Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltüberwachung im Bau
Referenznummer: FMZ-2018-27
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltüberwachung im Bau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltüberwachung im Bau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 373673100📞
Fax: +49 37367310130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-01 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2019-11-01 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Datum des Beginns: 2018-07-23 📅
Datum des Endes: 2020-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 103-235614
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 019-039320
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 35 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Die Lose 1, 2 und 3 werden nur zusammen an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung VGE 1-1-4
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Durch den Auftragnehmer ist die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der Baumaßnahme,
CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstrukur durch Kastenf./„Big-Bags“,
CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn,
E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen,
A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude / Schuppen in unversiegelten Flächen,
G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen.
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.018.
Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-4.
Kurzbeschreibung der VGE 1-1-4:
VGE 1-1-4:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+336,82 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 337m. Das Bauteil 1.10.1 L besteht aus einer Deicherhöhung / Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.100 R beinhaltet den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, sowie eine Deichertüchtigung, bzw. eine Deicherhöhung. Beim Bauteil 1.110 R handelt es sich um eine Deicherhöhung, bzw. Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.120 R umfasst den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, eine Deichertüchtigung, sowie eine Deicherhöhung. Die vorhandene HWS-Wand wird beim Bauteil 1.130 R saniert. Bei der Brücke Wiesenstraße handelt es sich um den Rückbau der alten Brücke einschließlich Widerlager und Mittelpfeiler, sowie um den Neubau der Widerlager, der Gelände- und Wegeanbindung an den Bestand und um Medienumverlegungen, soweit in Folge des Brückenbaus erforderlich.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+336,82 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 337m. Das Bauteil 1.10.1 L besteht aus einer Deicherhöhung / Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.100 R beinhaltet den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, sowie eine Deichertüchtigung, bzw. eine Deicherhöhung. Beim Bauteil 1.110 R handelt es sich um eine Deicherhöhung, bzw. Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.120 R umfasst den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, eine Deichertüchtigung, sowie eine Deicherhöhung. Die vorhandene HWS-Wand wird beim Bauteil 1.130 R saniert. Bei der Brücke Wiesenstraße handelt es sich um den Rückbau der alten Brücke einschließlich Widerlager und Mittelpfeiler, sowie um den Neubau der Widerlager, der Gelände- und Wegeanbindung an den Bestand und um Medienumverlegungen, soweit in Folge des Brückenbaus erforderlich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 500 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102833052
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung VGE 1-2-3 / VGE 1-2-4
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durch den Auftragnehmer ist die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude / Schuppen in unversiegelten Flächen.
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.019.
Bestandteil des Loses 2 sind die Vergabeeinheiten (VGE), VGE 1-2-3 und VGE 1-2-4.
Kurzbeschreibung der VGE 1-2-3:
VGE 1-2-3:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0 + 000,00 und 0 + 109,60 des Dörfelbaches und erstreckt sich über ca. 110 m. Die Maßnahme besteht aus dem Bauteil 2 260. Hierbei wird eine Hochwasserschutzanlage am Dörfelbach errichtet. Dabei handelt es sich um die Ergänzung von Teilen eines Rahmenbauwerkes. Des Weiteren werden HWS-Mauern und Deiche gewässerlinks und –rechts gebaut.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0 + 000,00 und 0 + 109,60 des Dörfelbaches und erstreckt sich über ca. 110 m. Die Maßnahme besteht aus dem Bauteil 2 260. Hierbei wird eine Hochwasserschutzanlage am Dörfelbach errichtet. Dabei handelt es sich um die Ergänzung von Teilen eines Rahmenbauwerkes. Des Weiteren werden HWS-Mauern und Deiche gewässerlinks und –rechts gebaut.
