Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Bio-toptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden. In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung ländlicher Gebiete
Referenznummer: 19617/25/EU-1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Bio-toptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Bio-toptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die geforderten Eignungsnachweise sind zwingend nur für den Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der BG mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens (NU) sind die entsprechenden Nachweise für das NU nur von denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber (AG) benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem AG nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe einreicht, oder erst nach Aufforderung des AG. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile./
2. Zus. Anforderungen an den Bieter (Mit dem Angebot ist Folgendes einzureichen:
a) vollständig ausgefüllter Firmen-Fragenkatalog
b) soweit zutreffend: ausgefüllte+unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) /
3) Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
4) Rechnungslegung+Zahlungsabwicklung:
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01. und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist der Poststempel LANUV) vorzulegen.
Die End-Abnahme der Leistungen erfolgt frühestens zum 15.01. des Folgejahres der Kartierarbeiten.
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist. Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30 Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt.
Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen.
Skonto:
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
5) Zwischenzahlungen je Los:
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 % der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von 50 % der Leistungen ein. Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht verfügbar sein, informiert der Auftraggeber den Auftragsnehmer schriftlich darüber, dass eine Auszahlung erst im jeweiligen Folgejahr stattfinden wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YDKM
1) Die geforderten Eignungsnachweise sind zwingend nur für den Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der BG mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens (NU) sind die entsprechenden Nachweise für das NU nur von denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber (AG) benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem AG nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe einreicht, oder erst nach Aufforderung des AG. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile./
2. Zus. Anforderungen an den Bieter (Mit dem Angebot ist Folgendes einzureichen:
a) vollständig ausgefüllter Firmen-Fragenkatalog
b) soweit zutreffend: ausgefüllte+unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) /
3) Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
4) Rechnungslegung+Zahlungsabwicklung:
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01. und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist der Poststempel LANUV) vorzulegen.
Die End-Abnahme der Leistungen erfolgt frühestens zum 15.01. des Folgejahres der Kartierarbeiten.
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist. Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30 Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt.
Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen.
Skonto:
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
5) Zwischenzahlungen je Los:
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 % der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von 50 % der Leistungen ein. Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht verfügbar sein, informiert der Auftraggeber den Auftragsnehmer schriftlich darüber, dass eine Auszahlung erst im jeweiligen Folgejahr stattfinden wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YDKM
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Bio-toptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 145
Bezeichnung des Loses: 1 ÖFS-003 – Ort: Greven; Gebiet: Schmedehausen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiologen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang-Gebieten.
Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW und wird seit 1997 auf jährlich wechselnden Untersuchungsflächen durch Feldbiologen im Rahmen von Geländekartierungen durchgeführt. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang-Gebieten.
Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt.
Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: ÖFS-009 - Ort: Petershagen; Gebiet: In der Heide
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: ÖFS-010; Ort: Ahaus, Gebiet: Vennekötter
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: ÖFS-020; Ort: Straelen, Gebiet: Holthuyser Heide
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: ÖFS-025; Ort: Stadtlohn; Gebiet: Herk
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: ÖFS-030; Ort: Voerde; Gebiet: Möllen
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: ÖFS-036; Ort: Billerbeck, Gebiet: Billerbeck
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: ÖFS-037; Ort: Rheinberg, Gebiet: Grint
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: ÖFS-039; Ort: Inden, Jülich; Gebiet: Dohr
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: ÖFS-049; Ort: Duisburg; Gebiet: Hafen
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: ÖFS-051; Ort: Telgte, Warendorf; Gebiet: Loxter Esch
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: ÖFS-055; Ort: Ratingen; Gebiet: Bellscheid
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: ÖFS-058; Ort: Essen, Heiligenhaus; Gebiet: Vogelsheide
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: ÖFS-068; Ort: Drolshagen; Gebiet: Huster Bruch
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: ÖFS-075; Ort: Bad Honnef; Gebiet: Hartenbruch
