Objektplanung Umbau, Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Füssen-Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule mit Tiefgarage und Neubau einer Dreifachsporthalle
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen, Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ die Beauftragung einer umfassenden Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen,
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ die Beauftragung einer umfassenden Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen,
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ die Beauftragung einer umfassenden Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-541572
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen,
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen,
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ die Beauftragung einer umfassenden Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ die Beauftragung einer umfassenden Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude und den Neubau einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Damit der Schulbau während der umfangreichen Baumaßnahmen sichergestellt werden kann, sollen insgesamt 5 Bauabschnitte gebildet werden, vgl. Konzeptvariante 2 der Machbarkeitsstudie.
Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen gebildet werden:
Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4. Hier sind alle Bauabschnitte als Gesamtkonzept zu bearbeiten.
Beauftragungsstufe 2: LPH 5 bis 9. Bei der Bearbeitung der LPH 5 bis 9 ist die bauliche Umsetzung in 5 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten (BA) zu beachten, so dass der Schulbetrieb gewährleistet ist:
BA 1 (2021-2022): Umbau Grundschule (GS) Geb. 1 inkl. Neubau Verlängerung als Anbau, Abbruch ehemaliger Verwaltung und der Hausmeisterwohnung GS, Neubau Verbindungsgang GS, Neubau Tiefgarage.
BA 2 (2022-2023: Umbau GS Geb. 2, Abbruch und Neubau Querbau 1.
BA 3 (2023-2024) Umbau Mittelschule (MS) Geb. 1, Abbruch und Neubau Querbau 2.
BA4 (2024-2025) Umbau MS Geb. 2, Abbruch und Neubau Querbau 3.
BA 5 (2025-2026) Abbruch der ehemaligen Turnhallen und Verbindungsgang, Neubau Dreifachsporthalle, Neubau Verbindungsgang MS.
Die Anschlüsse und Übergänge zwischen den einzelnen Bauabschnitten sind im Zuge der weiteren Planung zu klären. Für die Auslagerung werden auftraggeberseitig Ersatzräume in einer Containeranlage geschaffen. Um in Nähe der Schule zu bleiben bietet sich der nördlich gelegene Parkplatz des Gymnasiums an. Da diese Fläche auf dem Nachbargrundstück liegt, muss die Abstimmung mit dem Eigentümer (Landkreis Ostallgäu) noch erfolgen.
Die Anschlüsse und Übergänge zwischen den einzelnen Bauabschnitten sind im Zuge der weiteren Planung zu klären. Für die Auslagerung werden auftraggeberseitig Ersatzräume in einer Containeranlage geschaffen. Um in Nähe der Schule zu bleiben bietet sich der nördlich gelegene Parkplatz des Gymnasiums an. Da diese Fläche auf dem Nachbargrundstück liegt, muss die Abstimmung mit dem Eigentümer (Landkreis Ostallgäu) noch erfolgen.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber hat aufgrund der Machbarkeitsstudie für Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule den folgenden Kostenrahmen definiert: Bauwerkskosten (KG 300+400) = 16 825 000 EUR brutto. Hinzu kommt der Kostenansatz für den Ersatzneubau Dreifachsporthalle mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 5 243 200 EUR brutto sowie für die Tiefgarage mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 1 072 710 EUR brutto. Teile der Ausstattung werden ebenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen und zu überwachen sein.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber hat aufgrund der Machbarkeitsstudie für Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule den folgenden Kostenrahmen definiert: Bauwerkskosten (KG 300+400) = 16 825 000 EUR brutto. Hinzu kommt der Kostenansatz für den Ersatzneubau Dreifachsporthalle mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 5 243 200 EUR brutto sowie für die Tiefgarage mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 1 072 710 EUR brutto. Teile der Ausstattung werden ebenfalls in Abstimmung mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen und zu überwachen sein.
Terminrahmen: Die Stadt Füssen strebt an, den 1. Förderantrag spätestens im September 2019 bei der Regierung von Schwaben einzureichen (Stichtag: 30.9.2019). In diesem Falle könnte der Baubeginn der Sanierung und Umbau der Schulen bei laufendem Betrieb voraussichtlich im August 2021 starten (siehe oben BA 1).
Terminrahmen: Die Stadt Füssen strebt an, den 1. Förderantrag spätestens im September 2019 bei der Regierung von Schwaben einzureichen (Stichtag: 30.9.2019). In diesem Falle könnte der Baubeginn der Sanierung und Umbau der Schulen bei laufendem Betrieb voraussichtlich im August 2021 starten (siehe oben BA 1).
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Im Falle einer Bauzeitverlängerung
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.4) Beauftragung in 2 Stufen
Zusätzliche Informationen: Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 87629 Füssen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags,
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV.
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen,.
