Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in 2 identischen Losen aus. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von 2 verschiedenen Anschriftenanbietern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Referenznummer: BW 06/18
Kurze Beschreibung:
“Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der...”
Kurze Beschreibung
Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in 2 identischen Losen aus. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von 2 verschiedenen Anschriftenanbietern.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datendienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-22 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 225-514217
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
“Entfällt”
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: NP-Anschriften Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
“Der Beitragsservice führt zum Zwecke des Beitragseinzugs unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht-privaten Anschriften...”
Kurze Beschreibung
Der Beitragsservice führt zum Zwecke des Beitragseinzugs unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht-privaten Anschriften diverse Informationsaktionen (nachfolgend „Klärungsmaßnahmen“ genannt) durch, die der Akquirierung neuer Beitragszahler dienen.
“Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche...”
Kurze Beschreibung
Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche und telefonische Klärungsmaßnahmen vorgenommen werden. Soweit die schriftlichen Klärungsmaßnahmen mangels Reaktion des Adressaten erfolglos bleiben, werden die Anschriften derjenigen, die auf die schriftlichen Klärungsmaßnahmen nicht reagiert haben, an einen externen Dienstleister zur telefonischen Sachverhaltsklärung weitergegeben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (6) “Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an...”
Kurze Beschreibung
Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland.
“Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 1.7.2019, die in dieser Leistungsbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 1.7.2019, die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird der Beitragsservice unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Testphase von ca. 4 Wochen durchführen, in der der Auftragnehmer bereits nicht-private Anschriften in Form einer Testdatei zur Verfügung stellt.
“Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge mehrfach pro Vertragsjahr abzurufen. Der Abruf je Los kann mehrfach über die Gesamtmenge bzw....”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge mehrfach pro Vertragsjahr abzurufen. Der Abruf je Los kann mehrfach über die Gesamtmenge bzw. mehrfach über Teilmengen erfolgen. Der Gesamtbestand wird je Los maximal 9 Mal pro Vertragsjahr abgerufen.
“Zusätzlich sichert der zukünftige Auftragnehmer zu, den zu liefernden Bestand nach bestimmten Selektionskriterien bereitzustellen, beispielsweise können...”
Kurze Beschreibung
Zusätzlich sichert der zukünftige Auftragnehmer zu, den zu liefernden Bestand nach bestimmten Selektionskriterien bereitzustellen, beispielsweise können alle nicht-privaten Anschriften nach Vorgabe eines aktuellen Werbe-/Branchencodes (WZ-Schlüssel des Statistischen Bundesamtes) abgerufen werden.
“Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der...”
Kurze Beschreibung
Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der Vertragslaufzeit uneingeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.
“Darüber hinaus ist der Beitragsservice berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus...”
Kurze Beschreibung
Darüber hinaus ist der Beitragsservice berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus abgeschlossen werden können, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fortzuführen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil B.) zu entnehmen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungsbeginn soll frühestens am 1.7.2019 beginnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ oder...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungsbeginn soll frühestens am 1.7.2019 beginnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend „Beitragsservice“ oder „Auftraggeber“) hat zudem die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis über die Festlaufzeit hinaus dreimalig um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern.
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Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoptionen”
Bezeichnung des Loses: NP-Anschriften Los 2
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter/Unterauftragnehmer die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und den...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter/Unterauftragnehmer die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter/Unterauftragnehmer erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter/Unterauftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters/Unterauftragnehmers zu berücksichtigen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit angelehnt an § 56 Abs. 2 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen wird.
“I) Bietergemeinschaften” Mehr anzeigen (10) “Zum Nachweis der Eignung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich. Im...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Eignung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Die Erklärungen im Formblatt „Eignung“ sind hierzu entsprechend zu vervielfältigen. Alternativ können die Mitglieder der Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
“II) Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (§ 47 VgV)”
“Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Unterauftragnehmer“ erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist,...”