Kurzbeschreibung der VGE 1-2-4:
VGE 1-2-4:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 0 + 997,70 und 1 + 302,73 und erstreckt sich über ca. 305 m. Beim Bauteil 2.150 R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu errichtet. Das Bauteil 2.151 R besteht aus dem Neubau einer HWS-Anlage mit Zufahrtsrampe und Freitreppe. Der Neubau einer HWS-Wand mit Tiefgründung einschließlich des Abbruchs des Gehsteigs und Einbau von Fenstern in der WEMA entsteht beim Bauteil 2.160R. Das Bauteil 2.170R umfasst die Erhöhung einer vorhandenen Ufermauer und deren Ertüchtigung zur HWS-Wand und Schaftanpassung. Beim Bauteil 2 180 R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu gebaut. Den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand umfasst das Bauteil 2 190 R. Beim Bauteil 2 200 R handelt es sich um den Einbau von HWS-Türen in zwei bestehenden Gebäuden.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 0 + 997,70 und 1 + 302,73 und erstreckt sich über ca. 305 m. Beim Bauteil 2.150 R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu errichtet. Das Bauteil 2.151 R besteht aus dem Neubau einer HWS-Anlage mit Zufahrtsrampe und Freitreppe. Der Neubau einer HWS-Wand mit Tiefgründung einschließlich des Abbruchs des Gehsteigs und Einbau von Fenstern in der WEMA entsteht beim Bauteil 2.160R. Das Bauteil 2.170R umfasst die Erhöhung einer vorhandenen Ufermauer und deren Ertüchtigung zur HWS-Wand und Schaftanpassung. Beim Bauteil 2 180 R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu gebaut. Den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand umfasst das Bauteil 2 190 R. Beim Bauteil 2 200 R handelt es sich um den Einbau von HWS-Türen in zwei bestehenden Gebäuden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 100 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102869052
Bezeichnung des Loses: Ökologische Baubegleitung VGE 1-3-2
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.020,
Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-3-2,
Kurzbeschreibung der VGE 1-3-2:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 3 + 000,00 und 3+416,66, sowie 3 + 928,75 und 4 +158,779 und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 416 m, bzw. ca. 230 m. Beim Bauteil 3.10 L handelt es sich um den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.20L umfasst den Neubau einer Brüstungsmauer als HWS-Wand und den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.30 L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand auf Verpresspfählen. Das Bauteil 3.40 L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Eine Geländeerhöhung wird beim Bauteil 3.92 L neu errichtet.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 3 + 000,00 und 3+416,66, sowie 3 + 928,75 und 4 +158,779 und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 416 m, bzw. ca. 230 m. Beim Bauteil 3.10 L handelt es sich um den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.20L umfasst den Neubau einer Brüstungsmauer als HWS-Wand und den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.30 L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand auf Verpresspfählen. Das Bauteil 3.40 L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Eine Geländeerhöhung wird beim Bauteil 3.92 L neu errichtet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 400 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102870052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olbernhau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde Zschopau
Rauenstein 6A
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 103-235614 (2018-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitung erforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung / Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen und bauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen eines Bautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Gesamtwert des Auftrags: 17 819 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der Baumaßnahme
CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstrukur durch Kastenf./“Big-Bags“
CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn
E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen
A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude / Schuppen in unversiegelten Flächen
G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+336,82 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 337 m. Das Bauteil 1.10.1L besteht aus einer Deicherhöhung / Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.100R beinhaltet den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, sowie eine Deichertüchtigung, bzw. eine Deicherhöhung. Beim Bauteil 1.110R handelt es sich um eine Deicherhöhung, bzw. Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.120R umfasst den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, eine Deichertüchtigung, sowie eine Deicherhöhung. Die vorhandene HWS-Wand wird beim Bauteil 1.130R saniert. Bei der Brücke Wiesenstraße handelt es sich um den Rückbau der alten Brücke einschließlich Widerlager und Mittelpfeiler, sowie um den Neubau der Widerlager, der Gelände- und Wegeanbindung an den Bestand und um Medienumverlegungen, soweit in Folge des Brückenbaus erforderlich.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+336,82 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 337 m. Das Bauteil 1.10.1L besteht aus einer Deicherhöhung / Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.100R beinhaltet den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, sowie eine Deichertüchtigung, bzw. eine Deicherhöhung. Beim Bauteil 1.110R handelt es sich um eine Deicherhöhung, bzw. Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.120R umfasst den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, eine Deichertüchtigung, sowie eine Deicherhöhung. Die vorhandene HWS-Wand wird beim Bauteil 1.130R saniert. Bei der Brücke Wiesenstraße handelt es sich um den Rückbau der alten Brücke einschließlich Widerlager und Mittelpfeiler, sowie um den Neubau der Widerlager, der Gelände- und Wegeanbindung an den Bestand und um Medienumverlegungen, soweit in Folge des Brückenbaus erforderlich.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Fördereriode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr.102833052
