Beschreibung der Beschaffung
1) Bewachung
Auftragsgegenstand:
— Fläche von ca. 222 242 m mit ca. 25 Gebäuden/Bauwerke.
Personaleinsatz:
— je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage.
Aufgaben:
— Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA. Videoanlage mit ca. 37 aufgeschalteten Videokameras,
— Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser,
— Einleiten von Erstmaßnahmen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle),
— Unterstützung im Bedarfsfall,
— Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle,
— Schlüsselverwaltung,
— Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft,
— Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie),
— Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle,
— uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle,
— Zutritts-/Zufahrtskontrolle.
2) Bestreifung:
Auftragsgegenstand:
— Fläche von ca. 222 242 m mit ca. 25 Gebäuden/Bauwerke.
Personaleinsatz:
— je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags:
16.00 Uhr – 06.00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr,
Aufgaben:
— montags bis freitags 7-8 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 14-15 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 80 Minuten,
— Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen,
— Kontrolle auf Verschluss der Gebäude,
— Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit,
— Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung,
— Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden,
— Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von Schadensfällen im Außenbereich bzw. an Gebäuden,
— Kontrolle der Personen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten im Vertragsobjekt aufhalten,
— Zusammenarbeit mit Polizei und Einsatzkräften,
— Ausschalten der Lichtquellen,
— Einschalten der Einbruchmeldeanlage nach Ende des Kontrollgangs (Scharfschaltung).
Das Sicherheitsunternehmen hat auf seine Kosten ein Kontrollsystem mit 14 Kontrollstellen zu installieren, welche im Rahmen der Bestreifung anzulaufen sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Wächtersystem um zusätzliche, max. 5 Kontrollpunkte erweiterbar ist.
3) Sonstiges:
Mit dem Sicherheitsdienstunternehmen und nutzende Dienststelle wird über die Bearbeitung eingehender Meldungen ein Interventionsplan mit Interventionsmaßnahmen aufgellt.
Bei Urlaub oder Erkrankung hat das Sicherheitsdienstunternehmen die Vertretung unverzüglich durch geeignetes Personal sicher zu stellen.
Das Personal muss einheitlich gekleidet und sofort als Angehörige des Sicherheitsdienstunternehmens erkennbar sein.
Das Personal muss über einen Dienstausweis des Sicherheitsdienstunternehmens verfügen. Dieser ist während der Dienstzeit mitzuführen.
Von Seiten der nutzenden Dienststelle wird das Personal des Sicherheitsdienstunternehmens einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt unterzogen.
Die Konkretisierungen der Leistungen erfolgen in Abstimmung mit der nutzenden Dienststelle im Rahmen einer objektbezogenen Dienstanweisung.