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: ÖFS-078; Ort: Finnentrop; Gebiet: Burbeckespiepen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: ÖFS-082; Ort: DrolshagenK; Gebiet: Windhagen
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: ÖFS-098; Ort: Finnentrop; Gebiet: Dupp
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: ÖFS-101; Ort: Wipperfürth; Gebiet: Boxberg
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: ÖFS-103; Ort: Wünnenberg, Gebiet: Körtgegrund
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: ÖFS-109; Ort: Marsberg; Gebiet: Höling
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: ÖFS-118; Ort: Geseke; Gebiet: Östereider Spitze
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: ÖFS-124; Ort: Dülmen, Coesfeld; Gebiet: Karthäuser
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: ÖFS-130; Ort: Nordwalde; Gebiet: Wulfs Heide
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: ÖFS-133; Ort: Bonn; Gebiet: Jägerkreuz
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: ÖFS-134; Ort: Brühl; Gebiet: Zwillingsee
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: ÖFS-137; Ort: Essen; Gebiet: Bergeborbeck
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: ÖFS-145; Ort: Borgentreich; Gebiet: Körbecke
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: ÖFS-146; Ort: Zülpich; Gebiet: Weilerswist
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: ÖFS-165; Ort: Köln; Gebiet: Longerich
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: ÖFS-167; Ort: Duisburg; Gebiet: Barbara See
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: ÖRF-003; Ort: Bad Lippspringe; Gebiet: Bomsdorffbüsche
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: ÖRF-011; Ort: Hünxe; Gebiet: Lippeaue bei Damm. u. Bricht
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: ÖRF-021; Ort: Burbach; Gebiet: Lipper Höhe
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: ÖRF-023; Ort: Medebach; Gebiet: Berge (Medebacher Bucht)
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: ÖRF-034; Ort: Anröchte; Gebiet: Berge (Hellwegbörde)
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: ÖRF-054; Ort: Weilerswist; Gebiet: Müggenhauser Fließ
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: ÖFS-007; Ort: Rhede; Gebiet: Büngern
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: ÖFS-021; Ort: Kevelaer, Weeze; Gebiet: Trabrennbahn
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: ÖFS-023; Ort: Rhaden; Gebiet: Hinternfelde
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: ÖFS-031; Ort: Marl; Gebiet: Lenkerbecker Mark
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: ÖFS-034; Ort: Haltern am See; Gebiet: Silbersee
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: ÖFS-035; Ort: Hünxe, Schermbeck; Gebiet: Kuhbusch
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: ÖFS-041; Ort: Grevenbroich; Gebiet: Mühlrath
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: ÖFS-045; Ort: Schwerte; Gebiet: Ruhrfeld
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: ÖFS-056; Ort: Höxter, Marienmünster; Gebiet: Hohehäuser Mühle
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: ÖFS-060; Ort: Ennepetal; Gebiet: Im Struck
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: ÖFS-069; Ort: Gummersbach, Wiehl; Gebiet: Bünghausen
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: ÖFS-077; Ort: Halver, Kierspe; Gebiet: Halloh
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: ÖFS-081; Ort: Gummersbach, Bergneustadt; Gebiet: Dümmlinghausen
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: ÖFS-092; Ort: Engelskirchen, Overath; Gebiet: Dönselberg
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: ÖFS-094; Ort: Hagen; Gebiet: Kaiser-Friedrich-Turm
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: ÖFS-100; Ort: Winterberg; Gebiet: Meisterstein
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: ÖFS-102; Ort: Nottuln; Gebiet: Mülleck
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: ÖFS-104; Ort: Paderborn; Gebiet: Hengkrug
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: ÖFS-112; Ort: Erwitte; Gebiet: Kahle Mark
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: ÖFS-116; Ort: Lage; Gebiet: Stapelager Berge
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: ÖFS-129; Ort: Werne, Lünen; Gebiet: Wethmar
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: ÖFS-138; Ort: Löhne, Kirchlengern; Gebiet: Häver
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: ÖFS-141; Ort: Krefeld, Tönisvorst; Gebiet: Ortmannsheide
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: ÖFS-151; Ort: Euskirchen; Gebiet: Billig
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: ÖFS-159; Ort: Jüchen; Gebiet: Gierath
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: ÖFS-161; Ort: Bad Oeynhausen; Gebiet: Wietel
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: ÖFS-171; Ort: Lünen; Gebiet: Alstedde
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: ÖFS-172; Ort: Bottrop, Gladbeck; Gebiet: Feldhausen
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: ÖFS-177; Ort: Dortmund; Gebiet: Dorstfeld
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: ÖFS-181; Ort: Bochum, Witten; Gebiet: Grabeloh
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: ÖFS-182; Ort: Dortmund; Gebiet: Menglinghausen
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: ÖFS-184; Ort: Düsseldorf; Gebiet: Reisholz
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: ÖRF-001; Ort: Hövelhof, Delbrück; Gebiet: Lauerwiesen
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: ÖRF-012; Ort: Kleve; Gebiet: Salmorth
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: ÖRF-026; Ort: Möhnesee/Arnsberg; Gebiet: Hellerberg
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: ÖRF-031; Ort: Marsberg; Gebiet: Glockengrund
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: ÖFS-002; Ort: Delbrück; Gebiet: Steinhorster Becken
