Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Inspektionsleistungen von RLT-Anlagen und Brandschutzklappen sowie Hygieneprüfung der RLT-Anlagen im BKA Meckenheim, VOEK 261-18

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Wartungs- und Inspektionsleistungen von RLT-Anlagen und Brandschutzklappen sowie Hygieneprüfung der RLT-Anlagen im BKA Meckenheim

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-04 Auftragsbekanntmachung
2019-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 261-18
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Inspektionsleistungen von RLT-Anlagen und Brandschutzklappen sowie Hygieneprüfung der RLT-Anlagen im BKA Meckenheim
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31811552 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=218249 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=218249 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-05 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 192-434281
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang IV). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 29.10.18 bis 31.10.18 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.10.18. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang VI) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren. — Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur — Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren, — Angebote können auch per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden.Bei dieser Form der Übermittlung muss das Angebotsschreiben unterschrieben sein. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 7.11.2018; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Liegenschaft: Bundeskriminalamt Meckenheim, Gerhard-Boeden-Straße 2, 53340 Meckenheim
Umfang: Gegenstand des Vertrages sind Wartung, Inspektion und Hygieneprüfung der RLT-Anlagen, Wartung und Inspektion der Brandschutzklappen.
Dem Auftragnehmer werden die in den Arbeitskarten/Leistungskatalogen und dem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
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Näheres regelt der Vertrag (Anhang I) samt Anlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Inanspruchnahme der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der 4 Jahre während der Verlängerungszeit gilt nur seitens des Auftraggebers. Der Vertrag endet spätestens nach 6 Jahren am 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Meckenheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1) Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten)
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2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten)
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR, Vermögensschäden 3 Mio. EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
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Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung, Inspektion und Hygieneprüfung von RLT-Anlagen und Wartung und Inspektion von Brandschutzklappen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten).
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— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Unternehmen, seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten),
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— Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in EUR, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Referenzen der Bieter, die für die Zuschlagserteilung in Frage kommen, werden im Rahmen der Eignungsprüfung überprüft).
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Mindeststandards:
— Eigenerklärung, dass eine SÜG-Überprüfung (Ü2) beim einzusetzenden Personal nachweislich erfolgreich durchgeführt wurde,
Oder
— Eigenerklärung zur Bereitschaft zur SÜG-Überprüfung (Ü2) bei dem einzusetzenden Personal,
— Eigenerklärung, dass das als Servicetechniker einzusetzende Personal mindestens über einen Facharbeiterabschluss (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) in der
Lüftungstechnik mit Kenntnissen der Elektrotechnik, Kältetechnik, Hygienetechnik oder vergleichsweise einem anderen Gewerk der Versorgungstechnik oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt,
Medien-/Versorgungstechnik mit Kenntnissen der Elektrotechnik, Kältetechnik, Hygienetechnik oder vergleichsweise einem anderen Gewerk der Versorgungstechnik oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
Der Bieter ist verpflichtet, die Nachweise über die Facharbeiterausbildung des als Servicetechniker einzusetzenden Personals (entsprechend DQR-Qualifikationsniveau 4) in der Lüftungstechnik oder Medien-/Versorgungstechnik mit Kenntnissen der Elektrotechnik, Kältetechnik, Hygienetechnik oder vergleichbare Qualifikation in einem anderen Gewerk der Versorgungstechnik oder die Nachweise über eine gleichwertige Qualifikation auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin nach dem Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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— Eigenerklärung, dass es sich bei dem Unternehmen des Bieters um eine zugelassene, zertifizierte Fachfirma handelt und das Unternehmen über eine Fachunternehmerbescheinigung verfügt,
— Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal
eine VDI-Urkunde nach VDI 6022 (mindestens Kategorie B) oder einen gleichwertigen Nachweis besitzt,
berechtigt ist, die im Rahmen der Wartung erforderlichen Hygienemaßnahmen durchzuführen,
die Voraussetzungen des § 5 ChemKlimaschutz-Verordnung erfüllt und über eine Sachkundenbescheinigung verfügt,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen über ein Unternehmenszertifikat gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 ChemKlimaschutz-Verordnung, eine Bescheinigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 ChemKlimaschutz-Verordnung oder ein gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ChemKlimaschutz-Verordnung ausgestelltes Unternehmenszertifikat verfügt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=218249 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden.
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Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang IV). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 29.10.18 bis 31.10.18 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.10.18. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang VI) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
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— Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur
— Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren,
— Angebote können auch per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden.Bei dieser Form der Übermittlung muss das Angebotsschreiben unterschrieben sein.
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Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden.
Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 7.11.2018; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 192-434281 (2018-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 021-046408
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 192-434281
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen. Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen (Eignungsleihe), und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anhang IV). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 29.10.2018 bis 31.10.2018 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.10.2018. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang VI) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren. — Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden: Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur — Die Angebotsabgabe per Fax ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren, — Angebote können auch per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden.Bei dieser Form der Übermittlung muss das Angebotsschreiben unterschrieben sein. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 7.11.2018; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen.Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-24 📅
Name: Spie GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 29.10.2018 bis 31.10.2018 zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 24.10.2018. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden Ortsbesichtigung (Anhang VI) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Mehr anzeigen
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 7.11.2018; 12.00 Uhr, der obengenannten Anschrift eingehen.Die
Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bzw.per E-Mail. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Quelle: OJS 2019/S 021-046408 (2019-01-28)