Neubau städtischer Wohnungen auf 2 Baufeldern mit je einer TG, im Laubengangtyp mit 3 bzw. vier Geschossen, sowie Unterkellerung.
Baufeld 1: 28 Wohneinheiten / 28 TG-Stellplätze / 1 853 m Wohnfläche / BGF Wohnen: 2 814 m / BGF TG: 804 m
Baufeld 2: 39 Wohneinheiten / 38 TG-Stellplätze / 2 510 m Wohnfläche / BGF Wohnen: 3 831 m / BGF TG: 1 104 m
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NSW – Neubau städtischer Wohnungen in der Afrastr. / Georg-Fendt-Str., 86136 Friedberg, Bayern, Fenster und Sonnenschutz”
Produkte/Dienstleistungen: Fenster📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau städtischer Wohnungen auf 2 Baufeldern mit je einer TG, im Laubengangtyp mit 3 bzw. vier Geschossen, sowie Unterkellerung.
Baufeld 1: 28...”
Kurze Beschreibung
Neubau städtischer Wohnungen auf 2 Baufeldern mit je einer TG, im Laubengangtyp mit 3 bzw. vier Geschossen, sowie Unterkellerung.
Baufeld 1: 28 Wohneinheiten / 28 TG-Stellplätze / 1 853 m Wohnfläche / BGF Wohnen: 2 814 m / BGF TG: 804 m
Baufeld 2: 39 Wohneinheiten / 38 TG-Stellplätze / 2 510 m Wohnfläche / BGF Wohnen: 3 831 m / BGF TG: 1 104 m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-09 📅
Datum des Endes: 2020-04-17 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-23
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Friedberg, Marienplatz 5, 86316 Friedberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 160 GWB.
Insbesondere ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren spätestens 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen richten sich nach § 160 GWB.
Insbesondere ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, zu stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 138-314220 (2018-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8216002300📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NSW – Neubau städtischer Wohnungen in der Afrastr./Georg-Fendt-Str., 86136 Friedberg, Bayern, Fenster und Sonnenschutz”
Kurze Beschreibung:
“Neubau städtischer Wohnungen auf 2 Baufeldern mit je einer TG, im Laubengangtyp mit 3 bzw. 4 Geschossen, sowie Unterkellerung.
Baufeld 1: 28...”
Kurze Beschreibung
Neubau städtischer Wohnungen auf 2 Baufeldern mit je einer TG, im Laubengangtyp mit 3 bzw. 4 Geschossen, sowie Unterkellerung.
Baufeld 1: 28 Wohneinheiten/28 TG-Stellplätze/1 853 m Wohnfläche/BGF Wohnen: 2 814 m/BGF TG: 804 m
Baufeld 2: 39 Wohneinheiten/38 TG-Stellplätze/2 510 m Wohnfläche/BGF Wohnen: 3 831 m/BGF TG: 1 104 m
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 138-314220
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“NSW – Neubau städtischer Wohnungen in der Afrastr./Georg-Fendt-Str. 86136 Friedberg Bayern, Fenster und Sonnenschutz”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Walter GmbH & Co.KG
Postanschrift: Blücherstraße 141
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 141
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 384 548 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 214-489752 (2018-11-05)