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: ÖFS-011; Ort: Gescher; Gebiet: Lanfer
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: ÖFS-015; Ort: Rietberg; Gebiet: Westerwiehe
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: ÖFS-018; Ort: Rheine; Gebiet: Mesum-Nord
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: ÖFS-028; Ort: Bergisch Gladbach; Gebiet: Bergisch Gladbach(City)
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: ÖFS-032; Ort: Dorsten; Gebiet: Holsterhausen
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: ÖFS-040; Ort: Voerde; Gebiet: Wardweide
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: ÖFS-047; Ort: Dorsten, Marl; Gebiet: Hervest
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: ÖFS-052; Ort: Olpe; Gebiet: Günsen
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: ÖFS-061; Ort: Reichshof; Gebiet: Heischeid
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: ÖFS-063; Ort: Lemgo; Gebiet: Wittighöferheide
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: ÖFS-071; Ort: Bad Berleburg; Gebiet: Lange Loh
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: ÖFS-072; Ort: Wuppertal, Radevormwald; Gebiet: Oberdahl
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: ÖFS-084; Ort: Finnentrop, Lennestadt; Gebiet: Mondschein
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: ÖFS-095; Ort: Winterberg, Medebach; Gebiet: Butterfeld
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: ÖFS-097; Ort: Bad Berleburg; Gebiet: Birke
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: ÖFS-106; Ort: Borgentreich; Gebiet: Borgholz
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: ÖFS-107; Ort: Schwerte, Holzwickede; Gebiet: Overberge
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: ÖFS-120; Ort: Paderborn; Gebiet: Paderborn
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: ÖFS-122; Ort: Dülmen; Gebiet: Bornheide
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: ÖFS-125; Ort: Senden; Gebiet: Holtrup
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: ÖFS-135; Ort: Bonn, Meckenheim; Gebiet: Mammuteiche
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: ÖFS-140; Ort: Preuss. Oldend.; Gebiet: Harlinghausen
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: ÖFS-150; Ort: Soest; Gebiet: Borgeln
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: ÖFS-153; Ort: Selfkant, Gangelt; Gebiet: Saeffelen
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: ÖFS-154; Ort: Köln, Pulheim; Gebiet: Esch
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: ÖFS-160; Ort: Bad Sassendorf; Gebiet: Bettinghausen
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: ÖFS-173; Ort: Herten; Gebiet: Langenbochum
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: ÖFS-180; Ort: Bochum, Dortmund; Gebiet: Oelbachtal
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: ÖFS-187; Ort: Köln; Gebiet: Wildpark
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: ÖFS-188; Ort: Köln; Gebiet: Gremberg
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: ÖRF-004; Ort: Köln, Rösrath; Gebiet: Geisterholz
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: ÖRF-025; Ort: Winterberg; Gebiet: Neuer Hagen
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: ÖRF-033; Ort: Bad Münstereifel; Gebiet: Kronert
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: ÖFS-001; Ort: Raesfeld, Hamminkeln; Gebiet: Homer Heide
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: ÖFS-014; Ort: Lienen; Gebiet: Kattenvenne
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: ÖFS-017; Ort: Lengerich; Gebiet: Ringel, Warpenberg
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: ÖFS-019; Ort: Warendorf; Gebiet: Groß-Dütting
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: ÖFS-029; Ort: Harsewinkel, Versmold; Gebiet: Ostholts Venn
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: ÖFS-038; Ort: Hamm; Gebiet: Lippeaue-Stockum
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: ÖFS-043; Ort: Jülich; Gebiet: Kirchberg
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: ÖFS-054; Ort: Nachrodt-W.; Gebiet: Herlsen
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: ÖFS-065; Ort: Herscheid; Gebiet: Ebbefeld
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: ÖFS-067; Ort: Aachen; Gebiet: Lintert
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: ÖFS-070; Ort: Bensberg; Gebiet: Schwiegelshohn
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: ÖFS-076; Ort: Netphen; Gebiet: Helgersdorf
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: ÖFS-086; Ort: Siegen; Gebiet: Rothenberg
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: ÖFS-089; Ort: Lemgo; Gebiet: Luherheide
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: ÖFS-091; Ort: Eslohe; Gebiet: Reisterberg
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: ÖFS-093; Ort: Lüdenscheid; Gebiet: Gevelndorf
Losnummer: 123
Bezeichnung des Loses: ÖFS-105; Ort: Rosendahl; Gebiet: Nohnenberg
Losnummer: 124
Bezeichnung des Loses: ÖFS-114; Ort: Kall; Gebiet: Karolinenhof
Losnummer: 125
Bezeichnung des Loses: ÖFS-119; Ort: Euskirchen; Gebiet: Heider Berg
Losnummer: 126
Bezeichnung des Loses: ÖFS-126; Ort: Münster; Gebiet: Rösteberg
Losnummer: 127
Bezeichnung des Loses: ÖFS-128; Ort: Langenberg; Gebiet: Bertling
Losnummer: 128
Bezeichnung des Loses: ÖFS-142; Ort: Viersen; Gebiet: Klosterhof
Losnummer: 129
Bezeichnung des Loses: ÖFS-144; Ort: Hüllhorst; Gebiet: Siekfeld
Losnummer: 130
Bezeichnung des Loses: ÖFS-152; Ort: Gangelt; Gebiet: Stahe
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: ÖFS-155; Ort: Rüthen; Gebiet: Schlagfeld
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: ÖFS-168; Ort: Köln; Gebiet: Nippes
Losnummer: 133
Bezeichnung des Loses: ÖFS-169; Ort: Köln, Pulheim; Gebiet: Chorbusch
Losnummer: 134
Bezeichnung des Loses: ÖFS-174; Ort: Lünen; Gebiet: Niederaden
Losnummer: 135
Bezeichnung des Loses: ÖFS-179; Ort: Essen, Gelsenkirchen; Gebiet: Heßler
Losnummer: 136
Bezeichnung des Loses: ÖFS-186; Köln; Gebiet: Strunden
