Beschreibung der Beschaffung
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse,veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf).
Im Allgemeinen umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben:
— Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen,
— Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen),
— Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
— fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt),
— Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall),
— Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen,
— Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen,
— Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation)
— regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde.
Konkret ist durch den Auftragnehmer die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
V 1 / CEF 1 Errichtung Fangedamm zur Wasserhaltung unter Einbeziehung des beauftragten Fischereisachverständigen/ÖBB
V 2 Verhinderung der Ansiedlung von Neophyten auf durch Baumaßnahmen geschaffene offene Böschungs- und Dammbereiche
S 1 Schutz aller Großgehölze im Einzugsbereich der Baumaßnahme
S 2 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur
S 3 / CEF 2 Schutz des aktuellen Fischbestandes durch Abfischen
A1 Rückbau der Sohlschwelle an der Ölmühle
CEF 4 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor Baufeldfreimachung) und Prüfung auf besetzte Nester oder Baumhöhlen
CEF 6 Sicherung des Samenpotentials gefährdeter Pflanzenarten
CEF 7 Anbringen geeigneter Nisthilfen für die Wasseramsel und Halbhöhlenbrüter vor Baubeginn
CEF 8 Regelmäßige Begehung des Baufelds und Absammeln von Amphibien
G1 Rasenansaaten