Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an.Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen gewährleisten.Das gesamte Projekt ist in 3 Maßnahmekomplexe gegliedert:
1. Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung;
2. Errichtung Kaianlagen;
3. Herstellung Sollsohle und Sanierung Schrägufer. Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung und Beauftragung eines Büros für die Erbringung von Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen für den Maßnahmenkomplex 2. Das Konzept für den Maßnahmekomplex 2 sieht die Herstellung von ca.700 m einfach rückverankerten Spundwänden in 2 Umschlagsbereichen des Industriehafens vor.
Die Kosten der Kostengruppen 100–600 nach DIN 276 betragen netto inkl. Baunebenkosten: 10 340 000 EUR. Alle weiteren Informationen sind der Beschaffungsunterlage, die barrierefrei abrufbar ist, zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal (AB-IH) Maßnahmenkomplex 2:...”
Name
Reaktivierung von Hafengebietssonderflächen im Industriehafen durch ganzjährige vollschiffige Anbindung an den Mittellandkanal (AB-IH) Maßnahmenkomplex 2: Errichtung von Kaianlagen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen Maßnahmenkomplex 2: Errichtung von Kaianlagen
9107 AB-IH MK2-OP/TP”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an.Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen...”
Kurze Beschreibung
Es steht eine Ertüchtigung im Bereich des Industriehafens Magdeburg an.Die Ertüchtigung soll die Wasserstandsunabhängigkeit auch im Industriehafen gewährleisten.Das gesamte Projekt ist in 3 Maßnahmekomplexe gegliedert:
1) Herstellung Fangedamm und Ziehen Trenndamm mit Sohlangleichung,
2) Errichtung Kaianlagen,
3) Herstellung Sollsohle und Sanierung Schrägufer. Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Ermittlung und Beauftragung eines Büros für die Erbringung von Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen für den Maßnahmenkomplex 2. Das Konzept für den Maßnahmekomplex 2 sieht die Herstellung von ca. 700 m einfach rückverankerten Spundwänden in 2 Umschlagsbereichen des Industriehafens vor.
Die Kosten der Kostengruppen 100–600 nach DIN 276 betragen netto inkl. Baunebenkosten: 10 340 000 EUR. Alle weiteren Informationen sind der Beschaffungsunterlage, die barrierefrei abrufbar ist, zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 591923.83 💰
Das Konzept sieht die Herstellung von ca. 700 m einfach rückverankerten Spundwänden in 2 Umschlagsbereichen des Industriehafens vor. Zum einen ca. 500 m Erneuerung einer Bestandswand durch Vorrammen der neuen Spundwand sowie Teilrückbau der bestehenden Spundwand und zum anderen der Neubau von ca. 200 m Spundwand im Schräguferbereich. Im Bereich der Spundwandbaustellen befinden sich die Gleisanlagen der Hafenbahn. Der Betrieb muss hier soweit wie möglich aufrechterhalten werden.
Baurecht ist über einen Bauantrag sowie eine wasserrechtliche Genehmigung zu erlangen.
Hierzu sind Leistungen der Tragwerks- und Objektplanung für alle notwendigen Leistungsphasen zu erbringen. Genaue Angaben sind der Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnisse des Verhandlungsgesprächs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungskonzept und Darstellung der Aufgaben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Staatliche Beihilfe SA.46569 (2016/N) - Deutschland
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 078-174384
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 9107 AB-IH MK2-OP/TP
Titel:
“Objekt- und Tragwerksplanungsleistungen Maßnahmenkomplex 2: Errichtung von Kaianlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Bietergemeinschaft iwb Ingenieurgesellschaft mbH + Fichtner Water & Transportation GmbH”
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 591923.83 💰
“Die Beschaffungsunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de zum...”
Die Beschaffungsunterlagen und späteren Ergänzungen stehen den Beteiligten grundsätzlich über die Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de zum Download bereit. Sollten sich Daten als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber bzw. der Bieter den Auftraggeber hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bewerber bzw. dem Beteiligten nicht zugänglichen Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Beteiligten sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
Wichtiger Hinweis:
Rückfragen, die ausschließlich per E-Mail an die unter 1.1) genannte Adresse zu richten sind, werden vom AG beantwortet, anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragenkatalog (RFK) auf dem unter 1.3) benannten Link zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. RFK und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über den Link unter I.3) abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Interessierte auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass sich Interessierte regelmäßig über diesen Link eigenständig informieren müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Auftragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 203-462952 (2018-10-18)