Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Abforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2018-3@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol (ATC-Code A11CC05)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Colecalciferol“ (ATC-Code A11CC05) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Colecalciferol“ (ATC-Code A11CC05) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.6.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.5.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.4.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 31.5.2020.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.6.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.5.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.4.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 31.5.2020.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol apothekenpflichtig (ATC-Code A11CC05)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Colecalciferol apothekenpflichtig“ (ATC-Code A11CC05) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Colecalciferol apothekenpflichtig“ (ATC-Code A11CC05) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Estriol
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Estriol“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Estriol“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Ivabradin
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ivabradin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Ivabradin“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Meropenem
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Meropenem“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Meropenem“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Metronidazol (ATC-Code D06BX01)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Metronidazol“ (ATC-Code D06BX01) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Metronidazol“ (ATC-Code D06BX01) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure (Darreichungsform TMR)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Mycophenolsäure“ (Darreichungsform TMR) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Mycophenolsäure“ (Darreichungsform TMR) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Phenoxymethylpenicillin kalium (Darreichungsform TSA, PLE)
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Phenoxymethylpenicillin kalium“ (Darreichungsform TSA, PLE) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Phenoxymethylpenicillin kalium“ (Darreichungsform TSA, PLE) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Darunavir
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Darunavir“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Darunavir“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Dasatinib
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Dasatinib“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Dasatinib“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Follitropin beta
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Follitropin beta“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Follitropin beta“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Lenograstim
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Lenograstim“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Lenograstim“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Paliperidon palmitat (Darreichungsform DIS)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paliperidon palmitat“ (Darreichungsform DIS) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Paliperidon palmitat“ (Darreichungsform DIS) mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Piribedil
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Piribedil“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Piribedil“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesweit
Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.1.2018;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 071-156717 (2018-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Abacus Medicine ist in Kopenhagen, Dänemark beheimatet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Abacus Medicine ist in Kopenhagen, Dänemark beheimatet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Abacus Medicine ist in Kopenhagen, Dänemark beheimatet.
Quelle: OJS 2018/S 092-208541 (2018-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.07.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.07.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2018/S 109-248016 (2018-06-08)
Ergänzende Angaben (2018-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-05 📅
Name: Accord Healthcare ltd.
Postort: Middlesex
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: EurimPharm Arzneimittel GmbH
Postort: Saaldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Bayern
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2018/S 134-305442 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenes Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom…
… 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 verwiesen.
… 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-05 📅
Name: axicorp Pharma B.V.
Postort: Den Haag
Land: Niederlande 🇳🇱
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2018/S 156-358024 (2018-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.10.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 23430486190 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol, ATC-Code: A11CC05
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol apothekenpflichtig, ATC-Code: A11CC05
Metronidazol, ATC-Code: D06BX01
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2018 vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.07.2018 vom 09.06.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure, Darreichungsform: TMR
Phenoxymethlpenicillin kalium, Darreichungsform: TSA, PLE
Paliperidon palmitat, Darreichungsform: DIS
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Name: CC Pharma GmbH
Postort: Densborn
Name: Paranova Pack A/S
Postort: Herlev
Land: Dänemark 🇩🇰
Quelle: OJS 2018/S 178-403120 (2018-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 und deren Berichtigung vom…
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 verwiesen.
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Klinge Pharma GmbH
Postort: Holzkirchen
Name: HAEMATO PHARM GmbH
Postort: Schönefeld
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 und deren Berichtigung vom…
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 verwiesen.
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: mibe GmbH
Postort: Brehna
Name: Plaza Pharm B.V.
Postort: Venray
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2018/S 244-558174 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 9 – Darunavir der ursprünglichen Veröffentlichung (2018/S 071-156717 vom 12.4.2019) bekanntgemacht.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 und deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom…
… 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nuimmer 2018/S 244-558174 verwiesen.
… 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nuimmer 2018/S 244-558174 verwiesen.
Das ursprünglich veröffentlichte Los 9 – Darunavir (in der Veröffentlichung 2018/S 071-156717 vom 12.4.2018) wird hiermit aufgehoben.
Quelle: OJS 2019/S 006-009276 (2019-01-08)
Ergänzende Angaben (2019-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs.3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 119 Abs.3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Phenoxymethylpenicillin kalium, Darreichungsform: TSA, PLE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-05 📅
Name: Aristo Pharma GmbH
Postort: Berlin
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090 und deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2019/S 033-073920 (2019-02-13)
Ergänzende Angaben (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs.18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Das Los 4 — Ivabradin entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner
im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das Los 7 – Mycophenolsäure (Darreichungsform: TMR) entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das Los 4 — Ivabradin entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner
im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Das Los 7 – Mycophenolsäure (Darreichungsform: TMR) entfällt zum 1.5.2019, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Quelle: OJS 2019/S 068-159586 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.05.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom…
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.02.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 verwiesen.
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 09.01.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 05.04.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.03.2019 vom 15.02.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 verwiesen.
Das Los wurde aufgehoben.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom…
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 verwiesen.
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 09.01.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-05 📅
Name: ALIUD Pharma GmbH, STADAPHARM GmbH
Postort: Laichingen, Bad Vilbel
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2019/S 080-191822 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 10 – Dasatinib [zur Behandlung erwachsener Patienten bei akuter lymphatischer Leukämie (PH+ALL)] der ursprünglichen Veröffentlichung (2018/S 071-156717 vom 12.4.2019) bekanntgemacht.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom…
… 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
… 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
Das ursprünglich veröffentlichte Los 10 – Dasatinib [zur Behandlung erwachsener Patienten bei akuter lymphatischer Leukämie (PH+ALL)] (in der Veröffentlichung (2018/S 071-156717 vom 12.4.2019) wird hiermit aufgehoben.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 09.01.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 09.01.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276 und deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 112-274826 (2019-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom…
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.06.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: axicorp Pharma GmbH
Postort: Friedrichsdorf
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Quelle: OJS 2019/S 155-382385 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Los 2: „Colecalciferol – apothekenpflichtig“, ATC-Code: A11CC05 entfällt zum 1.11.19, da die KBS für diesen Wirkstoff einen oder mehrere Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens ausgewählt hat.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol – apothekenpflichtig, ATC-Code: A11CC05
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom…
… 22.06.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 05.04.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.02.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
… 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586 und deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.09.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 231-566214 (2019-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines
Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines
Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines
Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Colecalciferol - apothekenpflichtig, ATC-Code: A11CC05
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 wurde aufgehoben.
Das Los 4 wurde aufgehoben.
Das Los 7 wurde aufgehoben.
Das Los 10 wurde aufgehoben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name: Inresa Arzneimittel GmbH
Postort: Freiburg
Land: Stade
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.3.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 033-077482 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weisevorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.06.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.06.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077482 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S 071-156717, deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.6.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen. Ebenfalls wird auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.6.2018 vom 16.5.2018 unter der Nummer 2018/S 092-208541, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.7.2018 vom 9.6.2018 unter der Nummer 2018/S 109-248016, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.8.2018 vom 14.7.2018 unter der Nummer 2018/S 134-305442, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2018 vom 16.8.2018 unter der Nummer 2018/S 156-358024, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.10.2018 vom 15.9.2018 unter der Nummer 2018/S 178-403120, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-458861, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558174, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2019 vom 15.2.2019 unter der Nummer 2019/S 033-073920, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191822, auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 13.8.2019 unter der Nummer 2019/S 155-382385 und auf die Bekanntmachung über vergebene Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.3.2020 vom 17.2.2020 unter der Nummer 2020/S 033-077482 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.06.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 12.4.2018 unter der Referenznummer 2018/S071-156717 sowie deren Berichtigung vom 22.6.2018 unter der Referenznummer 2018/S 118-268090, deren Berichtigung vom 9.1.2019 unter der Referenznummer 2019/S 006-009276, deren Berichtigung vom 5.4.2019 unter der Referenznummer 2019/S 068-159586, deren Berichtigung vom 13.06.2019 unter der Referenznummer 2019/S 112-274826 und deren Berichtigung vom 29.11.2019 unter der Referenznummer 2019/S 231-566214 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.5.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 075-177952 (2020-04-14)