Befähigung zur Berufsausübung
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Unterauftragnehmer“ erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist, wesentliche Teile der zu erbringenden Leistungen (qualitative und quantitative Leistungsteile) auf den/die Unterauftragnehmer zu übertragen.
“Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und...”
Befähigung zur Berufsausübung
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte) zu berufen (sog. Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so muss er mit seinem Angebot den Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten im Auftragsfall, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten erbringen. Die in der Auftragsbekanntmachung benannten Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
“a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen einer Straftat i.S.d. § 123 Absatz 1 GWB...”
Befähigung zur Berufsausübung
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen einer Straftat i.S.d. § 123 Absatz 1 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des ersten Halbsatzes stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
“b) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den...”
Befähigung zur Berufsausübung
b) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen wird und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
“c) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;”
“Fortsetzung folgt unter Ziffer III.1.2)”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Fortsetzung von Ziffer III.1.1)”
“d) dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (14) “(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters/Unterauftragnehmers eröffnet wurde oder die...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters/Unterauftragnehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter/Unterauftragnehmer, dass er zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt hat, die seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.);
“e) dass das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) dass das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
“f) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
f) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
“g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
“h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung des Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;”
“i) dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht hat;
“j) dass der Bieter/Unterauftragnehmer im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf seine Fachkunde und...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
j) dass der Bieter/Unterauftragnehmer im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit abgegeben hat und in der Lage ist, die geforderten Nachweise – soweit erforderlich – zu übermitteln;
“k) dass das Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
k) dass das Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter/Unterauftragnehmer einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
“— die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,”
“— vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, noch”
“— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat oder versucht hat, zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat oder versucht hat, zu übermitteln, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten.
“m) dass das Unternehmen insbesondere seinen Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
m) dass das Unternehmen insbesondere seinen Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllt und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstößt oder verstoßen hat und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d. h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden ist;
“Fortsetzung folgt unter Ziffer III.1.3)”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Fortsetzung von Ziffer III.1.2)”
“Des Weiteren erklärt der Bieter/Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit,” Mehr anzeigen (29) “n) dass das Unternehmen über mindestens 3,2 Mio. dublettenfreie, wirtschaftsaktive, nicht-private Anschriften deutschlandweit verfügt”
“— nicht-private Anschriften sind alle wirtschaftsaktiven und aktuellen Anschriften von Unternehmen, Firmen, Gewerben, Verbänden, Vereinen, Freiberuflern...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— nicht-private Anschriften sind alle wirtschaftsaktiven und aktuellen Anschriften von Unternehmen, Firmen, Gewerben, Verbänden, Vereinen, Freiberuflern (wie z. B. Rechtsanwälte und Heilpraktiker) und Gewerbetreibenden in Deutschland; hierzu zählen nicht nur die Zentralen, sondern auch deren einzelne Betriebsstätten,
“— als „wirtschaftsaktiv“ gelten diejenigen oben genannten Anschriften, die nicht insolvent, gelöscht, ruhend (Gewerbe nicht mehr erkennbar) oder liquidiert sind,”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— als „wirtschaftsaktiv“ gelten diejenigen oben genannten Anschriften, die nicht insolvent, gelöscht, ruhend (Gewerbe nicht mehr erkennbar) oder liquidiert sind,
“— Dublettenfreiheit bedeutet, dass die Anschriftendatei ausschließlich aus unterschiedlichen, nicht zeichenidentischen Anschriften bestehen darf. Es dürfen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
— Dublettenfreiheit bedeutet, dass die Anschriftendatei ausschließlich aus unterschiedlichen, nicht zeichenidentischen Anschriften bestehen darf. Es dürfen also nicht 2 oder mehr vollständig identische Anschriften vorhanden sein.).
“o) dass das Unternehmen Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) oder einer vergleichbaren Institution des Mitgliedstaates ist, in dem er seinen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
o) dass das Unternehmen Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) oder einer vergleichbaren Institution des Mitgliedstaates ist, in dem er seinen Firmensitz hat;
“p) dass das Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
p) dass das Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung) einhalten wird.
