Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die KBS wird monatlich die Kassenärztlichen Vereinigungen über die geschlossenen Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code L04AB04) informieren und darauf hinweisen, dass die vertragsgegenständlichen Adalimumabpräparate des jeweiligen Vertragspartners der KBS als wirtschaftlich gelten.
Die KBS wird monatlich die Kassenärztlichen Vereinigungen über die geschlossenen Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code L04AB04) informieren und darauf hinweisen, dass die vertragsgegenständlichen Adalimumabpräparate des jeweiligen Vertragspartners der KBS als wirtschaftlich gelten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Clostridium botulinum Toxin Typ A (ATC-Code: M03AX01)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Clostridium botulinum Toxin Typ A (ATC-Code: M03AX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Clostridium botulinum Toxin Typ A (ATC-Code: M03AX01)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.9.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 31.10.2020.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.9.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 31.10.2020.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Adalimumab (ATC-Code: L04AB04)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Adalimumab (ATC-Code: L04AB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Adalimumab (ATC-Code: L04AB04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Zusätzliche Informationen:
Die KBS wird monatlich die Kassenärztlichen Vereinigungen über die geschlossenen Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code L04AB04) informieren und darauf hinweisen, dass die vertragsgegenständlichen Adalimumabpräparate des jeweiligen Vertragspartners der KBS als wirtschaftlich gelten.
Die KBS wird monatlich die Kassenärztlichen Vereinigungen über die geschlossenen Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Adalimumab (ATC-Code L04AB04) informieren und darauf hinweisen, dass die vertragsgegenständlichen Adalimumabpräparate des jeweiligen Vertragspartners der KBS als wirtschaftlich gelten.
Bezeichnung des Loses: Imiquimod (ATC-Code: D06BB10)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Imiquimod (ATC-Code: D06BB10)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Imiquimod (ATC-Code: D06BB10)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Sunitinib (ATC-Code: L01XE04)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Sunitinib (ATC-Code: L01XE04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Sunitinib (ATC-Code: L01XE04)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Glatiramer acetat 20 mg (Darreichungsform: FER) (ATC-Code: L03AX13)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Glatiramer acetat 20 mg (Darreichungsform: FER) (ATC-Code: L03AX13)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Glatiramer acetat 20 mg (Darreichungsform: FER) (ATC-Code: L03AX13)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.1.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 29.02.2020.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 5.10.2018 bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 5.1.2020. In jedem Fall enden die Verträge am 29.02.2020.
Dauer: 16 Monate
Bezeichnung des Loses: Erlotinib (ATC-Code: L01XE03)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Erlotinib (ATC-Code: L01XE03)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Erlotinib (ATC-Code: L01XE03)" mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Bezeichnung des Loses: Immunglobuline (normal human, zur intravasalen Anwendung) (ATC-Code: J06BA02)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Immunglobuline (normal human, zur intravasalen Anwendung) (ATC-Code: J06BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu dem Wirkstoff „Immunglobuline (normal human, zur intravasalen Anwendung) (ATC-Code: J06BA02)“ mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/ Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1 ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Die Angabe unter Ziffer II.2.5) ist der Systematik dieses Veröffentlichungsvordruckes geschuldet. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen sowie der Vertrag bzw. die Verträge unterschrieben an die KBS gesandt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 1.6.2018;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ist in den Auftragsunterlagen enthalten);
c) Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz (ist in den Auftragsunterlagen enthalten).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2018-7@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge für Los 5 ist der 5.1.2020, 23.59 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, weist die Vergabestelle bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 134, § 135 und 160 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
(2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
(1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
(2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
(3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 kann aufgrund des Formulars nicht dargestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Fax: +49 2286191870 📠
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 183-414387 (2018-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 23430486190 📠
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.09.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Abacus Medicine A/S
Postort: Kopenhagen
Land: Dänemark 🇩🇰
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: TEVA GmbH, Mylan dura GmbH
Postort: Ulm, Bad Homburg v.d. Höhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.11.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: Pharm-Allergan GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Name: HEXAL AG, Biogen GmbH
Postort: Holzkirchen, Ismaning
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2018/S 231-527502 (2018-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: Ipsen Pharma GmbH
Postort: Ettlingen
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.1.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2018/S 244-558311 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 102.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 102.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.09.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.09.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.01.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-05 📅
Name: AMGEN GmbH
Postort: München
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2019/S 007-011415 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom…
… 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415 verwiesen.
… 10.01.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-05 📅
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postort: Bad Homburg
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2019/S 080-191771 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: Originalis B.V.
Postort: Amsterdam
Land: Niederlande 🇳🇱
Name: Abacus Medicine
MEDA Pharma GmbH & Co. KG
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.9.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2019/S 156-384814 (2019-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom…
… 22.09.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 verwiesen.
… 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 verwiesen.
… 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 verwiesen.
… 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 verwiesen.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.12.2019. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Quelle: OJS 2019/S 220-539476 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Name: PB Pharma GmbH
Postort: Meerbusch
Name: Hexal AG, betapharm Arzneimittel GmbH, TAD Pharma GmbH, STADAPHARM GmbH, Zentiva Pharma GmbH, ratiopharm GmbH
Postort: Holzkirchen, Augsburg, Cuxhaven, Bad Vilbel, Berlin, Ulm
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.4.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bas.de📧
Internetadresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 056-132389 (2020-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1. ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3. aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1. ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132389 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4. und Ziffer VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132389 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-05 📅
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.5.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7. und V.2.4. sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: poststelle@bas.bund.de📧
Quelle: OJS 2020/S 074-176264 (2020-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132389 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 15.4.2020 unter der Nummer 2020/S 074-176264 verwiesen.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Ebenso wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.11.2018 vom 19.10.2018 unter der Nummer 2018/S 202-459029, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2018 vom 30.11.2018 unter der Nummer 2018/S 231-527502, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.1.2019 vom 19.12.2018 unter der Nummer 2018/S 244-558311, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.2.2019 vom 10.1.2019 unter der Nummer 2019/S 007-011415, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2019 vom 24.4.2019 unter der Nummer 2019/S 080-191771, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.9.2019 vom 14.8.2019 unter der Nummer 2019/S 156-384814, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.12.2019 vom 14.11.2019 unter der Nummer 2019/S 220-539476, auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.4.2020 vom 19.3.2020 unter der Nummer 2020/S 056-132389 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 1.5.2020 vom 15.4.2020 unter der Nummer 2020/S 074-176264 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-05 📅
Name: Mylan Healthcare GmbH
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 22.9.2018 unter der Referenznummer 2018/S 183-414387 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.7.2020. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2020.