Objektplanung Gebäude und Fachplanung Tragwerksplanung für Modernisierung, Instandhaltung, Umbau und Erweiterung des Sport- und Freizeitbades AZUR in 66877 Ramstein-Miesenbach
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert. Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert. Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktivieren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert. Machbarkeitsstudie und Projektziele des Auslobers, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung;
2) Grundleistungen und „Besondere Leistungen“ der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1. Hierunter werden Ertüchtigung des bestehenden Sprungbeckens mit Sprungturm, Erneuerung der Wasserrutsche, Abbruch und Erneuerung Badeplattform, Anpassung Nicht-Schwimmer-Becken honorartechnisch eingeordnet.
2) Grundleistungen und „Besondere Leistungen“ der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12.1. Hierunter werden Ertüchtigung des bestehenden Sprungbeckens mit Sprungturm, Erneuerung der Wasserrutsche, Abbruch und Erneuerung Badeplattform, Anpassung Nicht-Schwimmer-Becken honorartechnisch eingeordnet.
Stufe 3: LP 6 Vorbereiten der Vergabe, LP 7 Mitwirken bei der Vergabe, LP 8 Bauoberleitung u. „Besondere Leistung“ Örtliche Bauüberwachung, LP 9 Objektbetreuung;
3) Grundleistungen und „Besondere Leistungen“ der Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1:
Stufe 3: LP 6 Vorbereitung der Vergabe sowie die „Besonderen Leistungen“: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8 Objektüberwachung u. LP 9 Dokumentation und Objektbetreuung;
4) Nutzungskostenberechnung nach DIN 18960:2008-02 als „Besondere Leistung“, begleitend zu den Planungsphasen bis zur Inbetriebnahme (LP 1-8) u. nach Inbetriebnahme (Nutzungskostenfeststellung), einmalig nach einer Rechnungsperiode.
Die Nutzungskostenberechnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand für die folgenden einschlägigen Kostengruppen zu erstellen:
KG 330 Reinigung u. Pflege von Gebäuden (ohne KG 334), KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung, KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste, KG 410 Instandsetzung der Baukonstruktion, KG 433 Baukonstruktionen in Außenanlagen, KG 440 Instandsetzung der Ausstattung.
KG 330 Reinigung u. Pflege von Gebäuden (ohne KG 334), KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung, KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste, KG 410 Instandsetzung der Baukonstruktion, KG 433 Baukonstruktionen in Außenanlagen, KG 440 Instandsetzung der Ausstattung.
Stufe 2: Nutzungskostenanschlag – Zusammenstellung aller für die Nutzung voraussichtlich anfallenden Kosten bis zum Nutzungsbeginn (Ende der LP 8).
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung - Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke einerseits und die Fachplanung Tragwerksplanung andererseits bzw. „Besondere Leistungen“ werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist. Die stufenweise Beauftragungen für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke einerseits und die Fachplanung Tragwerksplanung andererseits bzw. „Besondere Leistungen“ werden nicht zwingend zeitgleich, sondern können auch zeitversetzt abgerufen werden.
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. € vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) u. nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für anteilige Kostengruppen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen (z. B. KG 600), die er maßgeblich plant, einzuhalten und bei der Einhaltung der Gesamtkostenobergrenze (KG 200 bis 700) mitzuwirken haben.
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. € vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) u. nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für anteilige Kostengruppen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen (z. B. KG 600), die er maßgeblich plant, einzuhalten und bei der Einhaltung der Gesamtkostenobergrenze (KG 200 bis 700) mitzuwirken haben.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. im Falle einer Bauzeitenverlängerung.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66877 Ramstein-Miesenbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (für den sich bewerbenden Architekten) und „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ (für den sich bewerbenden Tragwerksplaner) gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ (für den sich bewerbenden Architekten) und „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ (für den sich bewerbenden Tragwerksplaner) gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 4. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise zu den Ziff. 6. und/oder 7. genügen, wenn sie in der Summe der Bewerbung vorliegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 4. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise zu den Ziff. 6. und/oder 7. genügen, wenn sie in der Summe der Bewerbung vorliegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2014, 2015 und 2016) (Wichtung 5);
2) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren (2014, 2015 und 2016) (Wichtung 5).