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+109,60 des Dörfelbaches und erstreckt sich über ca. 110 m. Die Maßnahme besteht aus dem Bauteil 2.260. Hierbei wird eine Hochwasserschutzanlage am Dörfelbach errichtet. Dabei handelt es sich um die Ergänzung von Teilen eines Rahmenbauwerkes. Des Weiteren werden HWS-Mauern und Deiche gewässerlinks und –rechts gebaut.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+109,60 des Dörfelbaches und erstreckt sich über ca. 110 m. Die Maßnahme besteht aus dem Bauteil 2.260. Hierbei wird eine Hochwasserschutzanlage am Dörfelbach errichtet. Dabei handelt es sich um die Ergänzung von Teilen eines Rahmenbauwerkes. Des Weiteren werden HWS-Mauern und Deiche gewässerlinks und –rechts gebaut.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 0+997,70 und 1+302,73 und erstreckt sich über ca. 305m. Beim Bauteil 2.150R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu errichtet. Das Bauteil 2.151R besteht aus dem Neubau einer HWS-Anlage mit Zufahrtsrampe und Freitreppe. Der Neubau einer HWS-Wand mit Tiefgründung einschließlich des Abbruchs des Gehsteigs und Einbau von Fenstern in der WEMA entsteht beim Bauteil 2.160R. Das Bauteil 2.170R umfasst die Erhöhung einer vorhandenen Ufermauer und deren Ertüchtigung zur HWS-Wand und Schaftanpassung. Beim Bauteil 2.180R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu gebaut. Den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand umfasst das Bauteil 2.190R. Beim Bauteil 2.200R handelt es sich um den Einbau von HWS-Türen in zwei bestehenden Gebäuden.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 0+997,70 und 1+302,73 und erstreckt sich über ca. 305m. Beim Bauteil 2.150R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu errichtet. Das Bauteil 2.151R besteht aus dem Neubau einer HWS-Anlage mit Zufahrtsrampe und Freitreppe. Der Neubau einer HWS-Wand mit Tiefgründung einschließlich des Abbruchs des Gehsteigs und Einbau von Fenstern in der WEMA entsteht beim Bauteil 2.160R. Das Bauteil 2.170R umfasst die Erhöhung einer vorhandenen Ufermauer und deren Ertüchtigung zur HWS-Wand und Schaftanpassung. Beim Bauteil 2.180R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu gebaut. Den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand umfasst das Bauteil 2.190R. Beim Bauteil 2.200R handelt es sich um den Einbau von HWS-Türen in zwei bestehenden Gebäuden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE - Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr. 102869052
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.020.
Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-3-2.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 3+000,00 und 3+416,66, sowie 3+928,75 und 4+158,779 und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 416m, bzw. ca. 230m. Beim Bauteil 3.10L handelt es sich um den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.20L umfasst den Neubau einer Brüstungsmauer als HWS-Wand und den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.30L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand auf Verpresspfählen. Das Bauteil 3.40L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Eine Geländeerhöhung wird beim Bauteil 3.92L neu errichtet.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 3+000,00 und 3+416,66, sowie 3+928,75 und 4+158,779 und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 416m, bzw. ca. 230m. Beim Bauteil 3.10L handelt es sich um den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.20L umfasst den Neubau einer Brüstungsmauer als HWS-Wand und den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.30L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand auf Verpresspfählen. Das Bauteil 3.40L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Eine Geländeerhöhung wird beim Bauteil 3.92L neu errichtet.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr.102870052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olbernhau, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-17 📅
Name: BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Waisenhausstr.10
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: infp@bpm-ingenieure.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 841 EUR 💰
Postanschrift: Waisenhausstr. 10
Gesamtwert des Auftrags: 5 974 EUR 💰
E-Mail: info@bpm-ingenieure.de📧
Gesamtwert des Auftrags: 7 004 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 084-201697 (2019-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökologische Baubegleitung_Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 VGE 1.1.4, NTV01
Referenznummer: 4500129982
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitungerforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung /Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen undbauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen einesBautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Durch den Auftragnehmer ist die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen begleitplanfestgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der Baumaßnahme,
CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstrukur durch Kastenf./„Big-Bags“,
CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn,
E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen,
A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude / Schuppen in unversiegelten Flächen,
G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen.