Losnummer: 137
Bezeichnung des Loses: ÖFS-189; Ort: Niederkassel, Wesseling; Gebiet: Burg Lülsdorf
Losnummer: 138
Bezeichnung des Loses: ÖFS-190; Ort: Niederkassel; Gebiet: Uckendorf
Losnummer: 139
Bezeichnung des Loses: ÖFS-191; Ort: Bonn; Gebiet: Lengsdorf
Losnummer: 140
Bezeichnung des Loses: ÖRF-002; Ort: Versmold; Gebiet: Versmolder Bruch
Losnummer: 141
Bezeichnung des Loses: ÖRF-014; Ort: Kerpen; Gebiet: Kerpener Bruch
Losnummer: 142
Bezeichnung des Loses: ÖRF-022; Ort: Medebach, Gebiet: Medelon
Losnummer: 143
Bezeichnung des Loses: ÖRF-029; Ort: Schleiden; Gebiet: Kermeter-Hellberg
Losnummer: 144
Bezeichnung des Loses: ÖRF-035; Ort: Beverungen; Gebiet: Mühlenberg
Losnummer: 145
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die 145 ÖFS-Flächen sind über ganz NRW verteilt (gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
b) Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532_EU) und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A1) Erstellung einer Liste mit der Angabe des vorgesehenen qualifizierten Kartier-Personals zur Erledigung der Aufgabe gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
A2) Ergänzend hierzu ist für das einzusetzende Personal je angebotenen Los darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Hierzu ist pro Los und Kartierer die Anlage „Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen“ auszufüllen. Der vollständige Name des Kartierers und die Los-Nr. sind jeweils an den vorgesehenen Stellen einzutragen, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
A2) Ergänzend hierzu ist für das einzusetzende Personal je angebotenen Los darzustellen, dass umfangreiche Kenntnisse der Gefäßpflanzen NRWs vorliegen. Hierzu ist pro Los und Kartierer die Anlage „Formblatt_Referenzen-Eignung Gefäßpflanzen“ auszufüllen. Der vollständige Name des Kartierers und die Los-Nr. sind jeweils an den vorgesehenen Stellen einzutragen, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
(Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Mit-arbeiter für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.);
B) Nachweislich sichere Beherrschung der spezifischen GIS-Datenverarbeitung mit GISPAD/OSIRIS
Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge übernehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt werden (siehe hierzu Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Bewerber mit hohem fachlich Angebotsprofil, jedoch mangelnder Erfahrung mit dem dezentralen Standard DV-Verfahren, die in der Regel nur Kleinstaufträge übernehmen (d. h. das Auftragsvolumen steht im ungünstigen Verhältnis zu den Kosten einer neuen GISPAD-Lizenz), werden zugelassen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass die Kartierungsergebnisse unter Verwendung der Internet-Eingabemöglichkeiten (OSIRIS 2.0) oder andere vom AG eigens dafür vorgegebene Eingabeverfahren abgewickelt werden (siehe hierzu Formblatt "Erklärung Datenerfassung").
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Dezember 2022
1) Die geforderten Eignungsnachweise sind zwingend nur für den Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der BG mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens (NU) sind die entsprechenden Nachweise für das NU nur von denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber (AG) benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem AG nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe einreicht, oder erst nach Aufforderung des AG. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile./
1) Die geforderten Eignungsnachweise sind zwingend nur für den Hauptauftragnehmer und ggf. für die Mitglieder der BG mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Einbeziehung eines Nachunternehmens (NU) sind die entsprechenden Nachweise für das NU nur von denjenigen Bietern vorzulegen, denen der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber (AG) benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Werden die Nachweise dem AG nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Nachweise für seinen NU bereits freiwillig mit Angebotsabgabe einreicht, oder erst nach Aufforderung des AG. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile./
2. Zus. Anforderungen an den Bieter (Mit dem Angebot ist Folgendes einzureichen:
a) vollständig ausgefüllter Firmen-Fragenkatalog
b) soweit zutreffend: ausgefüllte+unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) /
3) Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
3) Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto wird der Auftraggeber vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz über den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
4) Rechnungslegung+Zahlungsabwicklung:
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01. und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist der Poststempel LANUV) vorzulegen.
Nach vollständiger Leistungserbringung je Los sind die Schlussrechnungen des jeweiligen Vertragsjahres dem Auftraggeber in Papierform frühestens zum 15.01. und spätestens bis zum 15.03. des Folgejahres der Kartierarbeiten (maßgeblich ist der Poststempel LANUV) vorzulegen.
Die End-Abnahme der Leistungen erfolgt frühestens zum 15.01. des Folgejahres der Kartierarbeiten.
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist. Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Wenn die Leistung bereits vorher vollständig erbracht wurde (inkl. Mängelbehebung gemäß Punkt 2.5 der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber auf Anfrage des Arbeitnehmers prüfen, ob eine frühere End-Abnahme möglich ist. Einen Anspruch darauf hat der Auftragnehmer jedoch nicht.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30 Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU) und beträgt 30 Tage netto. Dies trifft auch auf Schlussrechnungen zu, die bereits mit der vollständigen Lieferung/Erbringung der Leister übergeben werden.
Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt.
Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen.
