Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung über die berufliche Qualifikation des vorgesehenen Personals (im Vordruck Anhang II enthalten):
— Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal im Bereich des Objektverantwortlichen (Objektleiter) über folgende Qualifikationen verfügt:
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3- jährige Berufsausbildung) oder höherwertig (Tariflohngruppe 10a),
— Eigenerklärung, dass der Nachweis über die Qualifikation der Objektleiter vor Leistungsbeginn vorgelegt wird,
— Eigenerklärung, dass die Wachleiter über die folgenden Qualifikationen verfügen:
— geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) (ca. 200-400), Seiteneinsteiger und höherwertig (Tariflohngruppe 3c),
— Beschreibung des beruflichen Werdegangs,
— Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurück liegt,
— Eigenerklärung, dass die Nachweise über die Qualifikation der Wachleiter vor Leistungsbeginn vorgelegt werden,
— Eigenerklärung, dass die Wachgehilfen über die folgenden Qualifikationen verfügen:
— Werkschutzlehrgang oder Lehrgang zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Stufe III inklusive Prüfungsvorbereitungslehrgang oder höherwertig (Tariflohngruppe 3b),
— Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurück liegt,
— Eigenerklärung, dass die Nachweise über die Qualifikation der Wachgehilfen vor Leistungsbeginn vorgelegt werden,
— Eigenerklärung, dass die Pförtner über die folgenden Qualifikationen verfügen:
— Sachkundenprüfung (IHK) nach § 34a GewO oder höherwertig, LG 2b,
— 2-jährige Berufserfahrung im Pfortendienst,
— Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,
— Eigenerklärung, dass die Nachweise über die Qualifikation der Pförtner vor Leistungsbeginn vorgelegt werden.