Die Glockenstadt Gescher beabsichtigt die Sanierung und den Umbau der Pankratius-Grundschule am Standort Armlandstraße 18 in Gescher. Für das Vorhaben wird eine Förderung aus Mitteln des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ sowie nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW angestrebt. Ein erstes Sanierungskonzept sowie Schadstoffuntersuchungen liegen bereits vor und sind der Leistungsbeschreibung zusammen mit weiteren Unterlagen beigefügt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das genannte Vorhaben (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Glockenstadt Gescher beabsichtigt die Sanierung und den Umbau der Pankratius-Grundschule am Standort Armlandstraße 18 in Gescher. Für das Vorhaben wird eine Förderung aus Mitteln des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ sowie nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW angestrebt. Ein erstes Sanierungskonzept sowie Schadstoffuntersuchungen liegen bereits vor und sind der Leistungsbeschreibung zusammen mit weiteren Unterlagen beigefügt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das genannte Vorhaben (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung).
Die Glockenstadt Gescher beabsichtigt die Sanierung und den Umbau der Pankratius-Grundschule am Standort Armlandstraße 18 in Gescher. Für das Vorhaben wird eine Förderung aus Mitteln des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ sowie nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW angestrebt. Ein erstes Sanierungskonzept sowie Schadstoffuntersuchungen liegen bereits vor und sind der Leistungsbeschreibung zusammen mit weiteren Unterlagen beigefügt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für das genannte Vorhaben (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung).
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Datum des Beginns: 2018-07-06 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-195579
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu sanierende Pankratius-Schule ist eine 2,5-zügige Grundschule im Kerngebiet der Stadt Gescher. Im Hauptgebäude der Schule entstand ein Sanierungs-/Modernisierungsstau aufgrund der prekären finanziellen Lage der Stadt Gescher (Haushaltssicherung) und großer notwendiger Investitionen in die Schulinfrastruktur an anderer Stelle. Mit der nun beabsichtigten Maßnahme soll der Sanierungs- und Modernisierungsstau beseitigt werden. Verbunden damit ist ein Umbau, der die Voraussetzungen für modernen zeitgemäßen Unterricht nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen mit klassennahen Differenzierungs- und Förderräumen schaffen soll. Die bislang nicht vorhandene mobile Barrierefreiheit ist herzustellen. Bei der Sanierung des Gebäudes ist die energetische Ertüchtigung nach den Vorgaben der Landes-bauordnung NRW zu beachten.
Die zu sanierende Pankratius-Schule ist eine 2,5-zügige Grundschule im Kerngebiet der Stadt Gescher. Im Hauptgebäude der Schule entstand ein Sanierungs-/Modernisierungsstau aufgrund der prekären finanziellen Lage der Stadt Gescher (Haushaltssicherung) und großer notwendiger Investitionen in die Schulinfrastruktur an anderer Stelle. Mit der nun beabsichtigten Maßnahme soll der Sanierungs- und Modernisierungsstau beseitigt werden. Verbunden damit ist ein Umbau, der die Voraussetzungen für modernen zeitgemäßen Unterricht nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen mit klassennahen Differenzierungs- und Förderräumen schaffen soll. Die bislang nicht vorhandene mobile Barrierefreiheit ist herzustellen. Bei der Sanierung des Gebäudes ist die energetische Ertüchtigung nach den Vorgaben der Landes-bauordnung NRW zu beachten.
Das zu sanierende 4-geschossige Hauptgebäude hat eine BGF von 2 233 qm. Der erste Bauteil wurde im Jahr 1875 4-geschossig (einschl. Kellergeschoss als Halbgeschoss) als Wohnhaus (rd. 815 qm BGF) errichtet und im Jahr 1909 zu einer Volksschule umgebaut. Die erste 4-geschossige Erweiterung um rd. 760 qm BGF erfolgte 1926. Eine weitere Vergrößerung des Gebäudes um rd. 620 qm BGF wurde 1954 realisiert. Seine jetzige Größe erhielt das Gebäude durch die Schaffung eines kleinen Eingangspavillons mit einer Größe von rd. 40 qm BGF.
