Orangerieschloss Sanssouci (UNESCO-Weltkulturerbe), Abschluss der Hüllensanieurng des Gesamtensembles und Innensanierung der Pflanzenhallen, Vergabe der restauratorische Fachberatung
Das Orangerieschloss (1851 – 1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“. Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 4183117
Kurze Beschreibung:
Das Orangerieschloss (1851 – 1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
Das Orangerieschloss (1851 – 1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag, Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 – 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2) Die interaktiven Formblättern sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben (Papierform) bzw. das Dokument zu signieren (elektr. Antrag, s. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch oder in Papierform einzureichen. Teilnahmeanträge in Papierform sind zu unterschreiben und mit den Anlagen in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1 einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlags ist der Teilnahmekennzettel (Formblatt 2.3 EU) auf den einzureichenden Umschlag aufzukleben. Der Umschlag ist außen mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.
Im Fall der elektron. Angebotsabgabe ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern beantragt werden kann. Bei elektron. Übermittlung sind der Bewerber u. die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist an den entsprechenden Stellen mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Der elektron. Teilnahmeantrag ist mit den Anlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln, Kennzettel und verschlossener Umschlag nicht erforderlich. Es müssen alle geforderten Unterlagen mit der vorgeschriebenen Signaturform auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden.
5) Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8) „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / F. Zuschlagskriterien).
10) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11) geplanter Termin Verhandlungsgespräche: 13.2.2019
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXD40S
1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag, Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 – 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2) Die interaktiven Formblättern sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben (Papierform) bzw. das Dokument zu signieren (elektr. Antrag, s. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch oder in Papierform einzureichen. Teilnahmeanträge in Papierform sind zu unterschreiben und mit den Anlagen in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1 einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlags ist der Teilnahmekennzettel (Formblatt 2.3 EU) auf den einzureichenden Umschlag aufzukleben. Der Umschlag ist außen mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.
Im Fall der elektron. Angebotsabgabe ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern beantragt werden kann. Bei elektron. Übermittlung sind der Bewerber u. die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist an den entsprechenden Stellen mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Der elektron. Teilnahmeantrag ist mit den Anlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln, Kennzettel und verschlossener Umschlag nicht erforderlich. Es müssen alle geforderten Unterlagen mit der vorgeschriebenen Signaturform auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden.
5) Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8) „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / F. Zuschlagskriterien).
10) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11) geplanter Termin Verhandlungsgespräche: 13.2.2019
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXD40S
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Orangerieschloss (1851 – 1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Orangerieschloss (1851 – 1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
Das Orangerieschloss wurde 1851-1864 unter Friedrich Wilhelm IV. in mehreren Bauabschnitten im Stil der italienischen Renaissance (u.a. durch Ludwig Persius, August Stüler und Ludwig Ferdinand Hesse) errichtet.
Teilbereiche der Gebäudehülle wurden in den vergangenen Jahren saniert, dazu zählen die beiden südlichen Pavillons, die westliche Pflanzenhalle, die Südseite der östlichen Pflanzenhalle sowie der Turmbereich des Mittelbaus.
Zum Abschluss der Hüllensanierung des Gesamtensembles und der Sanierung der Pflanzenhallen werden zurzeit die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI vergeben (s. EU-Bekanntmachung 2018/S 171-388607)
Die Vergabe der Objektplanungsleistung bezieht sich auf:
— die sanierungsbedürftigen Fassaden des Mittelbaus und des Säulenhofs, beide nördliche Kopfbauten mit den Verbindungsloggien sowie die Nordseite der östlichen Pflanzenhalle,
— die Dächer des Säulenhofs, der nördlichen und südwestlichen Kopfbauten, der Verbindungsloggien und der östlichen Pflanzenhalle,
— die Innenraumsanierung der beiden Pflanzenhallen u. den Bereich des Nordost- Pavillons als Besucherempfang für Veranstaltungen herzurichten.
Derzeit geschätze Bauwerkskosten: Kgr 300 netto ca. 12,1 Mio.EUR, KGr 400 netto ca. 2,6 Mio. EUR.
Die Maßnahme wird planerisch in einem zusammenhängenden Projekt bearbeitet werden, die Realisierung erfolgt in 4 Bauabschnitten.