Skonto:
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
5) Zwischenzahlungen je Los:
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 % der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von 50 % der Leistungen ein. Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Auf den Vertrag kann eine Abschlagszahlung erfolgen, wenn mindestens 50 % der Leistungen erbracht sind und dem Auftraggeber im Vertragsjahr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für eine Abschlagszahlung reicht der Auftragsnehmer eine Zwischenrechnung und einen Nachweis über die Erbringung von 50 % der Leistungen ein. Der Auftraggeber prüft daraufhin die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht verfügbar sein, informiert der Auftraggeber den Auftragsnehmer schriftlich darüber, dass eine Auszahlung erst im jeweiligen Folgejahr stattfinden wird.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. /
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. /
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... /
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht ...
Quelle: OJS 2018/S 247-569781 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19617/25/EU-1neu
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten (s. Anlage 1). Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 2361305-0📞
Fax: +49 2361305-3268 📠
Im Rahmen der ÖFS sollen über einen Zeitraum von 4 Jahren (2019 bis 2022) Biotoptypenkartierungen auf insgesamt 145 vorgegebenen Stichprobenflächen durchgeführt werden.
Bezeichnung des Loses: Greven; Gebiet: Schmedehausen
Losnummer: ÖFS-003
Kurze Beschreibung:
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
In jedem der 4 Untersuchungsjahre sind nach einem festgelegten Arbeitsplan (im Jahr 2019 37, im Jahr 2020 36, im Jahr 2021 34 und im Jahr 2022 38 Flächen) ÖFS-Flächen zu bearbeiten. Die vorgegebenen Kartierjahre pro ÖFS-Fläche sind nach einem statistischen Prinzip als repräsentative Unterstichprobe der Gesamtstichprobe gezogen und im Rahmen der Kartierungen zwingend einzuhalten. Ein Tausch von Flächen innerhalb des 4-jährigen Ausschreibungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Petershagen; Gebiet: In der Heide
Losnummer: ÖFS-009
Bezeichnung des Loses: Ahaus, Gebiet: Vennekötter
Losnummer: ÖFS-010
Bezeichnung des Loses: Straelen, Gebiet: Holthuyser Heide
Losnummer: ÖFS-020
Bezeichnung des Loses: Stadtlohn; Gebiet: Herk
Losnummer: ÖFS-025
Bezeichnung des Loses: Voerde; Gebiet: Möllen
Losnummer: ÖFS-030
Bezeichnung des Loses: Billerbeck, Gebiet: Billerbeck
Losnummer: ÖFS-036
Bezeichnung des Loses: Rheinberg, Gebiet: Grint
Losnummer: ÖFS-037
Bezeichnung des Loses: Inden, Jülich; Gebiet: Dohr
Losnummer: ÖFS-039
Bezeichnung des Loses: Duisburg; Gebiet: Hafen
Losnummer: ÖFS-049
Bezeichnung des Loses: Telgte, Warendorf; Gebiet: Loxter Esch
Losnummer: ÖFS-051
Bezeichnung des Loses: Ratingen; Gebiet: Bellscheid
Losnummer: ÖFS-055
Bezeichnung des Loses: Essen, Heiligenhaus; Gebiet: Vogelsheide
Losnummer: ÖFS-058
Bezeichnung des Loses: Drolshagen; Gebiet: Huster Bruch
Losnummer: ÖFS-068
Bezeichnung des Loses: Bad Honnef; Gebiet: Hartenbruch
Losnummer: ÖFS-075
Bezeichnung des Loses: Finnentrop; Gebiet: Burbeckespiepen
Losnummer: ÖFS-078
Bezeichnung des Loses: Drolshagen; Gebiet: Windhagen
Losnummer: ÖFS-082
Bezeichnung des Loses: Finnentrop; Gebiet: Dupp
Losnummer: ÖFS-098
Bezeichnung des Loses: Wipperfürth; Gebiet: Boxberg
Losnummer: ÖFS-101
Bezeichnung des Loses: Wünnenberg, Gebiet: Körtgegrund
Losnummer: ÖFS-103
Bezeichnung des Loses: Marsberg; Gebiet: Höling
Losnummer: ÖFS-109
