroth, Meddersheim, Merxheim, Monzin-gen, Norheim, Nußbaum, Odernheim am Glan, Roxheim, Rüdesheim, Schloßböckelheim, Seesbach, Spabrücken, Staudernheim. Traisen, Waldböckelheim, Wall-hausen, Weiler bei Monzingen, Weinsheim und Winterbach. Es umfasst 356 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 427 Privathaushalten entsprechen, 28 Gewerbeadressen und 9 Schulen. Optional ist die Anbindung von 34 Einzellagen sowie 5 Schulen geplant.
Das Los 2 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Bad Sobernheim, Bärweiler, Bockenau, Daubach, Hargesheim, Kirschroth, Meddersheim, Merxheim, Monzin-gen, Norheim, Nußbaum, Odernheim am Glan, Roxheim, Rüdesheim, Schloßböckelheim, Seesbach, Spabrücken, Staudernheim. Traisen, Waldböckelheim, Wall-hausen, Weiler bei Monzingen, Weinsheim und Winterbach. Es umfasst 356 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 427 Privathaushalten entsprechen, 28 Gewerbeadressen und 9 Schulen. Optional ist die Anbindung von 34 Einzellagen sowie 5 Schulen geplant.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schu-len).
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schu-len).
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11. November 2015 („Landesförderrichtlinie“).
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten mit einem Erschließungsgrad von 100 % eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
Das Los 3 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Altenbamberg, Bad Kreuznach, Bretzenheim, Daxweiler, Dörrebach, Eckenroth, Feilbingert, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Guldental, Hackenheim, Langenlonsheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Roth, Rümmelsheim, Schöneberg, Schweppenhausen, Seibersbach, Stromberg, Tiefenthal, Volxheim, Waldlaubersheim, Warmsroth und Windesheim. Es umfasst 625 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 750 Privathaushalten entsprechen, 12 Gewerbeadressen sowie 16 Schulen. Optional ist die Anbindung von 30 Einzellagen, 3 gewerblichen Einzellagen und 9 Schulen geplant.
Das Los 3 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Altenbamberg, Bad Kreuznach, Bretzenheim, Daxweiler, Dörrebach, Eckenroth, Feilbingert, Frei-Laubersheim, Fürfeld, Guldental, Hackenheim, Langenlonsheim, Neu-Bamberg, Pfaffen-Schwabenheim, Roth, Rümmelsheim, Schöneberg, Schweppenhausen, Seibersbach, Stromberg, Tiefenthal, Volxheim, Waldlaubersheim, Warmsroth und Windesheim. Es umfasst 625 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 750 Privathaushalten entsprechen, 12 Gewerbeadressen sowie 16 Schulen. Optional ist die Anbindung von 30 Einzellagen, 3 gewerblichen Einzellagen und 9 Schulen geplant.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist die Anbindung von insgesamt 16 Schulen geplant, 2 Schulen für Los 1, 5 Schulen für Los 2 und 9 Schulen für Los 3. Die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Schulen sollen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream / Upstream) zur Verfügung stellen können (Option Schulen).
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindes-tens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Optional ist weiterhin die Anbindung von 84 Einzellagen geplant, 17 Einzellagen für Los 1, 34 Einzellagen für Los 2 und 33 Einzellagen für Los 3 (Option Einzellagen). In den Verhandlungen kann die Anzahl der Einzellagen u.U. reduziert werden. Die Breitbandanschlüsse müssen den Einzellagen eine Übertragungsrate von mindes-tens 50 Mbit/s im Downstream bieten, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkres Bad Kreuznach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitnehmer);
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
… der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Min-destlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
… Firma die Bestimmungen des Rheinland-Pfälzischen Tariftreue- und Vergabegesetzes bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie.
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversiche-rung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt-schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversiche-rung abgeschlossen wird.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leis-tungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leis-tungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen an-sässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen an-sässig ist, vorgeschrieben ist.
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurtei-lung (z.B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 300 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 300 Haushalte für mindestens 12 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und / oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und / oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs…
… Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
… Be-werber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
… Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Be-wertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEB14
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND
Dokumente URL: https://www.breitbandausschreibungen.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb.
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bad-Kreuznach“.
Die Bieter haben im Teilnahmeantrag anzugegeben, auf welche Lose sich ihr Teilnahmeantrag bezieht.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstelle in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vor-behalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vor-behalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungs-verfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungs-verfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Telefon: +49 6997561447📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 056-124192 (2018-03-20)
Ergänzende Angaben (2018-04-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-174959
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 056-124192
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge wird verlängert.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Quelle: OJS 2018/S 078-174959 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1.732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbege-bieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Min-destdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Bad-Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind 1.732 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 2 078 Privathaushalten entsprechen, 57 Gewerbeadressen in 10 Gewerbege-bieten sowie 33 Schulen von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen. Optional ist die Anbindung von 16 Schulen, der optionale Ausbau von 81 Einzellagen sowie 3 gewerblichen Einzellagen geplant. Eine Übersicht des Ausbaugebiets ist der Karte zu entnehmen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Min-destdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ziel der Maßnahme ist es, zu ermöglichen, die im Landkreise Bad-Kreuznach gele-genen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
Das Los 2 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Bad Sobernheim, Bärweiler, Bockenau, Daubach, Hargesheim, Kirschroth, Meddersheim, Merxheim, Monzingen, Norheim, Nußbaum, Odernheim am Glan, Roxheim, Rüdesheim, Schloßböckelheim, Seesbach, Spabrücken, Staudernheim. Traisen, Waldböckelheim, Wallhausen, Weiler bei Monzingen, Weinsheim und Winterbach. Es umfasst 356 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 427 Privathaushalten entsprechen, 28 Gewerbeadressen und 9 Schulen. Optional ist die Anbindung von 34 Einzellagen sowie 5 Schulen geplant.
Das Los 2 umfasst Teile der Gebietskörperschaften Bad Sobernheim, Bärweiler, Bockenau, Daubach, Hargesheim, Kirschroth, Meddersheim, Merxheim, Monzingen, Norheim, Nußbaum, Odernheim am Glan, Roxheim, Rüdesheim, Schloßböckelheim, Seesbach, Spabrücken, Staudernheim. Traisen, Waldböckelheim, Wallhausen, Weiler bei Monzingen, Weinsheim und Winterbach. Es umfasst 356 privaten Wohnadressen, die umgerechnet etwa 427 Privathaushalten entsprechen, 28 Gewerbeadressen und 9 Schulen. Optional ist die Anbindung von 34 Einzellagen sowie 5 Schulen geplant.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in den Vergabeunterlagen angegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): in den Vergabeunterlagen angegeben
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): in den Vergabebedingungen angegeben
Kostenkriterium (Name): in den Vergabebedingungen angegeben
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 ge-nannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 ge-nannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bad-Kreuznach“
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auf-traggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstel-le in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftlich über die Kontaktstelle an den Auf-traggeber zu richten. Interessierte Bewerber haben die Möglichkeit, der Kontaktstel-le in Textform ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen, um über Bieterfragen und Antworten informiert zu werden.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewer-ber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewer-ber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Aus-schreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Aus-schreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungs-verfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gel-tend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstan-den ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungs-verfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gel-tend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß ge-gen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.