Das zu sanierende 4-geschossige Hauptgebäude hat eine BGF von 2 233 qm. Der erste Bauteil wurde im Jahr 1875 4-geschossig (einschl. Kellergeschoss als Halbgeschoss) als Wohnhaus (rd. 815 qm BGF) errichtet und im Jahr 1909 zu einer Volksschule umgebaut. Die erste 4-geschossige Erweiterung um rd. 760 qm BGF erfolgte 1926. Eine weitere Vergrößerung des Gebäudes um rd. 620 qm BGF wurde 1954 realisiert. Seine jetzige Größe erhielt das Gebäude durch die Schaffung eines kleinen Eingangspavillons mit einer Größe von rd. 40 qm BGF.
Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen wurden umfangreiche Raumluftanalysen insbesondere auf die Stoffe VOC, Schimmel, PCB, Asbest und Aldehyde durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse weisen Konzentrationen in der Raumluft auf, von denen nach jetzigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gefährdungen zu erwarten sind. Im Erweiterungsteil von 1954 wurden teerhaltige (Schwarzkleber) Parkettkleber nachgewiesen, deren Schadstoffabgaben an die Umgebung so gering sind, dass auch von diesem Material nach jetzigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gefährdungen entstehen. Bei der Sanierung dieses Gebäudeteils ist die TRGS 524 zu beachten.
Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen wurden umfangreiche Raumluftanalysen insbesondere auf die Stoffe VOC, Schimmel, PCB, Asbest und Aldehyde durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse weisen Konzentrationen in der Raumluft auf, von denen nach jetzigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gefährdungen zu erwarten sind. Im Erweiterungsteil von 1954 wurden teerhaltige (Schwarzkleber) Parkettkleber nachgewiesen, deren Schadstoffabgaben an die Umgebung so gering sind, dass auch von diesem Material nach jetzigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Gefährdungen entstehen. Bei der Sanierung dieses Gebäudeteils ist die TRGS 524 zu beachten.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Büros Gebker Architektur (Gescher) vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die in dieser Machbarkeitsstudie dargestellten planerischen Lösungen sind im Detail noch nicht verbindlich vorgegeben, d. h. der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner Vor- und Entwurfsplanung auch hiervon im Detail abweichende Lösungen vorzuschlagen, sofern sie innerhalb des Kostenrahmens (2,7 Mio. EUR für 300+400 kg brutto) umsetzbar sind. Der Einbau einer Aufzugsanlage ist zwingend gefordert.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Büros Gebker Architektur (Gescher) vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die in dieser Machbarkeitsstudie dargestellten planerischen Lösungen sind im Detail noch nicht verbindlich vorgegeben, d. h. der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner Vor- und Entwurfsplanung auch hiervon im Detail abweichende Lösungen vorzuschlagen, sofern sie innerhalb des Kostenrahmens (2,7 Mio. EUR für 300+400 kg brutto) umsetzbar sind. Der Einbau einer Aufzugsanlage ist zwingend gefordert.
Der Auftrag umfasst die Objektplanung der Sanierungs- und Umbaumaßnahme zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume beginnend ab der Leistungsphase 2. Die Planungsleistungen werden stufenweise übertragen (siehe Abschnitt II.2.11 dieser Bekanntmachung).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gescher
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in. Zur Nachweisführung siehe III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen des Büros in den letzten 5 Jahren für Objektplanungsleistungen mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Eine Referenz weist einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad auf, wenn sie die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 der Objektplanung Gebäude beim Umbau oder der Modernisierung eines Bestandsgebäudes zum Gegenstand hatte, das Objekt der Honorarzone III oder höher entsprechend § 35 HOAI zuzuordnen ist, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (entsprechend Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276) nach aktuellem Stand der Kostenermittlung mindestens 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beträgt.
