Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Nachweise gem. III.1.1 bis III. 1.3 sind in einem vom Bewerber zwingend auszufüllenden Teilnahmeantrag (einschl. aller Anlagen) zusammengefasst und bis zum Ende der Teilnahmefrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt nicht).
Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben im Original fristgerecht abzugeben. Mit der Bewerbung sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft separat einzureichen. Soweit in der Bekanntmachung oder im Bewerbungsformular nicht ausdrücklich anders geregelt, können fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden.
Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Zu allen Referenzen sind aussagekräftigen Informationen (Foto, wesentliche Kenndaten) beizufügen.
Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen / Nachweise (in Papierform in einem verschlossenen Umschlag gefordert) kann entweder per Post oder auch persönlich (bzw. durch Boten, Kurier o.ä.) an nachfolgende Adresse erfolgen: Stadt Haßfurt, z. Hd. Hr. Braun, Hauptstraße 5, 97437 Haßfurt
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben.
Rechtslage geforderte Nachweise:
— Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
— Nachweis Berufsbezeichnung des/ der Bewerber/ in
— Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate),
— aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister,
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz
— Nachweis (Kopie) nicht älter als 12 Monate einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer, mind. nötige Deckungssumme für Personenschäden 2 Mio. EUR und für Sonstige Schäden 1 Mio. EUR, zweifach verfügbar in jedem Kalenderjahr. Bei Bewerbergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen (als Anlage beizufügen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind außerdem vorzulegen:
Nachweise, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist sowie Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft.