Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oberlicht Atrium
LRA21-1802-3620
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70...”
Kurze Beschreibung
Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70 Sitzplätzen, Tiefgarage mit 30 Stellplätzen,
Kennwerte:
BRI Gesamt 46 500 m³, BGF Gesamt 11 500 m, Büro- Nutzfläche Gesamt 5 600 m, Nutzfläche Tiefgarage 1 000 m³,
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 32 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dachkonstruktionen📦
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“106 m, Nord 94 m, Atriumverglasung als thermischer Abschluss,
Oberlichtverglasung Abmessung Atrium Süd 13.20 x 8.05 m, Nord 11.65 x 8.05 m, Fläche Süd mit...”
Beschreibung der Beschaffung
106 m, Nord 94 m, Atriumverglasung als thermischer Abschluss,
Oberlichtverglasung Abmessung Atrium Süd 13.20 x 8.05 m, Nord 11.65 x 8.05 m, Fläche Süd mit Pfosten-Riegel-UK und Aufsatzkonstruktion in Stahlprofilen, Ausbildung mit Festverglasungselementen als Satteldach mit Dachneigung 5, auf Betonbalken in Feldern abgestützt, innenliegender Sonnenschutzanlage mit Gegenzug-Spanntechnik, Verglasung durchsturzsicher.
U-Wert <2,5 W/(mK),fc- Wert innen liegender Sonnenschutz <0,65
Aufständerungen Technikzentrale als Unterkonstruktion der Lüftungsanlagen, auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus, bestehend aus verzinkten, Korrosion geschützten Stahlprofilen.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 136 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-05 📅
Datum des Endes: 2020-01-29 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eigenerklärung KEV 179 Seite1-4
Verpflichtungserklärung Mindestlohn KEV 179.3” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
16:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstrasse 100
78532 Tuttlingen
Zimmer 129
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE8YJXF
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Freiburg
Postort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79083
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761-2080📞
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧
Fax: +49 761-208394200 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Freiburg
Postort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79083
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 761-2080📞
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧
Fax: +49 761-208394200 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 170-386147 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70...”
Kurze Beschreibung
Kurzbeschrieb des BV:
Erweiterungsbau Landratsamt Tuttlingen mit 330 Arbeitsplätzen, 1 zentraler Konferenzbereich mit 90 Sitzplätzen, Kantine mit 70 Sitzplätzen, Tiefgarage mit 30 Stellplätzen,
Kennwerte:
BRI Gesamt 46 500 m, BGF Gesamt 11 500 m, Büro- Nutzfläche Gesamt 5 600 m, Nutzfläche Tiefgarage 1 000 m,
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 32 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“106 m, Nord 94 m, Atriumverglasung als thermischer Abschluss,
Oberlichtverglasung Abmessung Atrium Süd 13,20 x 8,05 m, Nord 11,65 x 8,05 m, Fläche Süd mit...”
Beschreibung der Beschaffung
106 m, Nord 94 m, Atriumverglasung als thermischer Abschluss,
Oberlichtverglasung Abmessung Atrium Süd 13,20 x 8,05 m, Nord 11,65 x 8,05 m, Fläche Süd mit Pfosten-Riegel-UK und Aufsatzkonstruktion in Stahlprofilen, Ausbildung mit Festverglasungselementen als Satteldach mit Dachneigung 5, auf Betonbalken in Feldern abgestützt, innenliegender Sonnenschutzanlage mit Gegenzug-Spanntechnik, Verglasung durchsturzsicher.
U-Wert <2,5 W/(mK),fc- Wert innen liegender Sonnenschutz <0,65
Aufständerungen Technikzentrale als Unterkonstruktion der Lüftungsanlagen, auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus, bestehend aus verzinkten, Korrosion geschützten Stahlprofilen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 170-386147
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: LRA21 1802-3630
Titel: Oberlicht Atrium
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lamilux Heinrich Strunz GmbH
Postanschrift: Zehstraße 2
Postort: Rehau
Postleitzahl: 95111
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hof, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 288 694 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285895.12 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE8YG3L
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219264-049📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263-985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219264-049📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263-985 📠
Quelle: OJS 2019/S 020-042212 (2019-01-25)