1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV;
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen herunterladen. Diese stehen auf der Seite (
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-BITM-2018-006) allen Bietern zur Verfügung;
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen;
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig;
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben;
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich schriftlich (über
https://www.deutschesausschreibungsblatt.de/VN/X-BITM-2018-006 oder per Mail:
zam@bitmarck.de) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 28.11.2018, 10 Uhr,
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 10.12.2018, 10 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der eVergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (
https://www.deutsches-ausschreibungblatt.de/), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (
www.deutsches-ausschreibungsblatt.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Ausschreibungsblatt, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Webseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.