Objektplanung – Generalsanierung eines dreigruppigen Kindergartens, Erweiterung und Anbau einer zweigruppigen Kinderkrippe

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenfeldbruck Gnadenkirche

Objektplanung gemäß §34 HOAI, Lph. 2-9
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenfeldbruck Gnadenkirche plant die Generalsanierung ihres dreigruppigen Kindergartens (Ü3), Umbau und Erweiterung um einen Besprechungsraum und den Anbau einer zweigruppigen Kinderkrippe (U3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-21 Auftragsbekanntmachung
2018-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Objektplanung gemäß §34 HOAI, Lph. 2-9 Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenfeldbruck Gnadenkirche plant die Generalsanierung ihres dreigruppigen Kindergartens (Ü3), Umbau und Erweiterung um einen Besprechungsraum und den Anbau einer zweigruppigen Kinderkrippe (U3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenfeldbruck Gnadenkirche
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 1
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
Internetadresse: http://www.evangelisch-in-fuerstenfeldbruck.de 🌏
E-Mail: mail@hahnwensch.de 📧
Telefon: +49 89/30707800 📞
Fax: +49 89/30707898 📠
URL der Dokumente: http://www.hahnwensch.de/auslobungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-23 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 161-368499
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen: Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E~Mail an mail@hahnwensch.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.hahnwensch.de/auslobungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. 2) Informationspflicht des Bewerbers: Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren. ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen. Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes: Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an mail@hahnwensch.de mitzuteilen, sofern — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. 3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln. 4) Hinweis für die Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen: Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen in seiner Bewerbung benennen. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Für die Eignungsprüfung sind auch für die anderen Unternehmen die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Objektplanung gemäß §34 HOAI, Lph. 2-9
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Fürstenfeldbruck Gnadenkirche plant die Generalsanierung ihres dreigruppigen Kindergartens
(Ü3), Umbau und Erweiterung um einen Besprechungsraum und den Anbau einer zweigruppigen Kinderkrippe (U3).
für insgesamt 75 Kinder (Ü3), die Erweiterung um einen Besprechungsraum und den Anbau einer zweigruppigen Kinderkrippe für insgesamt 24 Kinder (U3). Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche die Realisierbarkeit der Maßnahme untersucht hat und in der der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Die zu den Auftragsverhandlungen eingeladenen Teilnehmer erhalten die vollständigen Unterlagen.
Bei der vorhandenen Evang.-Luth. Gnadenkirche mit angeschlossenem dreigruppige Kindergarten in Fürstenfeldbruck handelt es sich um zwei vom Grundriss her gekoppelte, ursprünglich kreuzförmige Bestandsgebäude in Beton-Fertigteil-Systembauweise (Stützen, Unterzüge, frei tragende Decken- und Bodenplatten, Betonwanddielen) aus den frühen 1970er Jahren. Der eingeschossige Komplex ist in die nord-östlich gelegene Kirche mit Gemeindezentrum, Pfarrei und Wohngebäuden sowie den süd-westlich gelegenen Kindergarten untergliedert. Die Haupterschließung erfolgt über das zentral angeordnete Foyer.
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Der Kindergarten wurde mit Ausnahme des Flachdaches (Abdichtung und Dämmung) bisher energetisch nicht ertüchtigt und weist substanzielle Mängel, insbesondere zahlreiche konstruktionsbedingte Wärmebrücken auf. Elektroinstallationen und haustechnische Installationsteile datieren zum Großteil aus der Zeit der Erstellung. Die aktuelle Größe des Kindergartens reicht im Betrieb nicht aus, um alle erforderlichen und zeitgemäßen Nutzungen räumlich fachgerecht in den Bestand integrieren zu können. Der Kindergarten soll daher generalsaniert, in Teilen umgebaut (Sanitärbereiche) und um einen Besprechungsraum erweitert werden. Zusätzlich soll als Neubau eine zweigruppige Kinderkrippe angebaut werden.
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Um den Betrieb des Kindergartens während der Baumaßnahmen zu ermöglichen, soll das Vorhaben in folgende zwei Bauphasen untergliedert werden:
Phase 1 – Erweiterung und Anbau Kinderkrippe
Phase 2 – Generalsanierung und Umbau Kindergarten
BGF gesamt: ca. 1 200 m
BRI gesamt: ca. 4 400 m
HNF gesamt: ca. 900 m
Für Phase 2 ist eine temporäre Umnutzung des angrenzenden Gemeindezentrums für den Kindergarten geplant.
Der Auftraggeber hat für v. g. Maßnahmen Kosten in Höhe von insges. ca. 3 300 TEUR brutto veranschlagt. Im Falle einer Realisierung beabsichtigt der Auftraggeber die Leistungen der Objektplanung gemäß §34 HOAI, Lph. 2-9 zu vergeben. Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.
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Der Realisierung des Projektes liegen ein begrenztes Budget und eine Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
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Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 2-4
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 5-9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürstenfeldbruck

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten beruflichen Befähigungen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Soweit dort die Berufsqualifikation „Architekt“ Erwähnung findet, ist auf § 75 Abs. 1 VgV zu verweisen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – bzw. Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
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1) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt nach § 73 Abs. 3 VgV;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB;
5) Nachweis der Berufszulassung nach § 44 Abs. 1 VgV;
6) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO;
7) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV:
8) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt.
Unrichtige Auskünfte können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Planungsleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers (Wertung: ab 44 000 EUR = 1 Punkt, ab 88 000 EUR = 2 Punkte, ab 132 000 EUR = 3 Punkte, ab 176 000 EUR = 4 Punkte, ab 220 000 EUR = 5 Punkte; Wichtung 5 %) (§ 45 Abs. 4 VgV).
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2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mind. 3 000 000 EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 1 500 000 EUR betragen (§ 45 Abs. 1 Ziffer 3 VgV). Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der o. g. Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. g. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung nach den o.g. Bedingungen nachzuweisen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
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3) Erklärung, ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihm dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV Eignungsleihe). Die Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, sind zu benennen. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher sind vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
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Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Untenehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen;
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4) Erklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen (§ 36 VgV Unteraufträge). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise der Unterauftragnehmer sind vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Bewerbungsbogen inkl. Anlage
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Wertung siehe III.1.2);
2) Erklärung über die Anzahl Beschäftigter in den letzten 3 Jahren (im Mittel <3 = 0 Punkte, 3-4 = 3 Punkte, >4 = 5 Punkte; Wichtung 5 %);
3) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV), Qualifikation des Projektleiters: Hochschulabschluss (FH/Uni), Hochschulzeugnis und Angabe der Berufserfahrung in Jahren ist jew. Voraussetzung für die Wertung (Wertung: 0-4 Jahre = 0 Punkte, ab 5 Jahre = 3 Punkte, ab 8 Jahre = 4 Punkte, ab 10 Jahren = 5 Punkte; Wichtung 10 %);
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4) Angabe Referenzprojektliste (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) des vorgesehenen Projektleiters (Wertung: nicht vorhanden = 0 Punkte, Mindestnennung 1 Projekt + schriftl. Erläuterung = 3 Punkte, Nennung von 2 Projekten + schriftl. Erläuterung = 5 Punkte; Wichtung 5 %);
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5) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Regelwerken (Förderverfahren auf Landes-/Bundes-/EU-Ebene) bei vergleichbaren Bauvorhaben, insbesondere Projektabwicklung und Verwendungsnachweis in den letzten 5 Jahren (Wertung: nicht vorhanden = 0 Punkte, Mindestnennung 1 Projekt + schriftl. Erläuterung = 3 Punkte, Nennung von 2 Projekten + schriftl. Erläuterung = 5 Punkte; Wichtung 10 %);
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6) Nachweis der entwurflichen Leistungsfähigkeit durch Teilnahme an Realisierungswettbewerben Architektur/Städtebau in den letzten fünf Jahren, davon mind. einmal 1.-3. Preis (Wertung: Mindestnennung 1 Projekt + schriftl. Erläuterung = 3 Punkte, Nennung von 2 Projekten + schriftl. Erläuterung = 4 Punkte, Nennung von 3 Projekten + schriftl. Erläuterung = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden = 0 Punkte; Wichtung 10 %);
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7) Beschreibung von 2 Referenzprojekten vergleichbarer Objektplanungsleistungen (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung Kindergarten/Kinderhort/Kindertagesstätte/Kinderkrippe/Schule oder ähnlicher Komplexität, Honorarzone III oder höher; davon nur max. eine Referenz als Neubau) des Bewerbers aus dem Zeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist (§ 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV; Wichtung 60 %) mit Angabe folgender Unterkriterien:
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— Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner),
— Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300+400 min. 2 000 000 EUR netto,
— BGF min. 1 000 m
— selbst erbrachte LPH nach HOAI § 34 min. LPH 2-8,
— Projektleiter,
— Wettbewerb,
— Durchführung im laufenden Betrieb,
— Durchführung einer energetischer Sanierung,
— Verwendung von umweldfreundlcihen, ressourcenschonenden Baustoffen.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist (s. Ziffer VI 3);
8) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualtätsmanagementsystems.
Mindeststandards:
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34 HOAI erbracht worden sein. Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Refernzzeitraums begonnen und vollständig abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt. Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form fristgerecht bei Hahn Wensch Architekten, Aberlestr. 18, 81371 München vorzulegen. Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen, so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziffer III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Bewerbungsbogen und der Auswahlmatrix (siehe Ziffer VI.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hahn Wensch Architelten
Internetadresse: www.evangelisch-in-fuerstenfeldbruck.de 🌏
Dokumente URL: www.hahnwensch.de/auslobungen 🌏
URL der Dokumente: www.hahnwensch.de/auslobungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen:
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E~Mail an mail@hahnwensch.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.hahnwensch.de/auslobungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
2) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren. ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
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Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen. Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an mail@hahnwensch.de mitzuteilen, sofern
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und
kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem
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Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
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Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
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4) Hinweis für die Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen:
Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
Wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen in seiner Bewerbung benennen. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Für die Eignungsprüfung sind auch für die anderen Unternehmen die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411 📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Rügegrundes gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 161-368499 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-574188
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 161-368499
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1) Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen: Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E~Mail an mail@hahnwensch.de bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.hahnwensch.de/auslobungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht; 2) Informationspflicht des Bewerbers: Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren. ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen. Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes: Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an mail@hahnwensch.de mitzuteilen, sofern — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. 3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln; 4) Hinweis für die Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen: Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen in seiner Bewerbung benennen. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Für die Eignungsprüfung sind auch für die anderen Unternehmen die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung Büro und Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorar auf Grundlage der HOAI 2013
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: balda architekten GmbH
Postanschrift: Kurt-Huber-Ring 9
Postort: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8141-34740-0 📞
E-Mail: info@balda-architekten.de 📧
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.hahnwensch.de/auslobungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem
Mehr anzeigen
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln;
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Quelle: OJS 2018/S 248-574188 (2018-12-21)