Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an. Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen gewährleisten. Das gesamte Projekt ist in 3 Maßnahmekomplexe gegliedert:
1. Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung,
2. Errichtung Kaianlagen,
3. Herstellung Sollsohle und Sanierung Schrägufer.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung und Beauftragung eines Büros für die Erbringung von Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen für den Maßnahmenkomplex 1. Das Konzept für den Maßnahmekomplex 1 sieht den Bau eines Fangedamms im Industriehafen und die Verbindung zum Zweigkanal vor.
Die Kosten der Kostengruppen 100-700 nach DIN 276 betragen netto inkl. Baunebenkosten: Herstellung Fangedamm und Ziehung Trenndamm 17 882 500 EUR. Alle weiteren Informationen sind der Beschaffungsunterlage, die barrierefrei abrufbar ist, zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal (AB-IH) Maßnahmenkomplex 1:...”
Name
Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal (AB-IH) Maßnahmenkomplex 1: Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen Maßnahmenkomplex 1: Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung
9107 MK1-OP/TP”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an.Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen...”
Kurze Beschreibung
Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an.Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen gewährleisten.Das gesamte Projekt ist in 3 Maßnahmekomplexe gegliedert:
1) Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung;
2) Errichtung Kaianlagen;
3) Herstellung Sollsohle und Sanierung Schrägufer. Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung und Beauftragung eines Büros für die Erbringung von Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen für den Maßnahmenkomplex 1. Das Konzept für den Maßnahmekomplex 1 sieht den Bau eines Fangedamms im Industriehafen und die Verbindung zum Zweigkanal vor.
Die Kosten der Kostengruppen 100–700 nach DIN 276 betragen netto inkl. Baunebenkosten: Herstellung Fangedamm und Ziehung Trenndamm 17 882 500 EUR. Alle weiteren Informationen sind der Beschaffungsunterlage, die barrierefrei abrufbar ist, zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 490283.02 💰
Das Konzept sieht den Bau eines Fangedamms im Industriehafen vor, damit dieser wasserstandsunabhängig von der Elbe wird. Die Öffnung des Zweigkanals zwischen Kanal- und Industriehafen durch Entfernung des Trenndamms ist ein weiterer Bestandteil der Maßnahme. Weitere Maßnahmen sind die Herstellung eines Betriebswegs bis zum Fangedamm und die Erneuerung von Böschungen im Planungsgebiet. Hierzu sind Leistungen der Tragwerks- und Objektplanung für alle notwendigen Leistungsphasen zu erbringen. Genaue Angaben sind der Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept und Darstellung der Aufgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnisse des Verhandlungsgesprächs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Staatliche Beihilfe SA.46569 (2016/N) - Deutschland
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 068-151061
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 9107 MK1-OP/TP
Titel:
“Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen Maßnahmenkomplex 1: Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft iwb Ingenieurgesellschaft mbH & Ingenieurbüro Fanger mbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 490283.02 💰
“Die Beschaffungsunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de zum...”
Die Beschaffungsunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de zum Download bereit. Sollten sich Daten als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1) genannte Adresse zu richten sind, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog (RFK) auf dem unter 1.3) benannten Link zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. RFK und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über den Link unter I.3) abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich Interessierte regelmäßig über diesen Link eigenständig informieren müssen.Verschiedene Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggf. zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462957 (2018-10-18)