Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 18.1.2018 unter der Referenznummer 2018/S 012-022506 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.03.2018. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege einen formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 29.2.2020. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4 sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.