Belieferung einer Vielzahl von Abnahmestellen in Berlin mit elektrischer Energie in Form von Wechsel- oder Drehstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz.
Siehe Anlage Abnahmestellenliste
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Stromlieferung BimA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 287-18)
VOEK 287-18”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Belieferung einer Vielzahl von Abnahmestellen in Berlin mit elektrischer Energie in Form von Wechsel- oder Drehstrom mit einer Frequenz von etwa 50...”
Kurze Beschreibung
Belieferung einer Vielzahl von Abnahmestellen in Berlin mit elektrischer Energie in Form von Wechsel- oder Drehstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz.
Siehe Anlage Abnahmestellenliste
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BImA Wohnliegenschaften in Berlin.
Siehe Anlage Abnahmestellenliste.
Beschreibung der Beschaffung:
“Belieferung einer Vielzahl von Abnahmestellen in Berlin mit elektrischer Energie in Form von Wechsel- oder Drehstrom mit einer Frequenz von etwa 50...”
Beschreibung der Beschaffung
Belieferung einer Vielzahl von Abnahmestellen in Berlin mit elektrischer Energie in Form von Wechsel- oder Drehstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz.
Siehe Anlage Abnahmestellenliste
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe Allgemeine Angaben zum Unternehmen Name, Sitz, Postanschrift,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe Allgemeine Angaben zum Unternehmen Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anlage B-03 enthalten) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten) Aktueller Handelsregisterauszug.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Sachschäden 2 000 000 Mio. EUR, und Vermögensschäden 2 000 000. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Liefer-/Handelsvolumen
Angaben zum gesamten Liefer-/Handelsvolumen an Erdgas und/oder Biomethan des Unternehmens, jeweils bezogen auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Liefer-/Handelsvolumen
Angaben zum gesamten Liefer-/Handelsvolumen an Erdgas und/oder Biomethan des Unternehmens, jeweils bezogen auf die angegebenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig,
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
(im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Referenzen
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre zu benennen. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebene Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr muss mindestens 80 % der angebotenen Abnahmestellenanzahl und der Stromliefermenge aller angebotenen Lose entsprechen. Hierbei muss mindestens eine Referenz eine Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr aufweisen, die mindestens zu 80 % der Liefermenge des angebotenen Loses mit der höchsten Liefermenge in MWh pro Jahr entspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-08
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 287-18 entweder über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 287-18 entweder über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen oder per E-Mail an verdingung@bundesimmobilien.de zu richten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 25.1.2019, 12.00 Uhr bei der obengenannten Anschrift eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw. per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV und erklärt sich ferner damit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und der zu zahlende Auftragspreis gemäß dem vorgegebenen Bekanntmachungsmuster für vergebene Aufträge veröffentlicht werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung einzelner Angaben sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei einer Übermittlung des Informationsschreibens per Telefax oder auf elektronischem Weg wird der Zuschlag frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihrem Angebot eine ständig erreichbare Telefax-Nummer zu benennen, an die die Information von der Vergabestelle gesendet werden kann.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 241-549971 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 241-549971
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOEK 287-18
Titel:
“Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Stromlieferung BimA Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 287-18)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: envia Mitteldeutsche Energie AG
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV und erklärt sich ferner damit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und der zu zahlende Auftrags-preis gemäß dem vorgegebenen Bekanntmachungsmuster für vergebene Aufträge veröffentlicht werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung einzelner Angaben sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei einer Übermittlung des Informationsschreibens per Telefax oder auf elektronischem Weg wird der Zuschlag frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf des Tages der Absendung der Information erteilt.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihrem Angebot eine ständig erreichbare Telefax-Nummer zu benennen, an die die Information von der Vergabestelle gesendet werden kann.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 052-119248 (2019-03-11)