Bezeichnung des Loses: Geseke; Gebiet: Östereider Spitze
Losnummer: ÖFS-118
Bezeichnung des Loses: Dülmen, Coesfeld; Gebiet: Karthäuser
Losnummer: ÖFS-124
Bezeichnung des Loses: Nordwalde; Gebiet: Wulfs Heide
Losnummer: ÖFS-130
Bezeichnung des Loses: Bonn; Gebiet: Jägerkreuz
Losnummer: ÖFS-133
Bezeichnung des Loses: Brühl; Gebiet: Zwillingsee
Losnummer: ÖFS-134
Bezeichnung des Loses: Essen; Gebiet: Bergeborbeck
Losnummer: ÖFS-137
Bezeichnung des Loses: Borgentreich; Gebiet: Körbecke
Losnummer: ÖFS-145
Bezeichnung des Loses: Zülpich; Gebiet: Weilerswist
Losnummer: ÖFS-146
Bezeichnung des Loses: Köln; Gebiet: Longerich
Losnummer: ÖFS-165
Bezeichnung des Loses: Duisburg; Gebiet: Barbara See
Losnummer: ÖFS-167
Bezeichnung des Loses: Bad Lippspringe; Gebiet: Bomsdorffbüsche
Losnummer: ÖRF-003
Bezeichnung des Loses: Hünxe; Gebiet: Lippeaue bei Damm. u. Bricht
Losnummer: ÖRF-011
Bezeichnung des Loses: Burbach; Gebiet: Lipper Höhe
Losnummer: ÖRF-021
Bezeichnung des Loses: Medebach; Gebiet: Berge (Medebacher Bucht)
Losnummer: ÖRF-023
Bezeichnung des Loses: Anröchte; Gebiet: Berge (Hellwegbörde)
Losnummer: ÖRF-034
Bezeichnung des Loses: Weilerswist; Gebiet: Müggenhauser Fließ
Losnummer: ÖRF-054
Bezeichnung des Loses: Rhede; Gebiet: Büngern
Losnummer: ÖFS-007
Bezeichnung des Loses: Kevelaer, Weeze; Gebiet: Trabrennbahn
Losnummer: ÖFS-021
Bezeichnung des Loses: Rhaden; Gebiet: Hinternfelde
Losnummer: ÖFS-023
Bezeichnung des Loses: Marl; Gebiet: Lenkerbecker Mark
Losnummer: ÖFS-031
Bezeichnung des Loses: Haltern am See; Gebiet: Silbersee
Losnummer: ÖFS-034
Bezeichnung des Loses: Hünxe, Schermbeck; Gebiet: Kuhbusch
Losnummer: ÖFS-035
Bezeichnung des Loses: Grevenbroich; Gebiet: Mühlrath
Losnummer: ÖFS-041
Bezeichnung des Loses: Schwerte; Gebiet: Ruhrfeld
Losnummer: ÖFS-045
Bezeichnung des Loses: Höxter, Marienmünster; Gebiet: Hohehäuser Mühle
Losnummer: ÖFS-056
Bezeichnung des Loses: Ennepetal; Gebiet: Im Struck
Losnummer: ÖFS-060
Bezeichnung des Loses: Gummersbach, Wiehl; Gebiet: Bünghausen
Losnummer: ÖFS-069
Bezeichnung des Loses: Halver, Kierspe; Gebiet: Halloh
Losnummer: ÖFS-077
Bezeichnung des Loses: Gummersbach, Bergneustadt; Gebiet: Dümmlinghausen
Losnummer: ÖFS-081
Bezeichnung des Loses: Engelskirchen, Overath; Gebiet: Dönselberg
Losnummer: ÖFS-092
Bezeichnung des Loses: Hagen; Gebiet: Kaiser-Friedrich-Turm
Losnummer: ÖFS-094
Bezeichnung des Loses: Winterberg; Gebiet: Meisterstein
Losnummer: ÖFS-100
Bezeichnung des Loses: Nottuln; Gebiet: Mülleck
Losnummer: ÖFS-102
Bezeichnung des Loses: Paderborn; Gebiet: Hengkrug
Losnummer: ÖFS-104
Bezeichnung des Loses: Erwitte; Gebiet: Kahle Mark
Losnummer: ÖFS-112
Bezeichnung des Loses: Lage; Gebiet: Stapelager Berge
Losnummer: ÖFS-116
Bezeichnung des Loses: Werne, Lünen; Gebiet: Wethmar)
Losnummer: ÖFS-129
Bezeichnung des Loses: Löhne, Kirchlengern; Gebiet: Häver
Losnummer: ÖFS-138
Bezeichnung des Loses: Krefeld, Tönisvorst; Gebiet: Ortmannsheide
Losnummer: ÖFS-141
Bezeichnung des Loses: Euskirchen; Gebiet: Billig
Losnummer: ÖFS-151
Bezeichnung des Loses: Jüchen; Gebiet: Gierath)
Losnummer: ÖFS-159
Bezeichnung des Loses: Bad Oeynhausen; Gebiet: Wietel
Losnummer: ÖFS-161
Bezeichnung des Loses: Lünen; Gebiet: Alstedde
Losnummer: ÖFS-171
Bezeichnung des Loses: Bottrop, Gladbeck; Gebiet: Feldhausen
Losnummer: ÖFS-172
Bezeichnung des Loses: Dortmund; Gebiet: Dorstfeld
Losnummer: ÖFS-177
Bezeichnung des Loses: Bochum, Witten; Gebiet: Grabeloh
Losnummer: ÖFS-181
Bezeichnung des Loses: Dortmund; Gebiet: Menglinghausen
Losnummer: ÖFS-182
Bezeichnung des Loses: Düsseldorf; Gebiet: Reisholz
Losnummer: ÖFS-184
Bezeichnung des Loses: Hövelhof, Delbrück; Gebiet: Lauerwiesen
Losnummer: ÖRF-001
Bezeichnung des Loses: Kleve; Gebiet: Salmorth
Losnummer: ÖRF-012
Bezeichnung des Loses: Möhnesee/Arnsberg; Gebiet: Hellerberg
Losnummer: ÖRF-026
Bezeichnung des Loses: Marsberg; Gebiet: Glockengrund
Losnummer: ÖRF-031
Bezeichnung des Loses: Delbrück; Gebiet: Steinhorster Becken
Losnummer: ÖFS-002
Bezeichnung des Loses: Gescher; Gebiet: Lanfer
Losnummer: ÖFS-011
Bezeichnung des Loses: Rietberg; Gebiet: Westerwiehe
Losnummer: ÖFS-015
Bezeichnung des Loses: Rheine; Gebiet: Mesum-Nord
Losnummer: ÖFS-018
Bezeichnung des Loses: Bergisch Gladbach; Gebiet: Bergisch Gladbach(City)
Losnummer: ÖFS-028
Bezeichnung des Loses: Dorsten; Gebiet: Holsterhausen
Losnummer: ÖFS-032
Bezeichnung des Loses: Voerde; Gebiet: Wardweide
Losnummer: ÖFS-040
Bezeichnung des Loses: Dorsten, Marl; Gebiet: Hervest
Losnummer: ÖFS-047
Bezeichnung des Loses: Olpe; Gebiet: Günsen
Losnummer: ÖFS-052
Bezeichnung des Loses: Reichshof; Gebiet: Heischeid
Losnummer: ÖFS-061
Bezeichnung des Loses: Lemgo; Gebiet: Wittighöferheide
Losnummer: ÖFS-063
Bezeichnung des Loses: Bad Berleburg; Gebiet: Lange Loh
Losnummer: ÖFS-071
Bezeichnung des Loses: Wuppertal, Radevormwald; Gebiet: Oberdahl
Losnummer: ÖFS-072
Bezeichnung des Loses: Finnentrop, Lennestadt; Gebiet: Mondschein
Losnummer: ÖFS-084
Bezeichnung des Loses: Winterberg, Medebach; Gebiet: Butterfeld
Losnummer: ÖFS-095
Bezeichnung des Loses: Bad Berleburg; Gebiet: Birke
Losnummer: ÖFS-097
Bezeichnung des Loses: Borgentreich; Gebiet: Borgholz
Losnummer: ÖFS-106
Bezeichnung des Loses: Schwerte, Holzwickede; Gebiet: Overberge
Losnummer: ÖFS-107
Bezeichnung des Loses: Paderborn; Gebiet: Paderborn
Losnummer: ÖFS-120
Bezeichnung des Loses: Dülmen; Gebiet: Bornheide
Losnummer: ÖFS-122
Bezeichnung des Loses: Senden; Gebiet: Holtrup
Losnummer: ÖFS-125
Bezeichnung des Loses: Bonn, Meckenheim; Gebiet: Mammuteiche
Losnummer: ÖFS-135
Bezeichnung des Loses: Preuss. Oldend.; Gebiet: Harlinghausen
Losnummer: ÖFS-140
Bezeichnung des Loses: Soest; Gebiet: Borgeln
Losnummer: ÖFS-150
Bezeichnung des Loses: Selfkant, Gangelt; Gebiet: Saeffelen
Losnummer: ÖFS-153
Bezeichnung des Loses: Köln, Pulheim; Gebiet: Esch
Losnummer: ÖFS-154
Bezeichnung des Loses: Bad Sassendorf; Gebiet: Bettinghausen
Losnummer: ÖFS-160
Bezeichnung des Loses: Herten; Gebiet: Langenbochum
Losnummer: ÖFS-173
Bezeichnung des Loses: Bochum, Dortmund; Gebiet: Oelbachtal
Losnummer: ÖFS-180
Bezeichnung des Loses: Köln; Gebiet: Wildpark
Losnummer: ÖFS-187
Bezeichnung des Loses: Köln; Gebiet: Gremberg
Losnummer: ÖFS-188
Bezeichnung des Loses: Köln, Rösrath; Gebiet: Geisterholz
Losnummer: ÖRF-004
Bezeichnung des Loses: Winterberg; Gebiet: Neuer Hagen
Losnummer: ÖRF-025
Bezeichnung des Loses: Bad Münstereifel; Gebiet: Kronert
Losnummer: ÖRF-033
Bezeichnung des Loses: Raesfeld, Hamminkeln; Gebiet: Homer Heide
Losnummer: ÖFS-001
Bezeichnung des Loses: Lienen; Gebiet: Kattenvenne
Losnummer: ÖFS-014
Bezeichnung des Loses: Lengerich; Gebiet: Ringel, Warpenberg
Losnummer: ÖFS-017
Bezeichnung des Loses: Warendorf; Gebiet: Groß-Dütting
Losnummer: ÖFS-019
Bezeichnung des Loses: Harsewinkel, Versmold; Gebiet: Ostholts Venn
Losnummer: ÖFS-029
Bezeichnung des Loses: Hamm; Gebiet: Lippeaue-Stockum
Losnummer: ÖFS-038
Bezeichnung des Loses: Jülich; Gebiet: Kirchberg
Losnummer: ÖFS-043
Bezeichnung des Loses: Nachrodt-W.; Gebiet: Herlsen
Losnummer: ÖFS-054
Bezeichnung des Loses: Herscheid; Gebiet: Ebbefeld
Losnummer: ÖFS-065
Bezeichnung des Loses: Aachen; Gebiet: Lintert
Losnummer: ÖFS-067
Bezeichnung des Loses: Bensberg; Gebiet: Schwiegelshohn