1) Referenzen des Büros in den letzten 5 Jahren für Objektplanungsleistungen mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Eine Referenz weist einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad auf, wenn sie die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 der Objektplanung Gebäude beim Umbau oder der Modernisierung eines Bestandsgebäudes zum Gegenstand hatte, das Objekt der Honorarzone III oder höher entsprechend § 35 HOAI zuzuordnen ist, das Vorhaben sich in der Bauausführung befindet oder fertiggestellt ist und die Summe der Baukosten (entsprechend Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276) nach aktuellem Stand der Kostenermittlung mindestens 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beträgt.
2) Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl von Architektinnen und Architekten in den letzten 3 Jahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen.
Mindeststandards:
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen für einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Bieter müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen für einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Zum Nachweis ist entweder eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine nachträgliche Vorlage des Originals zu verlangen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zum Nachweis ist entweder eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine nachträgliche Vorlage des Originals zu verlangen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 Abs. 2 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn derAuftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn derAuftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder,
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 087-195579 (2018-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mail-Adresse der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mail-Adresse der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu sanierende Pankratius-Schule ist eine 2,5-zügige Grundschule im Kerngebiet der Stadt Gescher. Im Hauptgebäude der Schule entstand ein Sanierungs-/Modernisierungsstau aufgrund der prekären finanziellen Lage der Stadt Gescher (Haushaltssicherung) und großer notwendiger Investitionen in die Schulinfrastruktur an anderer Stelle. Mit der nun beabsichtigten Maßnahme soll der Sanierungs- und Modernisierungsstau beseitigt werden. Verbunden damit ist ein Umbau, der die Voraussetzungen für modernen zeitgemäßen Unterricht nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen mit klassennahen Differenzierungs- und Förderräumen schaffen soll. Die bislang nicht vorhandene mobile Barrierefreiheit ist herzustellen. Bei der Sanierung des Gebäudes ist die energetische Ertüchtigung nach den Vorgaben der Landesbauordnung NRW zu beachten.
Die zu sanierende Pankratius-Schule ist eine 2,5-zügige Grundschule im Kerngebiet der Stadt Gescher. Im Hauptgebäude der Schule entstand ein Sanierungs-/Modernisierungsstau aufgrund der prekären finanziellen Lage der Stadt Gescher (Haushaltssicherung) und großer notwendiger Investitionen in die Schulinfrastruktur an anderer Stelle. Mit der nun beabsichtigten Maßnahme soll der Sanierungs- und Modernisierungsstau beseitigt werden. Verbunden damit ist ein Umbau, der die Voraussetzungen für modernen zeitgemäßen Unterricht nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen mit klassennahen Differenzierungs- und Förderräumen schaffen soll. Die bislang nicht vorhandene mobile Barrierefreiheit ist herzustellen. Bei der Sanierung des Gebäudes ist die energetische Ertüchtigung nach den Vorgaben der Landesbauordnung NRW zu beachten.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Büros Gebker Architektur (Gescher) vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die in dieser Machbarkeitsstudie dargestellten planerischen Lösungen sind im Detail noch nicht verbindlich vorgegeben, d. h. der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner Vor- und Entwurfsplanung auch hiervon im Detail abweichende Lösungen vorzuschlagen, sofern sie innerhalb des Kostenrahmens (2,7 Mio. EUR für KG 300 + 400 brutto) umsetzbar sind. Der Einbau einer Aufzugsanlage ist zwingend gefordert.
Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Büros Gebker Architektur (Gescher) vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die in dieser Machbarkeitsstudie dargestellten planerischen Lösungen sind im Detail noch nicht verbindlich vorgegeben, d. h. der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, im Rahmen seiner Vor- und Entwurfsplanung auch hiervon im Detail abweichende Lösungen vorzuschlagen, sofern sie innerhalb des Kostenrahmens (2,7 Mio. EUR für KG 300 + 400 brutto) umsetzbar sind. Der Einbau einer Aufzugsanlage ist zwingend gefordert.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgte eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es wurden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Es erfolgte eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es wurden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodisch-organisatorischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Name: Kersting + Gallhoff Architekten
Postort: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder