Objektplanung nach § 34 HOAI, LPH 6-9, für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr München, Abteilung Großhadern, Würmtalstraße 126, Vergabe-Nr.: H60b253418
Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9, für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr München, Abteilung Großhadern, Würmtalstraße 126, im 20. Stadtbezirk Hadern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9, für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr München, Abteilung Großhadern, Würmtalstraße 126, im 20....”
Kurze Beschreibung
Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 6-9, für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr München, Abteilung Großhadern, Würmtalstraße 126, im 20. Stadtbezirk Hadern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-04 📅
Datum des Beginns: 2018-10-15 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 126-287815
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
“Der in Punkt II.2.7) genannte Termin für den Anfang und das Ende der Vertragslaufzeit steht aktuell nicht fest. Maßgeblich für die Vertragslaufzeit ist der...”
Der in Punkt II.2.7) genannte Termin für den Anfang und das Ende der Vertragslaufzeit steht aktuell nicht fest. Maßgeblich für die Vertragslaufzeit ist der abgestimmte und gültige Terminplan. Der 31.05.25 bezieht sich auf das Ende der LPH. 9.
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Quelle: OJS 2018/S 126-287815 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 126-287815
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der in Punkt II.2.7) genannte Termin für den Anfang und das Ende der Vertragslaufzeit steht aktuell nicht fest. Maßgeblich für die Vertragslaufzeit ist der...”
Der in Punkt II.2.7) genannte Termin für den Anfang und das Ende der Vertragslaufzeit steht aktuell nicht fest. Maßgeblich für die Vertragslaufzeit ist der abgestimmte und gültige Terminplan. Der 31.5.25 bezieht sich auf das Ende der LPH. 9.
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Quelle: OJS 2019/S 024-053530 (2019-01-31)