Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Häfen und Güterverkehr Köln AG, IS 13 Einkauf/Material-wirtschaft
Postanschrift: Scheidtweiler Str. 4
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Uwe Schneck
Telefon: +49 221 / 390-1146📞
E-Mail: einkauf@hgk.de📧
Fax: +49 221 / 390-1141 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.hgk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberbauarbeiten zur Modernisierung der Bahnsteige an der Linie 18 der HGK AG
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung: Erdarbeiten, Leerrohrverlegung, Pflasterarbeiten, Beleuchtung
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bahnsteigbeleuchtung📦
Beschreibung der Beschaffung: Beleuchtung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 109-248886
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2141353
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Erdarbeiten, Leerrohrverlegung sowie Pflasterarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Hausmann & Co Bauunternehmung GmbH
Postort: Bornheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Vertragsnummer: 2141357
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Beleuchtung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SPIE SAG GmbH
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: RheinlandZeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen; bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen; bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 163-373289 (2018-08-24)