Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Postanschrift: Auf dem Draap 17
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr van Hoof
Telefon: +49 211-89-92782📞
E-Mail: peter.vonsauckenvanhoof@duesseldorf.de📧
Fax: +49 211-89-32782 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objekt- und Fachplanung RKB/RRB Simon-Gatzweiler-Platz
DUS-1-2018-0097
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung: Objekt- und Fachplanung RKB/RRB Simon-Gatzweiler-Platz.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 410 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“041/41 Simon-Gatzweiler-Platz Beckenanlage RKB/RRB - Objektplanung und Fachplanung gem. HOAI §41 und §53 Lph 5 - 8 Grundleistungen und besondere Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
041/41 Simon-Gatzweiler-Platz Beckenanlage RKB/RRB - Objektplanung und Fachplanung gem. HOAI §41 und §53 Lph 5 - 8 Grundleistungen und besondere Leistungen wie zum Beispiel der örtlichen Bauüberwachung. Der AG stellt als Planungsgrundlage die Entwurf- und Genehmigungsplanung zur Verfügung.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und...”
Zusätzliche Informationen
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb einer durch die Vergabestelle vorgegebenen Frist von mindestens 3 und maximal 5 Werktagen vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 056-123924
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Objekt- und Fachplanung RKB/RRB Simon-Gatzweiler-Platz
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2618851-0📞
E-Mail: info@bjoernsen.de📧
Fax: +49 261805725 📠
Region: Koblenz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 410 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 105-256632 (2019-05-29)