Objektschutz Kampfmittelbeseitigungsanlage Romrod

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung-

Objektschutz der Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen in Romrod

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-05 Auftragsbekanntmachung
2018-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: VG-0437-2018-0001
Kurze Beschreibung: Objektschutz der Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen in Romrod
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogelsbergkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center – Zentrale Beschaffung-
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postleitzahl: 65203
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Telefon: +49 611/6939-288 📞
Fax: +49 611/6939-400 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-160b5454361-236748b6b95ec73a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-09 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 005-007125
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektschutz in der Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen in Romrod, die Bewachung ist 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche mit regulär einer Sicherheitskraft auszuführen. Pro Jahr fallen ca. 8 760 Stunden an.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.5.2018. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen.
36329 Romrod

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen bezüglich wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Beachtung Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.),
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— Vorlage eines Nachweises/Beschreibung des Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot anzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-160b5454361-236748b6b95ec73a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) bis zum 14.2.2018 24.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich Nichtvorliegens einer Vergabesperre sowie eine unterschriebene Besichtigungsbescheinigung beizulegen.
Des Weiteren sind dem Angebot die Erklärung Unternehmensdaten, Erläuterungen zur Kalkulation der Stundenverrechnungssätze, die Darstellung der Organisationsstruktur, sowie die Vorlage eines Ausführungskonzeptes beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung unterziehen zu können. Der Auftragnehmer darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkentnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603 📞
Fax: +49 6151/125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Telefon: +49 61169390 📞
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de 📧
Fax: +49 611/6939-400 📠
Quelle: OJS 2018/S 005-007125 (2018-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-151459
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 005-007125
ABl. S-Ausgabe: 68

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kampfmittelbeseitigungsanlage des Landes Hessen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-06 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 068-151459 (2018-04-09)