Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fortsetzung von Ziffer III.1.2)
Des Weiteren erklärt der Bieter/Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
n) dass das Unternehmen über mindestens 3,2 Mio. dublettenfreie, wirtschaftsaktive, nicht-private Anschriften deutschlandweit verfügt
— nicht-private Anschriften sind alle wirtschaftsaktiven und aktuellen Anschriften von Unternehmen, Firmen, Gewerben, Verbänden, Vereinen, Freiberuflern (wie z. B. Rechtsanwälte und Heilpraktiker) und Gewerbetreibenden in Deutschland; hierzu zählen nicht nur die Zentralen, sondern auch deren einzelne Betriebsstätten,
— als „wirtschaftsaktiv“ gelten diejenigen oben genannten Anschriften, die nicht insolvent, gelöscht, ruhend (Gewerbe nicht mehr erkennbar) oder liquidiert sind,
— Dublettenfreiheit bedeutet, dass die Anschriftendatei ausschließlich aus unterschiedlichen, nicht zeichenidentischen Anschriften bestehen darf. Es dürfen also nicht 2 oder mehr vollständig identische Anschriften vorhanden sein.).
o) dass das Unternehmen Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) oder einer vergleichbaren Institution des Mitgliedstaates ist, in dem er seinen Firmensitz hat;
p) dass das Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung) einhalten wird.
q) dass das Unternehmen während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner oder einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, der
— unverzüglich alle Sachverhalte in Bezug auf die Anschriftenlieferung, deren Anpassung und Terminierung etc. entgegennimmt und termingerecht veranlasst,
— unverzüglich Fragen und Beschwerden zum Datenschutz entgegennimmt und beantwortet.
IV) Eignungsnachweise
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/Unterauftragnehmer zusätzlich eine Referenzliste mit nachfolgenden Mindestangaben vorzulegen:
1) Anforderungen an die Referenzlisten
Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen in den letzten 3 Jahren (d. h. abgeschlossene oder gegenwärtige Vertragsverhältnisse), von denen 2 innerhalb der letzten 3 Jahre bestanden haben sowie einen aktuell bestehenden Referenzauftrag, die diesem Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind. Hierbei sind folgende Mindestangaben zu machen:
a) Mindestangaben für die Referenzliste:
— Referenzkunde (Firmenname und Anschrift),
— Beschreibung des Referenzauftrages,
— Anzahl der Anschriften je Lieferung,
— Einschränkung der Anschriftenanzahl durch Qualitätsmerkmale,
— Branchen der Anschriften je Lieferung,
— regionale Schwerpunkte oder bundesweite Lieferung,
— Anzahl der Lieferungen/Liefertermine im Vertragszeitraum,
— Muster der Datensatzstruktur,
— Vertragsbeginn und Vertragsende,
— Ansprechpartner beim Referenzkunden,
— Telefonnummer des Ansprechpartners,
— E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Hinweis:
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. eine Referenzliste ohne nähere Informationen zum Vertragsgegenstand oder zur Auftragsdauer) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nur auf Anfrage konkret benannt wird.