1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen:
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E~Mail an
mail@hahnwensch.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse
www.hahnwensch.de/auslobungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
2) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren. ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen. Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an
mail@hahnwensch.de mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem
Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
4) Hinweis für die Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen:
Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
Wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen in seiner Bewerbung benennen. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Für die Eignungsprüfung sind auch für die anderen Unternehmen die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.