Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm (NUF ca.9 700m) umfasst zwei Konzertsäle (ca.1 800/ ca. 600 Sitzplätze), eine „Aufführungswerkstatt“ (ca.200 Sitzplätze), Foyers, Tiefgarage, Gastronomie, Läden, Büros, Musikvermittlung („Education“) und einen Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst”
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921860📞
E-Mail: poststelle@stmwk.bayern.de📧
Fax: +49 8921862800 📠
Region: Bayern🏙️
URL: https://my.vergabe.bayern.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzerprojektsteuerungsleistungen für den Neubau Konzerthaus München
18 D 0067
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm (NUF ca. 9 700 m) umfasst 2 Konzertsäle (ca. 1 800/ ca. 600...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm (NUF ca. 9 700 m) umfasst 2 Konzertsäle (ca. 1 800/ ca. 600 Sitzplätze), eine „Aufführungswerkstatt“ (ca. 200 Sitzplätze), Foyers, Tiefgarage, Gastronomie, Läden, Büros, Musikvermittlung („Education“) und einen Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München.
Ein Konzerthausbetreiber existiert noch nicht, weshalb alle Festlegungen aktuell das StMWK trifft. Bei der insoweit erforderlichen partizipativen Einbindung der heterogenen Gruppe der Nutzerinteressenvertreter unterstützt der Nutzerprojektsteuerer das StMWK als Dienstleister. Aufgabe ist die Optimierung von Verfahren, die Implementierung entsprechender Strukturen, die Vor-/Nachbereitung und Dokumentation aller Entscheidungsprozesse sowie aller Festlegungen von funktionalen – nutzerspezifischen – baulichen Anforderungen, als Grundlage für die weitere Gebäudeplanung. Der Nutzerprojektsteuerer ist Schnittstelle zum Baumanagement.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 469 650 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen der Nutzerprojektsteuerung sind in vier Leistungsstufen gegliedert.
Leistungsstufe I:
„Nutzerseitige Grundlagenermittlung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen der Nutzerprojektsteuerung sind in vier Leistungsstufen gegliedert.
Leistungsstufe I:
„Nutzerseitige Grundlagenermittlung, Projektvorbereitung“
Leistungsstufe II:
„Nutzerseitige Planung mit Vor-, Entwurfs-, ggfls. Genehmigungs- und Ausführungsplanung“
Leistungsstufe III:
„Nutzerseitige Ausführungsvorbereitung“
Leistungsstufe IV:
„Ausführungsphase, nutzerseitige Abnahme und Inbetriebnahme“
Jede der vorgenannten Leistungsstufen ist grundsätzlich in fünf Handlungsbereiche A-E gegliedert.
Handlungsbereich A „Organisation, Information, Koordination und Dokumentation“
Handlungsbereich B „Qualität und Quantitäten“
Handlungsbereich C „Kosten und Finanzierung“
Handlungsbereich D „Termine, Kapazitäten und Logistik“
Handlungsbereich E „Verträge und Versicherungen“
Das Honorar unterliegt keiner Honorarordnung. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant (s. II.2.11 Angaben zu Optionen). Ausführungsbeginn: ist unverzüglich nach Auftragserteilung voraussichtlich im dritten Quartal 2018. Alle Informationen sind in den Vertragsunterlagen enthalten (Aufgabenbeschreibung, Vertrag über freiberufliche Dienstleistungen für Nutzer – Projektsteuerungsleistungen, Anlage zu § 4 des Vertrages: Aufgabenbeschreibung zu Leistungsbild und Leistungsumfang).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (stufenweise Beauftragung) gem. Vertragsunterlagen (Aufgabenbeschreibung, Vertrag über freiberufliche...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen (stufenweise Beauftragung) gem. Vertragsunterlagen (Aufgabenbeschreibung, Vertrag über freiberufliche Dienstleistungen für Nutzer – Projektsteuerungsleistungen i. V. m. Anlage zu § 4).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe I „Nutzerseitige Grundlagenermittlung, Projektvorbereitung“ (entspr. Vertrag über freiberufliche Dienstleistungen für Nutzer –Projektsteuerungsleistungen inkl. Anlage zu § 4). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer optional mit weiteren Leistungen (Leistungsstufen II bis IV) zu beauftragen. Die Fortsetzung von Planung und Ausführung erfolgt, wenn und solange der Bedarf fortbesteht und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gemäß RLBau erfüllt sind.
Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt;
Nr. 15.1 ZAVB bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftraggeber keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei Abruf vereinbart
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hinsichtlich der einzelnen Leistungsstufen jeweils rechtzeitig darauf hin, wann ein weiterer Abruf von Leistungen erforderlich ist, damit keine Verzögerungen eintreten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 026-056906
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Höcker Projekt Managers GmbH (Wirtschaftsteilnehmer 1 der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Landsberger Str. 191
Postort: München
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895155680📞
E-Mail: info@hoecker-pm.com📧
Fax: +49 895155681000 📠
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name:
“CONVIS Baumanagement & Projektsteuerung GmbH (Wirtschaftsteilnehmer 2 der Bietergemeinschaft)”
Postanschrift: Auerbachstr. 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14193
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 469 650 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 161-368757 (2018-08-21)