“q) dass das Unternehmen während der gesamten Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner oder einen Vertreter für den Auftraggeber bereithält, der”
“— unverzüglich alle Sachverhalte in Bezug auf die Anschriftenlieferung, deren Anpassung und Terminierung etc. entgegennimmt und termingerecht veranlasst,”
“— unverzüglich Fragen und Beschwerden zum Datenschutz entgegennimmt und beantwortet.”
“IV) Eignungsnachweise”
“Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/Unterauftragnehmer zusätzlich eine Referenzliste mit nachfolgenden...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/Unterauftragnehmer zusätzlich eine Referenzliste mit nachfolgenden Mindestangaben vorzulegen:
“Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen in den letzten 3 Jahren (d. h. abgeschlossene oder gegenwärtige Vertragsverhältnisse),...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen in den letzten 3 Jahren (d. h. abgeschlossene oder gegenwärtige Vertragsverhältnisse), von denen 2 innerhalb der letzten 3 Jahre bestanden haben sowie einen aktuell bestehenden Referenzauftrag, die diesem Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind. Hierbei sind folgende Mindestangaben zu machen:
“— Einschränkung der Anschriftenanzahl durch Qualitätsmerkmale,”
“— Branchen der Anschriften je Lieferung,”
“— regionale Schwerpunkte oder bundesweite Lieferung,”
“— Anzahl der Lieferungen/Liefertermine im Vertragszeitraum,”
“— Muster der Datensatzstruktur,”
“— Vertragsbeginn und Vertragsende,”
“— Ansprechpartner beim Referenzkunden,”
“— Telefonnummer des Ansprechpartners,”
“— E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.”
“Hinweis:”
“Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. eine Referenzliste ohne nähere Informationen zum...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. eine Referenzliste ohne nähere Informationen zum Vertragsgegenstand oder zur Auftragsdauer) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
“Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nur auf Anfrage konkret...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nur auf Anfrage konkret benannt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1473045📞
Fax: +49 221/1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1473045📞
Fax: +49 221/1472889 📠
Quelle: OJS 2018/S 225-514217 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der...”
Kurze Beschreibung
Unter der Bezeichnung „NP-Anschriften“ schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in 2 identischen Losen aus. Ziel der Beschaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von 2 verschiedenen Anschriftenanbietern. Der Beitragsservice führt zum Zwecke des Beitragseinzugs unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht-privaten Anschriften diverse Informationsaktionen (nachfolgend „Klärungsmaßnahmen“ genannt) durch, die der Akquirierung neuer Beitragszahler dienen. Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche und telefonische Klärungsmaßnahmen vorgenommen werden. Soweit die schriftlichen Klärungsmaßnahmen mangels Reaktion des Adressaten erfolglos bleiben, werden die Anschriften derjenigen, die auf die schriftlichen Klärungsmaßnahmen nicht reagiert haben, an einen externen Dienstleister zur telefonischen Sachverhaltsklärung weitergegeben. Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland. Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 1.7.2019, die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird der Beitragsservice unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Testphase von ca. 4 Wochen durchführen, in der der Auftragnehmer bereits nicht-private Anschriften in Form einer Testdatei zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge mehrfach pro Vertragsjahr abzurufen. Der Abruf je Los kann mehrfach über die Gesamtmenge bzw. mehrfach über Teilmengen erfolgen. Der Gesamtbestand wird je Los maximal 9 Mal pro Vertragsjahr abgerufen. Zusätzlich sichert der zukünftige Auftragnehmer zu, den zu liefernden Bestand nach bestimmten Selektionskriterien bereitzustellen, beispielsweise können alle nicht-privaten Anschriften nach Vorgabe eines aktuellen Werbe-/Branchencodes (WZ-Schlüssel des Statistischen Bundesamtes) abgerufen werden. Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der Vertragslaufzeit uneingeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Darüber hinaus ist der Beitragsservice berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus abgeschlossen werden können, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fortzuführen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil B.) zu entnehmen.