Im Zuge der Realisierung in den Jahren 2018 bis 2019 sind die Leistungen einer ökologische Baubegleitungerforderlich. Dabei handelt es sich um die Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn, fachliche Begleitung /Überwachung von Vermeidungs-/ Schutz-/ Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, Mitwirkung an Beratungen undbauzeitlichen Festlegungen für Schutzmaßnahmen am und im Gewässer, Dokumentation und Führen einesBautagebuches der ökologischen Baubegleitung.
Durch den Auftragnehmer ist die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen begleitplanfestgelegten Maßnahmen wahrzunehmen:
S1 Schutz von Einzelgehölzen und Baumreihen im Einzugsbereich der Baumaßnahme,
CEF 1 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstrukur durch Kastenf./„Big-Bags“,
CEF 3 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn,
E4 Herstellung von Nistmöglichkeiten und ökologischen Nischen,
A2 Umwandlung der als Abriss gekennzeichneten Gebäude / Schuppen in unversiegelten Flächen,
G1 Ansaat offener Bodenbereiche mit Landschaftsrasen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014/2020)
Kennung der EU-Mittel: Projektnummer: 5.231.6021.018, FV-Reg.-Nr.102833052
Beschreibung
Interne Kennung: NTV01
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1, VGE 1.1.4, NTV01
Beschreibung der Beschaffung:
Die BPM Ingenieurgesellschaft mbH wurde für die VGE(1) 1.1.4 mit den Gutachterlichen Leistungen zur ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Die vertraglichen Leistungen der ökologischen Bauüberwachung zur VGE 1.1.4 umfassen u.a. Überwachungsleistungen der Bauausführung zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, Optimierung der Bauausführung zur Eingriffsminimierung, Dokumentation des Bauablaufes usw.
Treten unvorhersehbare naturschutzfachliche Belange während der Bauausführung hinzu, bei denen die ökologische Bauüberwachung aufgrund Ihrer fachlichen Expertise einzubinden ist und die vom kalkulierten Stundenbudget her nicht abgedeckt sind, muss der Auftragsumfang erweitert werden.
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen, um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2a und b sowie 3, vgl. Anla-ge 1 der Nachtragsbegründung.
Diese zusätzlichen Leistungen können nur mit den Leistungen der ökologischen Bauüberwa-chung beauftragten AN wirtschaftlich erbracht werden, da er fachlich in die naturschutzrechtli-chen Planungs- und Genehmigungsunterlagen des Projektes eingearbeitet ist und sofort zur Verfügung gestanden hat. Er verfügt über vollumfängliche Ortskenntnisse und Kontakte zu den zuständigen Naturschutzbehörden. Die Einarbeitung eines neuen AN zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf einhergehend mit Mehrkosten verbunden gewesen wäre.
Die Leistungen sind dem Grund nach berechtigt, da sie
- nach Bundesartenschutzgesetz den AG verpflichten, dieses bei der Ausführung der Bauarbeiten zwingend einzuhalten
- notwendig waren, um die weitere Bauausführung der HWS-Maßnahmen zu gewähr-leisten
- für den AN nicht hervorsehbar und daher mit dem Angebot nicht kalkulierbar wa-ren
Die BPM Ingenieurgesellschaft mbH wurde für die VGE(1) 1.1.4 mit den Gutachterlichen Leistungen zur ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Die vertraglichen Leistungen der ökologischen Bauüberwachung zur VGE 1.1.4 umfassen u.a. Überwachungsleistungen der Bauausführung zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, Optimierung der Bauausführung zur Eingriffsminimierung, Dokumentation des Bauablaufes usw.
Treten unvorhersehbare naturschutzfachliche Belange während der Bauausführung hinzu, bei denen die ökologische Bauüberwachung aufgrund Ihrer fachlichen Expertise einzubinden ist und die vom kalkulierten Stundenbudget her nicht abgedeckt sind, muss der Auftragsumfang erweitert werden.
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen, um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2a und b sowie 3, vgl. Anla-ge 1 der Nachtragsbegründung.
