Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerb. von Mitgliedern einer BG bzw.;unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV,Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
13) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug u. Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1);
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestreferenzen 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3);
16) Ausbildungsnachweise Projektleiter (PL)/ Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3);
17) persönliche Mindestreferenzen PL/ BÜ gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien u. deren Wichtung:
Zu III.1.2)
1) Wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit, durchschnittlicher Honorarumsatz im Bereich OPL Gebäude, Gesamtwichtung 5 %
Zu III.1.3)
2) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtwichtung 95 %;
2.1) Mindestreferenz 1-OPL für Neubau- u./o. Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Schulbauvorhaben o. anderes öffentlich genutztes Gebäude; 20 %, davon: 2.1.1 Baukosten (BK) (KG 300+400) 8 %, 2.1.2 Funktion Referenzgebäude 7 %, 2.1.3 Neubau o. Sanierungs-/Umbauvorhaben 3 %, 2.1.4 Erklärung zum Bauherrn 2 %
2.2) Mindestreferenz 2-OPL für Neubau- u./o. Sanierungs-/Umbauvorhaben für ein Schulbauvorhaben o. anderes öffentlich genutztes Gebäude; 20 %, davon: 2.2.1 BK (KG 300+400) 8 %, 2.2.2 Funktion Referenzgebäude 7 %, 2.2.3 Neubau o. Sanierungs-/Umbauvorhaben 3 %, 2.2.4 Erklärung zum Bauherrn 2 %
2.3) Pers. Mindestreferenz des PL 20 %, davon:
2.3.1) BK (KG 300+400) 8 %, 2.3.2 Funktion Referenzgebäude 7 %, 2.3.3 Neubau o. Sanierungs-/Umbauvorhaben 3 %, 2.3.4 Erklärung zum Bauherrn 2 %
2.4) Pers. Mindestreferenz des BÜ 20 %, davon:
2.4.1) BK (KG 300 + 400) 8 %, 2.4.2 Funktion Referenzgebäude 7 %, 2.4.3 Neubau- o. Sanierungs-/Umbauvorhaben 3 %, 2.4.4 Erklärung zum Bauherrn 2 %
2.5) weitere Referenzen 15 %, davon:
2.5.1) Erfahrung Fördermittelanträge/ Verwendungsnachweis 10 %, 2.5.2 Erfahrung Denkmalschutz 5 %
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 o. 3 Pkt.) kann der beigefügten Bewertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.