Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A + B gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation PL/stellv. PL/OÜ gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung PL/stellv. PL/OÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A) Referenzen mit 60 %, davon:
1) Mindestref. A – Objektplanung (OPL) für Neubau und/oder Sanierung öffentlichen Gebäude; 20 %, davon:
1.a erbrachte LPH 10 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto; 10 %.
2) Mindestreferenz B: OPL für die Sanierung eines Gebäudes; 20 % davon:
2.a erbrachte LPH 10 %, 2.b BWK (KG 300+400) in EUR brutto; 10 %.
3) Referenz aus zusätzlicher Referenzliste; 24 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 – OPL Sanierung denkmalgeschütztes Gebäudes; 12 %;
3.b) Ref. Z.2 – OPL für einen selbst realisierten Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung/Preis für ein realisiertes Projekt; 8 %;
3.c) Ref. Z.3 – Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht; 3 %;
3.d) Ref. Z.4 – Erfahrungen Verwendung von Fördermitteln/Zuarbeit Fördermittelantrag/Verwendungsnachweis; 3 %.
B) Qualifikation Projektteam; 40 %, davon:
4) Erfahrungen PL in vergleichbarer Funktion; 20 %, davon:
4.a) Berufserfahrung des vorgesehenen PL; 5 %;
4.) Pers. Referenz PL; 10 %;
4.c) Pers. Referenz PL; 5 %.
5) Erfahrungen stellv. PL in vergleichbarer Funktion; 20 %, davon:
5.a) Berufserfahrung des vorgesehenen stellv. PL; 5 %;
5.b) Per. Referenz stellv. PL; 10 %;
5.c) Per. Referenz stellv. PL; 5 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.