Objektplanung Entwicklung Freiligrathwall und Immermannwall

Stadt Soest

Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen. Nachdem sich die Maßnahme für die ersten beiden von insgesamt 6 Teilabschnitten (Bruno- und Dasselwall) bereits in Umsetzung befindet, sollen nun 2 weitere Teilabschnitte (Freiligrathwall und Immermannwall) umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden Wallabschnitte Freiligrathwall und Immermannwall, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-08 Auftragsbekanntmachung
2018-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen. Nachdem sich die Maßnahme für die ersten beiden von insgesamt 6 Teilabschnitten (Bruno- und Dasselwall) bereits in Umsetzung befindet, sollen nun 2 weitere Teilabschnitte (Freiligrathwall und Immermannwall) umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden Wallabschnitte Freiligrathwall und Immermannwall, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Soest 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Soest
Postanschrift: Windmühlenweg 21
Postleitzahl: 59494
Postort: Soest
Kontakt
Internetadresse: http://www.soest.de 🌏
E-Mail: v.reuter@soest.de 📧
URL der Dokumente: https://nextcloud.wolter-hoppenberg.de/index.php/s/6ZXwFYW0FemKgMN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-11 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 154-353383
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Rückfragen werden für alle Bieter über Bieterinformationsschreiben beantwortet, die auf der Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) bereitgestellt werden. Nur Unternehmen, die sich per E-Mail an vergabestelle@wolter-hoppenberg.de ausdrücklich registrieren lassen, werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen. Nachdem sich die Maßnahme für die ersten beiden von insgesamt 6 Teilabschnitten (Bruno- und Dasselwall) bereits in Umsetzung befindet, sollen nun 2 weitere Teilabschnitte (Freiligrathwall und Immermannwall) umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden.
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Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden Wallabschnitte Freiligrathwall und Immermannwall, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die ehemalige Festungsanlage der Stadt Soest umgibt heute noch zu etwa zwei Drittel die historische Altstadt, die für Soest und dessen Bewohner aufgrund des Erhaltungszustandes ein hohes Alleinstellungsmerkmal in der Region und darüber hinaus innehat. Die denkmalgeschützte Stadtbefestigung besteht neben den verschiedenen Mauerteilen aus der ehemaligen Gräfte und dem ehemaligen Schussfeld. Sie ist seit etwa 200 Jahren ein fester Bestandteil des öffentlichen Raumes und übernimmt eine wesentliche Rolle zur Naherholung in der Soester Innenstadt. Mit dem vom Rat der Stadt Soest im Jahr 2013 verabschiedeten Wallentwicklungskonzept ist eine städtebauliche Planung zur langfristigen und dauerhaften Entwicklung erarbeitet worden. Grundlage des Erarbeitungsprozesses war eine breite und intensive Öffentlichkeits- und Politikbeteiligung.
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Das Wallentwicklungskonzept ist Teil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, für das bereits im Jahr 2013 ein entsprechender Grundförderantrag der Stadt Soest bewilligt wurde. Die Stadt Soest beabsichtigt, im Rahmen des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zunächst für das Stadterneuerungsprogramm 2020 im Jahr 2019 für den Freiligrathwall zu stellen. Sofern der Immermannwall im Rahmen des noch ausstehenden Grundförderantrages bewilligungsfähig ist, ist vorgesehen diesen Wallabschnitt mit dem StEP 2021 im Jahr 2020 zu beantragen.
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Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen (§ 39 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) für die Abschnitte Immermannwall und Freiligrathwall vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
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Die Stadt Soest wird in einem ersten Schritt die Leistungsphasen 1 und 2 für den Abschnitt Freiligrathwall unmittelbar beauftragen und die weiteren Leistungsphasen vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides stufenweise abrufen. Für den Abschnitt Immermannwall werden die Leistungen optional mit ausgeschrieben.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und Objekte. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 für das Objekt Freiligrathwall beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen für dieses Objekt sowie die Leistungen zum Objekt Immermannwall kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Soest

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt (siehe Abschnitt III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt zunächst die Vorlage einer Kopie der Kammerzulassung oder eines gleichwertigen Nachweises. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Vorlage des Originals zu Nachweiszwecken zu fordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen für vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: 1.9.2013) bearbeitet wurden, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums (LPh 9 ausgenommen) in den genannten Zeitraum fällt. Vergleichbar sind Planungsleistungen, die mindestens die LPhen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbilds Freianlagen umfassten und die eine inzwischen fertiggestellte Neugestaltung einer bestehenden Freianlage der Honorarzone III (entsprechend § 40 HOAI) mit einem Baukostenvolumen (ohne Planungshonorare) von mind. 500 000 € (ohne MwSt.) betrafen.
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2) Referenzen für vergleichbare Verkehrsanlagenplanungsleistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: 1.9.2013) bearbeitet wurden, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums (LPh 9 ausgenommen) in den genannten Zeitraum fällt. Vergleichbar sind Planungsleistungen, die mindestens die LPhen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbilds Verkehrsanlagen umfassten und die einen inzwischen fertiggestellten Umbau eines signalisierten Verkehrsknotenpunktes der Honorarzone III (entsprechend § 48 HOAI) mit einem Baukostenvolumen (ohne Planungshonorare) von mind. 300 000 € (ohne MwSt.) betrafen.
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3) Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) in den Bereichen Freianlagenplanung und Verkehrsanlagenplanung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Bewerber müssen zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz für vergleichbare Planungsleistungen innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://nextcloud.wolter-hoppenberg.de/index.php/s/6ZXwFYW0FemKgMN 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Münsterstr. 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Telefon: +49 238192122474 📞
E-Mail: vergabestelle@wolter-hoppenberg.de 📧
Fax: +49 2381921227059 📠
Land: Hamm, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.wolter-hoppenberg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die
aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 154-353383 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen. Nachdem sich die Maßnahme für die ersten beiden von insgesamt 6 Teilabschnitten (Bruno- und Dasselwall) bereits in Umsetzung befindet, sollen nun zwei weitere Teilabschnitte (Freiligrathwall und Immermannwall) umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen für die beiden Wallabschnitte Freiligrathwall und Immermannwall, und zwar jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-565359
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 154-353383
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Soest plant in Umsetzung eines vom Rat der Stadt verabschiedeten „Wallentwicklungskonzepts“ eine Sanierung und Umgestaltung der historischen Wallanlagen. Nachdem sich die Maßnahme für die ersten beiden von insgesamt 6 Teilabschnitten (Bruno- und Dasselwall) bereits in Umsetzung befindet, sollen nun zwei weitere Teilabschnitte (Freiligrathwall und Immermannwall) umgesetzt werden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts und soll mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen und Objekte vorgenommen. Es wurden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 für das Objekt Freiligrathwall beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen für dieses Objekt sowie die Leistungen zum Objekt Immermannwall kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Preis (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Name: nts Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2018/S 246-565359 (2018-12-19)