Beschreibung der Beschaffung
1) Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1.
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung;
2) Grundleistungen und „Besondere Leistungen“ der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1. Hierunter werden Ertüchtigung des bestehenden Sprungbeckens mit Sprungturm, Erneuerung der Wasserrutsche, Abbruch und Erneuerung Badeplattform, Anpassung Nicht-Schwimmer-Becken honorartechnisch eingeordnet.
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereiten der Vergabe, LP 7 Mitwirken bei der Vergabe, LP 8 Bauoberleitung u. „Besondere Leistung“ Örtliche Bauüberwachung, LP 9 Objektbetreuung;
3) Grundleistungen und „Besondere Leistungen“ der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung,
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe sowie die „Besonderen Leistungen“: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung u. LP 9 Dokumentation und Objektbetreuung;
4) Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) u. nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
KG 330 Reinigung u. Pflege von Gebäuden (ohne KG 334), KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung, KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste, KG 410 Instandsetzung der Baukonstruktion, KG 433 Baukonstruktionen in Außenanlagen, KG 440 Instandsetzung der Ausstattung.
Es werden die folgenden Auftragsstufen gebildet:
Stufe 1: Nutzungskostenrahmen – parallel zu Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung Nutzungskostenschätzung – parallel zu LP 2 Vorplanung, Nutzungskostenberechnung – parallel LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag – Zusammenstellung aller für die Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung – Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke einerseits und die Fachplanung Tragwerksplanung andererseits bzw. „Besondere Leistungen“ werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) u. nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für anteilige Kostengruppen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen (z. B. KG 600), die er maßgeblich plant, einzuhalten und bei der Einhaltung der Gesamtkostenobergrenze (KG 200 bis 700) mitzuwirken haben.