Beschreibung der Beschaffung
I) Projekt
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) beabsichtigt, eine Geschäftsimmobilie in Hamburg zeitnah zu veräußern. Die BGHM ist derzeit Eigentümerin der Geschäftsimmobilie. Ein entsprechender Vertrag soll bei Vorliegen eines geeigneten Käufers und eines wirtschaftlich attraktiven Angebots im ersten Quartal 2019 verhandelt und den Gremien der BGHM zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Geschäftsimmobilie befindet sich auf der Rothenbaumchaussee 145 in 20159 Hamburg. Die Immobilie ist im Grundbuch von Harvestehude auf Blatt 4913 eingetragen (Gemarkung Harvestehude, Flurstück 148 mit insgesamt 3 077 m). Die Liegenschaft ist mit einem 4- geschossigen Bürogebäude nebst Tiefgarage (ca. 25 Stellplätze) bebaut. Insgesamt verfügt die Immobilie über eine Netto-Raumfläche von ca. 2 700 m. Für die Veräußerung ist derzeit grundsätzlich folgendes Modell denkbar: Veräußerung der Immobilie und Freizug durch die BGHM;
II) Verfahren
Interessierte können nach Einreichung der vorliegenden Interessenbekundung hierzu weitere Informationen in einem Datenraum erhalten. Die Angaben im Datenraum können während der gesamten Projektphase ergänzt oder korrigiert werden; Interessenten sollten daher regelmäßig in den Datenraum sehen.
Interessierte in diesem Projekt können sein:
— Unternehmen, andere Einrichtungen oder Einzelpersonen, die am Erwerb der Immobilie interessiert sind.
Sowie:
— Makler, die mit Bekundung ihres Interesses die nicht-exklusive Gelegenheit erhalten, für die Veräußerung der Immobilie durch die BGHM Maklerleistungen zu erbringen, insbesondere durch Nachweis geeigneter Käufer.
Um ihr Interesse zu bekunden, müssen Interessierte das auf der unter Ziff. I.1. (Elektronischer Zugang zu Informationen) genannten Plattform zur Verfügung gestellte Formblatt ausgefüllt einreichen und ggf. auf Anforderung weitere Unterlagen übersenden.
Die Gelegenheit zur Bekundung des Interesses am Erwerb der Immobilie und zur Erbringung von Maklerleistungen ist nicht durch eine Frist begrenzt (Open-House-Verfahren, vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2.6.2016, Rs. C-410/14), insbesondere wird die Frist nach Ziff. IV.3.4) nicht angewendet, diese ist lediglich den formalen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Der Auftraggeber wird den Maklern, die ihr Interesse in der vorgegebenen Form (unter Verwendung des Formblatts, das auf der Internetadresse nach Ziff. I.1. abrufbar ist) bekundet haben, mitteilen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, insbesondere wenn einer oder mehrere geeignete Käufer für abschließende Verhandlungen gefunden sind. Das Verfahren kann aber von der BGHM zu jedem Zeitpunkt beendet werden;
III) Kein öffentlicher Auftrag, keine Anwendung von Vergaberecht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Mit dieser Bekanntmachung wird kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Mit dessen Verwendung, der Verwendung der Plattform „TED“ sowie den Eintragungen in dem Formblatt ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, die nicht gesetzlich zwingend vorgegeben sind. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf Beteiligung an dem Veräußerungsverfahren und kein Rechtsschutz, insbesondere kein vergaberechtlicher Rechtsschutz. Die vorliegende Bekanntmachung dient einer möglichst breit angelegten Information interessierter Makler und potentieller Erwerber und erfolgt lediglich mangels anderer geeigneter Formblätter auf dem Formblatt für offene Verfahren;
IV) Besichtigung
Falls eine Besichtigung der Immobilie gewünscht ist, ist dies wegen der beabsichtigten zeitnahen Veräußerung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Unterlagen durch den Interessenten nach entsprechender Terminabstimmung vorgesehen.