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Zahl der Architekten und Bauingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung für Gebäude im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 5);
2) Zahl der Bauingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung für Tragwerksplanung im Bewerberbüro tätig sind. (Wichtung 5);
3) Referenzprojekt 1: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber die Objektplanung Gebäude leistet oder geleistet hat:
Hallen- und/oder Freibad als Neubau oder als Erweiterungsbau mit oder ohne Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme. (Wichtung 20);
4) Referenzprojekt 2: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber die Fachplanung Tragwerksplanung leistet oder geleistet hat:
Hallentragwerk einer Sport- und/oder Mehrzweckhalle als Neubau oder als Erweiterungs- und/oder Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme. (Wichtung 20);
5) Technische Leitung Objektplanung Gebäude (Wichtung 20);
Details zu den vorgenannten Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. Vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5., 6. und 8.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. Vgl. unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 5., 6. und 8.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben Ziff. „5. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags“.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Siehe III.1.1), III.1.2), III.1.3). Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Siehe III.1.1), III.1.2), III.1.3). Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, werden die Plätze 3 und 4 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle, durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen;
2) Angaben zu der Bieterkommunikation;
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens;
4) Zuschlagskriterien;
5) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Details zu den vorgenannten Aspekten, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier in der Datei „Ergänzungen zur EU-Bekanntmachung“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2018/S 020-041856 (2018-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktiveren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert.
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach plant das bestehende Freizeitbad AZUR grundlegend zu modernisieren, zu erweitern und damit gleichzeitig auch zu attraktiveren. Das Bad war in den 1970er Jahren ursprünglich als reines Sportbad konzipiert und im Laufe der 1980er Jahre zum Freizeitbad AZUR einschließlich des angegliederten Freibades umgestaltet worden. Heute stellt sich die Gesamtanlage als nicht mehr zeitgemäß und sehr wartungsanfällig dar. Dies ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die der Auslober 2015 in Auftrag gegeben hat und die einen Orientierungsrahmen für die anstehenden Maßnahmen darstellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden vom Auslober für die Planung des zukünftigen Bades, das wieder mehr den Charakter eines Sportbades erhalten soll, Projektziele formuliert.
Gesamtwert des Auftrags: 2 456 300 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Stufe 3: Nutzungskostenfeststellung – Zusammenstellung aller für die Nutzung anfallenden Kosten, einmalig nach einer Rechnungsperiode (nach 1 Jahr).
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) u. nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für anteilige Kostengruppen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen (z. B. KG 600), die er maßgeblich plant, einzuhalten und bei der Einhaltung der Gesamtkostenobergrenze (KG 200 bis 700) mitzuwirken haben.
Seitens des Zuschussgebers, des Landes Rheinland-Pfalz, wurde eine Kostenobergrenze für die Gesamtkosten des Projekts von rd. 15 Mio. EUR vorgegeben. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) u. nach Auswahl einer Vorzugsvariante eine Kostenobergrenze für anteilige Kostengruppen im Rahmen der genehmigten Gesamtkostenobergrenze festlegen. Der Auftragnehmer wird die anteiligen Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276-1:2008-12) sowie ggfs. weitere Kostengruppen (z. B. KG 600), die er maßgeblich plant, einzuhalten und bei der Einhaltung der Gesamtkostenobergrenze (KG 200 bis 700) mitzuwirken haben.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung, siehe Abschnitt II.2.4)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise:Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an vergleichbare komplexe Aufgabenstellungen anhand von praktischen Beispielen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit während Planungs- und Ausführungsp
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot nach HOAI
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Krieger Architekten Ingenieure GmbH
Postanschrift: Blumenstraße 2
Postort: Velbert
Postleitzahl: 42251
Land: Deutschland 🇩🇪 Mettmann🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 203 647 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2018/S 231-528318 (2018-11-27)