Losnummer: ÖFS-070
Bezeichnung des Loses: Netphen; Gebiet: Helgersdorf
Losnummer: ÖFS-076
Bezeichnung des Loses: Siegen; Gebiet: Rothenberg
Losnummer: ÖFS-086
Bezeichnung des Loses: Lemgo; Gebiet: Luherheide
Losnummer: ÖFS-089
Bezeichnung des Loses: Eslohe; Gebiet: Reisterberg
Losnummer: ÖFS-091
Bezeichnung des Loses: Lüdenscheid; Gebiet: Gevelndorf
Losnummer: ÖFS-093
Bezeichnung des Loses: Rosendahl; Gebiet: Nohnenberg
Losnummer: ÖFS-105
Bezeichnung des Loses: Kall; Gebiet: Karolinenhof
Losnummer: ÖFS-114
Bezeichnung des Loses: Euskirchen; Gebiet: Heider Berg
Losnummer: ÖFS-119
Bezeichnung des Loses: Münster; Gebiet: Rösteberg
Losnummer: ÖFS-126
Bezeichnung des Loses: Langenberg; Gebiet: Bertling
Losnummer: ÖFS-128
Bezeichnung des Loses: Viersen; Gebiet: Klosterhof
Losnummer: ÖFS-142
Bezeichnung des Loses: Hüllhorst; Gebiet: Siekfeld
Losnummer: ÖFS-144
Bezeichnung des Loses: Gangelt; Gebiet: Stahe
Losnummer: ÖFS-152
Bezeichnung des Loses: Rüthen; Gebiet: Schlagfeld
Losnummer: ÖFS-155
Bezeichnung des Loses: Köln; Gebiet: Nippes
Losnummer: ÖFS-168
Bezeichnung des Loses: Köln, Pulheim; Gebiet: Chorbusch
Losnummer: ÖFS-169
Bezeichnung des Loses: Lünen; Gebiet: Niederaden
Losnummer: ÖFS-174
Bezeichnung des Loses: Essen, Gelsenkirchen; Gebiet: Heßler
Losnummer: ÖFS-179
Bezeichnung des Loses: Köln; Gebiet: Strunden
Losnummer: ÖFS-186
Bezeichnung des Loses: Niederkassel, Wesseling; Gebiet: Burg Lülsdorf
Losnummer: ÖFS-189
Bezeichnung des Loses: Niederkassel; Gebiet: Uckendorf
Losnummer: ÖFS-190
Bezeichnung des Loses: Bonn; Gebiet: Lengsdorf
Losnummer: ÖFS-191
Bezeichnung des Loses: Versmold; Gebiet: Versmolder Bruch
Losnummer: ÖRF-002
Bezeichnung des Loses: Kerpen; Gebiet: Kerpener Bruch
Losnummer: ÖRF-014
Bezeichnung des Loses: Medebach, Gebiet: Medelon
Losnummer: ÖRF-022
Bezeichnung des Loses: Schleiden; Gebiet: Kermeter-Hellberg
Losnummer: ÖRF-029
Bezeichnung des Loses: Beverungen; Gebiet: Mühlenberg
Losnummer: ÖRF-035
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die 145 ÖFS-Flächen sind über ganz NRW verteilt
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität ( 1) Referenzen der letzten 8 Jahre + 2) Durchführung Letztkartierung in dem angebotenen Los)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (1.Referenzen der letzten 8 Jahre + 2. Durchführung Letztkartierung in dem angebotenen Los)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: Herr Manfred Wicken
Postort: Oerlinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪 Lippe
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Manfred Wickern
Naturschutzzentraum Alte Warth
Postort: Rheinbach
Land: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Name: Weluga Umweltplanung
Postort: Bochum
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-26 📅
Name: Büro Stelzig | Landschaft, Ökologie, Planung
Postort: Soest
Land: Soest
🏙️
Name: Josef Knoblauch
Postort: Olpe
Land: Olpe
🏙️
Name: Andreas Fuchs
Postort: Marburg
Land: Marburg-Biedenkopf
🏙️
Name: Frau Dr. Gudrun Maxam
Postort: Aachen
Land: Städteregion Aachen
🏙️
Name: LökPlan Conze & Cordes GbR
Postort: Anröchte
Name: Bioplan Marburg-Höxter GbR
Postort: Höxter
Land: Höxter
🏙️
Name: Ing.-Büro ff-OWL D. Leifeld
Postort: Oelde
Land: Warendorf
🏙️
Name: Thomas Eickhoff
Postort: Lennestadt
Name: Büro für Naturschutz und Landschaftsökologie Immo Vollmer
Postort: Hennef
Name: Helming & Partner
Postort: Münster
Land: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: NLU-Projektgesellschaft mbH & Co. KG
Postort: Senden
Land: Coesfeld
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3
4