Schwerpunkt der Planungsaufgabe ist der Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, verbunden mit einem behutsamen Umgang mit originaler Bausubstanz, die Entwicklung eines Planungskonzeptes, das im Zusammenspiel des Erscheinungsbildes der bereits fertig gestellten Bauabschnitte des Gesamtensembles funktioniert, mit Fragen zu Instandsetzungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs einzelner Gebäudeabschnitte.
Schwerpunkt der Planungsaufgabe ist der Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, verbunden mit einem behutsamen Umgang mit originaler Bausubstanz, die Entwicklung eines Planungskonzeptes, das im Zusammenspiel des Erscheinungsbildes der bereits fertig gestellten Bauabschnitte des Gesamtensembles funktioniert, mit Fragen zu Instandsetzungs-, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs einzelner Gebäudeabschnitte.
Neben den Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume sollen die restauratorischen Fachberatung Fachbereiche Architekturfassung/ Wandmalerei, Holz, Naturstein und Metall als planungs- u. baubegleitende Beratung vergeben werden. Die restauratorische Fachberatung konzentriert sich im Schwerpunkt auf die konservatorischen Aspekte der Maßnahmen bezüglich der Fassaden, der Wand- und Deckenfassungen, der Baukeramik, der Natursteinelemente, der Ziegelfußböden, der Tür- und Fensterfassungen und auf einzelne Metallobjekte. Grundsätzlich obliegt die Federführung bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme der Objektplanung Gebäude, die bei restauratorischen Fragestellung durch die Fachplanung Restaurierung unterstützt werden soll.
Neben den Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume sollen die restauratorischen Fachberatung Fachbereiche Architekturfassung/ Wandmalerei, Holz, Naturstein und Metall als planungs- u. baubegleitende Beratung vergeben werden. Die restauratorische Fachberatung konzentriert sich im Schwerpunkt auf die konservatorischen Aspekte der Maßnahmen bezüglich der Fassaden, der Wand- und Deckenfassungen, der Baukeramik, der Natursteinelemente, der Ziegelfußböden, der Tür- und Fensterfassungen und auf einzelne Metallobjekte. Grundsätzlich obliegt die Federführung bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme der Objektplanung Gebäude, die bei restauratorischen Fragestellung durch die Fachplanung Restaurierung unterstützt werden soll.
Die zu vergebenden Leistungen der restauratorischen Fachberatung (s. Unterlagen Bewerbung C. Leistungsbeschreibung 0.0 - 0.4) beziehen sich auf:
1) Voruntersuchungen und Erarbeitung der EW-Bau / Stufe 1; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 5;
2) Zuarbeit zur Ausführungsplanung Restaurierungsbedarf / Stufe 2; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 6;
3) Beratung der Objektüberwachung Restaurierungsbedarf / Stufe 3; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 7.
4) Planung und Betreuung Kunstgutschutz; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 8;
Zeitl. Ablauf nach derzeitiger Planung voraussichtlicher: Beauftragung Anfang 2019, Planungsbeginn Frühjahr 2019, Baubeginn 2021, Gesamtbauzeit 8 Jahre. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11).
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis veränder, daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufenweise, für die Leistungsstufen 3-5 stufenweise getrennt nach Bauabschnitten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Park Sanssouci,
Orangerieschloss An der Orangerie 3 – 5
14469 Potsdam
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften), zur Führung der Berufsbezeichnung Restaurator Diplom oder Master in den 4 Fachbereichen Architekturfassung/ Wandmalerei, Naturstein, Holz und Metall gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag) vorliegt.
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften), zur Führung der Berufsbezeichnung Restaurator Diplom oder Master in den 4 Fachbereichen Architekturfassung/ Wandmalerei, Naturstein, Holz und Metall gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag) vorliegt.
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Restaurator Dipl. oder Master verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Restaurator Dipl. oder Master verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag). Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag). Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
b) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Leistungsbild Restaurierung (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag).
Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
c) Erklärung des Bewerbers zur Art und Größe von Referenzprojekten für die restauratorische Fachberatungsleistungen erbracht worden sind (s. Unterlagen Bewerbung / B. Referenzdarstellung). Referenzobjekte, die nur Ausführungsleistungen darstellen, werden nicht gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Erklärung des Bewerbers zur Art und Größe von Referenzprojekten für die restauratorische Fachberatungsleistungen erbracht worden sind (s. Unterlagen Bewerbung / B. Referenzdarstellung). Referenzobjekte, die nur Ausführungsleistungen darstellen, werden nicht gewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Unterlagen Bewerbung / B. Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte für restauratorische Fachberatungsleistungen (Leistungszeitraum ab 2008) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Unterlagen Bewerbung / A. Eignungskriterien).
1) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Unterlagen Bewerbung / B. Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Aufgabe vergleichbare Referenzprojekte für restauratorische Fachberatungsleistungen (Leistungszeitraum ab 2008) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Unterlagen Bewerbung / A. Eignungskriterien).
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, für die Restauratorische Fachberatungsleistungen erbracht wurden; Referenzobjekte, die nur Ausführungsleistungen darstellen, werden nicht gewertet.
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzdarstellung" abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o.g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen.
2) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich fachlicher, funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung im Leistungszeitraum 2008 oder später liegt.
2) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich fachlicher, funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung im Leistungszeitraum 2008 oder später liegt.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt "Referenzdarstellung" in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. 2 DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt "Referenzdarstellung" in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. 2 DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
3) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Restaurierung tätig sind, ohne technische Mitarbeiter, Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
3) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Restaurierung tätig sind, ohne technische Mitarbeiter, Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2015, 2016 und 2017. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Unterlagen Bewerbung / B. 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
4) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Unterlagen Bewerbung / B. 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
5) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Unterlagen Bewerbung / B. 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
5) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Unterlagen Bewerbung / B. 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen;
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
Zu 2.:
Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich fachlicher, funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich fachlicher, funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a) Max. 3 Referenzprojekte aus dem Bereich der restauratorischen Fachberatung, deren Projektbear-beitung im Leistungszeitraum ab 2008 oder später liegt;
b) Alle Referenzprojekte müssen sich auf Restaurierungsmaßnahmen von mind. 50 m
c) Alle Referenzprojekte (im Leistungszeitraum ab 2008 oder später) sind als Baudenkmal (gem. Denk-malschutzgesetz) eingetragen.
Alle Mindestanforderungen müssen in den max. 3 darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
Zu 3:
a) Mind. 1 Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) des Fachbereichs Architekturfassung mit Berufserfah-rung größer/gleich 5 Jahre;
b) Mind. 1 Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) des Fachbereichs Naturstein mit Berufserfahrung grö-ßer/gleich 5 Jahre;
Zu a) und b): - bei entsprechender Qualifikation können beide Fachbereiche (a. und b.) durch mind. 1 Restau-rator vertreten werden - der Projektleiter/Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) muss im Fachbereich Ar-chitekturfassung mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen;
Zu a) und b): - bei entsprechender Qualifikation können beide Fachbereiche (a. und b.) durch mind. 1 Restau-rator vertreten werden - der Projektleiter/Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) muss im Fachbereich Ar-chitekturfassung mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen;
c) Mind. 1 Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) des Fachbereichs Holz mit Berufserfahrung grö-ßer/gleich 2 Jahre;
d) Mind. 1 Restaurator (Abschluss Diplom oder Master) des Fachbereichs Metall mit Berufserfahrung grö-ßer/gleich 2 Jahre.
Zu c) und d): bei entsprechender Qualifikation können beide Fachbereiche (c. und d.) durch mind. 1 Restaurator vertreten werden
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: S. III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Die örtliche Präsenz (Potsdam) ist während der Planungs- und Bauzeit gem. Erfordernis sicherzustellen;
b) BHO/ VV-BHO, RBBau, BbGBauO, RZBau, VHB, BGB;
c) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind das Leistungsverzeichnis mit den verpreisten Pos. 5.1 bis 8.4 (s. Unterlagen C. Leistungsbeschreibung) und ein zusammenfassendes Honorarangebot (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / E. Formblatt Honorarangebot) sowie die Formblätter 5.5 EU, 5.6 EU) vorzulegen;
c) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind das Leistungsverzeichnis mit den verpreisten Pos. 5.1 bis 8.4 (s. Unterlagen C. Leistungsbeschreibung) und ein zusammenfassendes Honorarangebot (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / E. Formblatt Honorarangebot) sowie die Formblätter 5.5 EU, 5.6 EU) vorzulegen;
e) Vertrag inkl. Anlagen (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / G. Vertragsunterlagen);
f) Festlegungen AG: Folgende Stundensätze können nicht überschritten werden (Zeithonorare): Auftragnehmer/ Mitarbeiter/ sonstige Mitarbeiter: 63/53/42 EUR/Stunde; Festlegung bzgl. Nebenkostensatz: max. 5 %.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Unterlagen Bewerbung / A. Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Unterlagen Bewerbung / A. Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet;
2) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung;
3) Die max. Punktzahl beträgt 500 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit max. 50 Punkte, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit max. 450 Punkte;
4) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV). (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
4) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV). (1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung, Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehenswesie an fachtechnische Aufgabenstellungen
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag, Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 – 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Unterlagen Bewerbung / B. Teilnahmeantrag, Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 – 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2) Die interaktiven Formblättern sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben (Papierform) bzw. das Dokument zu signieren (elektr. Antrag, s. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
2) Die interaktiven Formblättern sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben (Papierform) bzw. das Dokument zu signieren (elektr. Antrag, s. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
3) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch oder in Papierform einzureichen. Teilnahmeanträge in Papierform sind zu unterschreiben und mit den Anlagen in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1 einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlags ist der Teilnahmekennzettel (Formblatt 2.3 EU) auf den einzureichenden Umschlag aufzukleben. Der Umschlag ist außen mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.
4) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch oder in Papierform einzureichen. Teilnahmeanträge in Papierform sind zu unterschreiben und mit den Anlagen in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter Ziffer I.1 einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlags ist der Teilnahmekennzettel (Formblatt 2.3 EU) auf den einzureichenden Umschlag aufzukleben. Der Umschlag ist außen mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu versehen.
Im Fall der elektron. Angebotsabgabe ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern beantragt werden kann. Bei elektron. Übermittlung sind der Bewerber u. die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist an den entsprechenden Stellen mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Der elektron. Teilnahmeantrag ist mit den Anlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln, Kennzettel und verschlossener Umschlag nicht erforderlich. Es müssen alle geforderten Unterlagen mit der vorgeschriebenen Signaturform auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden.
Im Fall der elektron. Angebotsabgabe ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern beantragt werden kann. Bei elektron. Übermittlung sind der Bewerber u. die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Der Teilnahmeantrag ist an den entsprechenden Stellen mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Der elektron. Teilnahmeantrag ist mit den Anlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln, Kennzettel und verschlossener Umschlag nicht erforderlich. Es müssen alle geforderten Unterlagen mit der vorgeschriebenen Signaturform auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden.
5) Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
5) Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
7) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8) „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
8) „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben (s. Unterlagen Verhandlungsgespräche / F. Zuschlagskriterien).
10) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11) geplanter Termin Verhandlungsgespräche: 13.2.2019
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRXD40S
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Miniserium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: www.mwe-brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postleitzahl: 14471
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Fax: +49 3319694-373 📠
Internetadresse: www.spsg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 187-422789 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Orangerieschloss (1851-1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
Das Orangerieschloss (1851-1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Ensemble steht unter Denkmalschutz und gehört seit 1990 zum UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“.
Im Rahmen des Sonderinvestionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist der Abschluss der Hüllensanierung des Gesamt-Ensembles sowie die Innensanierung der östlichen und westlichen Pflanzenhalle vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 81946.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Orangerieschloss (1851-1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Das Orangerieschloss (1851-1864) mit einer Gesamtlänge von 305 m umfasst den zentralen Mittelbau mit 2 Türmen und 2 dazwischenliegenden offenen Galerien. Im EG befinden sich der Raffaelsaal und 2 repräsentative Appartements. In den OG befanden sich Bedienstetenwohnungen. Die Turmkabinette und -galerien wurden als Aussichtspunkte über den Park Sanssouci, den Ruinenberg und das Krongut Bornstedt konzipiert. Seitlich schließen sich die beiden 100 Meter langen Pflanzenhallen an, deren Abschluss pavillonähnliche Kopfbauten.
Zum Abschluss der Hüllensanierung des Gesamtensembles und der Sanierung der Pflanzenhallen werden zurzeit die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI vergeben (s. EU-Bekanntmachung 2018/S 171-388607).
1) Voruntersuchungen und Erarbeitung der EW-Bau/Stufe 1; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 5;
2) Zuarbeit zur Ausführungsplanung Restaurierungsbedarf/Stufe 2; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 6;
3) Beratung der Objektüberwachung Restaurierungsbedarf/Stufe 3; vgl. Bewerbung C Leistungsbeschreibung Abschn. 7;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Park Sanssouci, Orangerieschloss
An der Orangerie 3-5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: Pro Denkmal GmbH
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 81946.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.