Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenz A + B + C gem. Pkt. III.1.3);
17) Ausbildungsnachweise PL/ stellv. PL/ OÜ gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung PL/ stellv. PL/ OÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen mit 72 %, davon:
1) Mindestreferenz A- Objektplanung (OPL) für Neubau eines Gebäudes mit öffentl. Nutzung; 20 %, davon:
1.a erbrachte Lph 12 %, 1.b Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto; 8 %
2) Mindestreferenz B- OPL für Sanierung eines Gebäudes; 20 %,
Davon:
2.a erbrachte Lph 12 %, 2.b BWK (KG 300+400) in EUR brutto; 8 %
3) Mindestreferenz C-OPL für den Neubau eines Gebäudes; 20 %, davon:
3.a Architektonische Qualität 20 %
4) Referenzen aus zusätzl. Referenzliste; 12 %, davon:
4.a Referenz Z.1 – OPL für Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes; 6 %
4.b Referenz Z.2 – OPL Erfahrung mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A §3(1) oder (2) oder §3 EU (1) oder (2); 3 %
4.c Referenz Z.3 æ OPL Erfahrung bei Verwendung von Fördermitteln, 3 %
B Qualifikation Projektteam Objektplanung für Gebäude mit 28 %, davon:
5) Erfahrungen des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion; 14 %, davon:
5.a Persönliche Referenz PL; 8 %;
5.b Berufserfahrung PL; 6 %
6) Erfahrungen des vorgesehenen stellv. PL in gleicher Funktion; 14 %, davon:
6.a Persönliche Referenz sPL; 8 %
6.b Berufserfahrung sPL; 6 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.