Objektplanungsleistungen Theodor-Heuß Realschule Hockenheim

Stadt Hockenheim

Die Stadt Hockenheim plant eine Sanierung sowie einen Teilabbruch und Neubau der Theodor-Heuß-Realschule in Hockenheim. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 7 Mio. Euro netto (KG 300+400).
Für die Sanierungsmaßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich, die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-20 Auftragsbekanntmachung
2018-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hockenheim plant eine Sanierung sowie einen Teilabbruch und Neubau der Theodor-Heuß-Realschule in Hockenheim. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 7 Mio. Euro netto (KG 300+400). Für die Sanierungsmaßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich, die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden: — Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2, — Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hockenheim
Postort: Hockenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.hockenheim.de/main 🌏
E-Mail: h.rechner@hockenheim.de 📧
URL der Dokumente: https://pkm.conclude.com/thr-hockenheim 🌏
URL der Teilnahme: https://pkm.conclude.com/thr-hockenheim 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-22 📅
Datum des Beginns: 2018-06-15 📅
Datum des Endes: 2021-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 037-080871
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1) BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG: Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen; 2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM: Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform "PKM" heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD --> Teilnahmeantrag. Für den Einsatz von "PKM" benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein; 3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN: — Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV, — Vollständigkeit des Teilnahmeantrages; 4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN: — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB, — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB, — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB, — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV; 5) WEITERE AUSSCHLUSSKRITERIEN: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit); 6) BIETERGEMEINSCHAFTEN/ EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist, — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hockenheim plant eine Sanierung sowie einen Teilabbruch und Neubau der Theodor-Heuß-Realschule in Hockenheim. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 7 Mio. Euro netto (KG 300+400).
Für die Sanierungsmaßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich, die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben werden:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1-9).
Die zu erbringende Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-4,
— Stufe 2: LPH 5-7,
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich gegebenenfalls noch ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hockenheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs.3 Nr.6, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (AUSSCHLUSSKRITERIUM).
Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt (AUSSCHLUSSKRITERIUM).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 400 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 800 000 EUR (Wichtung 15 %).
Mindeststandards:
Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 10 %).
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 13 Beschäftigten (Wichtung 15 %).
Referenzliste (die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht werden) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
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MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 20.2.2008 (10 Jahre),
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
ZUSATZPUNKTE REFERENZEN.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 2 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 6 Mio. EUR netto,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 20.2.2011 (7 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 20.2.2015 (3 Jahre).
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den.
Verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch.
Welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://pkm.conclude.com/thr-hockenheim 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Kristine Cosic
Telefon: +49 7111317-1836 📞
E-Mail: kristine.cosic@dreso.com 📧
Fax: +49 7111317-401836 📠
Land: Stuttgart 🏙️
Internetadresse: http://www.dreso.com/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen;
2) BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform "PKM" heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
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Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD --> Teilnahmeantrag.
Für den Einsatz von "PKM" benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein;
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3) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages;
4) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
5) WEITERE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit);
6) BIETERGEMEINSCHAFTEN/ EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
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— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße.
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage.
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Nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung.
Der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im.
Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 037-080871 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hockenheim plant eine Sanierung sowie einen Teilabbruch und Neubau der Theodor-Heuß-Realschule in Hockenheim. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 7 Mio. EUR netto (KG 300+400). Für die Sanierungsmaßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich, die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben wurden: — Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2 — Stufe 2: Verhandlungsverfahren
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Gesamtwert des Auftrags: 661840.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-273946
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 037-080871
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
1) „Beauftragung und Realisierung“: Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. 2) „Bewerbungsformular und Bieterplattform“: Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform "PKM" heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD --> Teilnahmeantrag. Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein. 3) „Formale Ausschlusskriterien“: — Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV — Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4) „Rechtliche Ausschlusskriterien“: — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV 5) „Weitere Ausschlusskriterien“: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) 6) „Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe“: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist, — Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hockenheim plant eine Sanierung sowie einen Teilabbruch und Neubau der Theodor-Heuß-Realschule in Hockenheim. Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Einschätzung auf ca. 7 Mio. EUR netto (KG 300+400).
Für die Sanierungsmaßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich, die in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben wurden:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren
— Stufe 1: LPH 1-4
— Stufe 2: LPH 5-7
— Stufe 3: LPH 8-9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hockenheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-13 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) „Beauftragung und Realisierung“:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) „Bewerbungsformular und Bieterplattform“:
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Mehr anzeigen
3) „Formale Ausschlusskriterien“:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
4) „Rechtliche Ausschlusskriterien“:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
5) „Weitere Ausschlusskriterien“:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
6) „Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe“:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB)
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Quelle: OJS 2018/S 120-273946 (2018-06-21)