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Siehe Datei Anlage zur EU Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2015, 2016 und 2017).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht werden. Punkteverteilung:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2) Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies bei den jeweils betroffenen Kriterien zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
Siehe Datei Anlage zur EU Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen (hier in Kurzfassung):
1) Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind;
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude geleistet hat.
a) Der Auftraggeber des Projekts ist ein öffentlicher Auftraggeber;
b) Die Bauwerkosten (KG 300+400) betragen mindestens 5,0 Mio. EUR brutto;
c) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 2 – 8, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1;
d) Es handelt sich um einen Umbau und um Modernisierungsmaßnahmen;
e) Es handelt sich um eine allgemeinbildende Schule;
f) Es handelt sich um den Neubau einer Mehrfachsporthalle;
3) Technische Leitung: Benennung von Projektleiter und Objekt-/Bauüberwacher. Siehe Datei Anlage zur EU Bekanntmachung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch;
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt. Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt. Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Beschleunigtes Verfahren:
Die notwendige Ertüchtigung der Grund- und Mittelschule bedurfte intensiver Voruntersuchungen und Abwägungen, um die anstehenden Ausschreibungen sachgerecht zu erfassen. Hierzu waren zeitaufwändige Alternativen zu betrachten und zu bewerten. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie hat nun gezeigt, dass die baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen der Schule sind nicht mehr gegeben sind und zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund strebt die Stadt Füssen an, den Förderantrag für die Generalsanierung zum Stichtag 30.9.2019 bei der Regierung einzureichen, dem jährlich festgesetzten Termin zur Einreichung von Förderanträgen. Voraussetzung hierfür ist die abgeschlossene Objektplanung Gebäude bis einschließlich LPH 3 einschließlich der Kostenberechnung. Laut Machbarkeitsstudie nehmen diese Planungsstufen einen Zeitrahmen von min. 6-9 Monaten in Anspruch. Wird der Stichtag 30.9.2019 nicht erreicht, entsteht eine Verzögerung von 1 Jahr, was nicht hinnehmbar ist.
Die notwendige Ertüchtigung der Grund- und Mittelschule bedurfte intensiver Voruntersuchungen und Abwägungen, um die anstehenden Ausschreibungen sachgerecht zu erfassen. Hierzu waren zeitaufwändige Alternativen zu betrachten und zu bewerten. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie hat nun gezeigt, dass die baulichen, funktionellen und räumlichen Anforderungen der Schule sind nicht mehr gegeben sind und zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund strebt die Stadt Füssen an, den Förderantrag für die Generalsanierung zum Stichtag 30.9.2019 bei der Regierung einzureichen, dem jährlich festgesetzten Termin zur Einreichung von Förderanträgen. Voraussetzung hierfür ist die abgeschlossene Objektplanung Gebäude bis einschließlich LPH 3 einschließlich der Kostenberechnung. Laut Machbarkeitsstudie nehmen diese Planungsstufen einen Zeitrahmen von min. 6-9 Monaten in Anspruch. Wird der Stichtag 30.9.2019 nicht erreicht, entsteht eine Verzögerung von 1 Jahr, was nicht hinnehmbar ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation (Details siehe Link,Datei;Anlage zur EU-Bekanntm..)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise (Details siehe Link,Datei;Anlage zur EU-Bekanntm..)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminmanagement (Details siehe Link,Datei;Anlage zur EU-Bekanntm..)
Preis (Gewichtung): Wichtung 20
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 17.12.2018 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebefalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich elektronisch unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist ebefalls eine Registrierung erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines – zunächst unverbindlichen – Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und 1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe eines – zunächst unverbindlichen – Honorarangebotes. Die Bieter erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte Februar 2019 in Füssen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Mitte Februar 2019 in Füssen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Füssen
Postanschrift: Lechhalde 3Füssen
Postort: Füssen
Postleitzahl: 87629
E-Mail: a.linder@fuessen.de📧
Quelle: OJS 2018/S 237-541572 (2018-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege von Friedhofsanlagen
Referenznummer: TED 51 / 2018-152386
Kurze Beschreibung: Friedhofspflegedienstleistungen im Raum Füssen
Gesamtwert des Auftrags: 416 413 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflege von Friedhofsanlagen📦
Waldfriedhof Füssen, Augsburger Str. 62, 87629 Füssen
Friedhof Hopfen, städt. Teil, Riedener Str. 1, 87629 Füssen
Friedhof St. Sebastian, Klosterstraße, 87629 Füssen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Füssen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Mitarbeiter, die für die vertragl. Leistungen a. Friedhof eingesetzt werden sollen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallsicherheit bzgl. Personal und Sachmittel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 65 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Name: Christian Immler
Postanschrift: Feuerschwenden 57
Postort: Durach
Postleitzahl: 87471
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8315124633📞
Land: Ostallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 416 413 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 128680217
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt, Herr Linder
Internetadresse: www.stadt-fuessen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 007-012504 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2018-152386
Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, Funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen.
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, Funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen.
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, Funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen.
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, Funktionellen und räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine „Machbarkeitsstudie“ zu erstellen.
Der Auftraggeber hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt die „Machbarkeitsstudie“ und „Abschlussbericht“ stellen die Grundlage für die Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem angegebenen Link auffindbar.
Damit der Schulbau während der umfangreichen Baumaßnahmen sichergestellt werden kann, sollen insgesamt 5 Bauabschnitte gebildet werden, vgl. Konzeptvariante 2 der Machbarkeitsstudie. Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen Gebildet werden:
Damit der Schulbau während der umfangreichen Baumaßnahmen sichergestellt werden kann, sollen insgesamt 5 Bauabschnitte gebildet werden, vgl. Konzeptvariante 2 der Machbarkeitsstudie. Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 stufenweise zu beauftragen. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen Gebildet werden:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Name: F64 Architekten BDA
Nationale Registrierungsnummer: DE815687739
Postanschrift: Füssener Straße 64
Postort: Kempten
Postleitzahl: 87437
Telefon: +49 8319601680📞
E-Mail: info@f64architekten.de📧
Land: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.f64architekten.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 138 196 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE128680217
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt der Stadt Füssen, Herr Linder
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 1 60 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 1 60 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Lechhalde 3
Quelle: OJS 2019/S 109-266185 (2019-06-05)