Diese zusätzlichen Leistungen können nur mit den Leistungen der ökologischen Bauüberwa-chung beauftragten AN wirtschaftlich erbracht werden, da er fachlich in die naturschutzrechtli-chen Planungs- und Genehmigungsunterlagen des Projektes eingearbeitet ist und sofort zur Verfügung gestanden hat. Er verfügt über vollumfängliche Ortskenntnisse und Kontakte zu den zuständigen Naturschutzbehörden. Die Einarbeitung eines neuen AN zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf einhergehend mit Mehrkosten verbunden gewesen wäre.
Die Leistungen sind dem Grund nach berechtigt, da sie
- nach Bundesartenschutzgesetz den AG verpflichten, dieses bei der Ausführung der Bauarbeiten zwingend einzuhalten
- notwendig waren, um die weitere Bauausführung der HWS-Maßnahmen zu gewähr-leisten
- für den AN nicht hervorsehbar und daher mit dem Angebot nicht kalkulierbar wa-ren
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Stadt: Olbernhau
Land: Deutschland 🇩🇪 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500129982
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1 VGE 1.1.4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2400.41 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE272998241
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bpm-ingenieure.de📧
Telefon: +49373178308400📞
Fax: +49373178308409 📠
URL: https://www.bpm-ingenieure.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-14+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die vertraglichen Leistungen der ökologischen Bauüberwachung zur VGE 1.1.4 umfassen u.a. Überwachungsleistungen der Bauausführung zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, Optimierung der Bauausführung zur Eingriffsminimierung, Dokumentation des Bauablaufes usw.
Die Leistungen beziehen sich hierbei auf bekannte Sachverhalte aus der Ortsspezifik, den naturschutzfachlichen Planungen und der geplanten Baumaßnahme. Auf dieser Basis ist ein Stun-denkontigent auf Basis eines Angebotes des AN vertraglich vereinbart.
Treten unvorhersehbare naturschutzfachliche Belange während der Bauausführung hinzu, bei denen die ökologische Bauüberwachung aufgrund Ihrer fachlichen Expertise einzubinden ist und die vom kalkulierten Stundenbudget her nicht abgedeckt sind, muss der Auftragsumfang erweitert werden.
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Die vertraglichen Leistungen der ökologischen Bauüberwachung zur VGE 1.1.4 umfassen u.a. Überwachungsleistungen der Bauausführung zur Einhaltung der naturschutzfachlichen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, Optimierung der Bauausführung zur Eingriffsminimierung, Dokumentation des Bauablaufes usw.
Die Leistungen beziehen sich hierbei auf bekannte Sachverhalte aus der Ortsspezifik, den naturschutzfachlichen Planungen und der geplanten Baumaßnahme. Auf dieser Basis ist ein Stun-denkontigent auf Basis eines Angebotes des AN vertraglich vereinbart.
Treten unvorhersehbare naturschutzfachliche Belange während der Bauausführung hinzu, bei denen die ökologische Bauüberwachung aufgrund Ihrer fachlichen Expertise einzubinden ist und die vom kalkulierten Stundenbudget her nicht abgedeckt sind, muss der Auftragsumfang erweitert werden.
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Das vom AN mit Datum vom 07.07.2023 vorgelegte Nachtragsangebot beinhaltet alle dazu durchgeführten zusätzlichen Leistungen:
- Abstimmungen mit Behörden
- Wahrnehmung von Ortsterminen
- Recherchen für die Umsetzung / Flächenverfügbarkeit für die Umsetzung
- Begleitung der Umsetzung
Im nachtragsgegenständlichen Fall wurden im Baubereich der VGE 1.1.4 Sandbienen beim Nestbau entdeckt. Durch deren Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung musste eine Umsetzung erfolgen um die Baumaßnahme wie geplant durchführen zu können.
Das vom AN mit Datum vom 07.07.2023 vorgelegte Nachtragsangebot beinhaltet alle dazu durchgeführten zusätzlichen Leistungen:
- Abstimmungen mit Behörden
- Wahrnehmung von Ortsterminen
- Recherchen für die Umsetzung / Flächenverfügbarkeit für die Umsetzung
- Begleitung der Umsetzung