Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Es sind Schüler(innen) von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren über Schülerfahrten
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Es sind Schüler(innen) von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 100 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich/geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Es sind Schüler(innen) von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind 147 Schüler/innen (Stand: 9.11.2018) von ihrer Wohnung zur Rembergschule und zurück zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
Auftragsgegenstand:
(1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach der Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind;
(2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen;
(3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten;
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen.
Leistungsdurchführung:
Das Unternehmen verpflichtet sich,
a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung);
b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Dreipunktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen;
c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern;
d) feste Rollstühle während der Fahrt an 4 Punkten im Fahrzeugboden zu verankern;
e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen;
f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist;
g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zustand ausreichend rutschhemmend ist.
Fahrzeuge:
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis
— der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis
— der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— über die Berechtigung zur Fahrgastbeförderung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Eigenerklärung, dass folgende Nachweise von den eingesetzten Fahrern gefordert
Werden:
— Nachweis über eine gültige Fahrerlaubnis,
— Führungszeugnis mit...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Eigenerklärung, dass folgende Nachweise von den eingesetzten Fahrern gefordert
Werden:
— Nachweis über eine gültige Fahrerlaubnis,
— Führungszeugnis mit erweitertem Eintragungsumfang für kinder- und jugendnah Beschäftigte (§ 30a Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b) Bundeszentralregistergesetz, BZRG)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es wird in diesem Zusammenhang auf die Auftragsunterlagen verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-19
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mülheim an der Ruhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Entfällt
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3053📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠
URL: http://www.brd.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieserVergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieserVergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen.Darüber hinaus bitte ich Sie, nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den Bevollmächtigten zu übermitteln.
Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an die im Kopf dieses Anschreibens aufgeführte Kontaktadresse. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen.
In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Mülheim an der Ruhr/Amt für Kinder, Jugend und Schule
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 208455-4519📞
E-Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de📧
URL: https://www.muelheim-ruhr.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 222-508013 (2018-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 844 770 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig/sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr.
Es sind Schüler(innen) von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind 147 Schüler/innen (Stand: 9.11.2018) von ihrer Wohnung zur Rembergschule und zurück zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
Auftragsgegenstand:
(1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach der Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind;
(2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen;
(3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten;
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen.
Leistungsdurchführung:
Das Unternehmen verpflichtet sich,
a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung);
b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Dreipunktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen;
c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern;
d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern;
e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen;
f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist;
g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zustand ausreichend rutschhemmend ist.
Fahrzeuge:
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-508013
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Offenes Verfahren über Schülerfahrten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Engler Transfer GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE209043178
Postanschrift: Am Stadtwald 17a
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22897149570📞
E-Mail: info@engler-transfer.de📧
Fax: +49 228971495719 📠
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 100 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 844 770 💰
Quelle: OJS 2019/S 024-053331 (2019-01-30)