Ordnungsmaßnahme O 1.2 – Bodensanierung im 1. BA Bodensanierungsmaßnahmen und Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, aufgehende Kellerwände): Planungsleistungen

PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)

Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine umgehende Bebauung des Geländes erfordert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des PFAFF-Areals sind der Rückbau der noch vorhandenen Einbauten sowie die Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination notwendig. Das Gelände ist als Altlast festgestellt. Die Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen des als Altlast festgestellten PFAFF-Areals soll vor dem Hintergrund noch festzulegender Sanierungszielwerte (Genehmigungsplanung nach BBodSchG/BBodSchV) und der geplanten Folgenutzung durch Aushub und in Teilbereichen durch Versiegelung erfolgen. Unabhängig davon sind noch im Untergrund vorhandene Gebäudeteile abzubrechen. Dennoch ist der Grad der Versiegelung beizubehalten, was Anschlussmaßnahmen oder eine umgehende Bebauung des Geländes erfordert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: PFAFF-Areal-Entwicklungs-gesellschaft mbHKaiserslautern (PEG)
Postanschrift: Lauterstr. 2
Postleitzahl: 67657
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: https://www.pfaff-quartier.de 🌏
E-Mail: verg-bau@kaiserslautern.de 📧
Telefon: +49 631-365-4432 📞
Fax: +49 631-365-1628 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E68554491 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-318058
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 151 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau von Gebäuden sowie die Oberflächenversiegelungen und Altlastsanierung vor. Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z. B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten Bisher existiert noch keine Bodenschutzrechtliche Genehmigungsplanung. Im Zuge dieser ersten Bodensanierungsmaßnahme soll die erforderliche Genehmigungsplanung auch soweit für das gesamte PFAFF-Areal vorangetrieben werden, dass die späteren Bauabschnitte in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren realisiert werden können. Entsprechende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Süd) werden erforderlich. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der örtlichen Bauüberwachung, des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, der Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104) sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV erforderlich.
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Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Bodensanierung und des Rückbaus der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, Kellerdecken) im 1. Bauabschnitt auf dem PFAFF-Areal; Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 43 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 151 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kaiserslautern
PFAFF-Areal

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV gefordert.
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Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
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Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
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Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
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— mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche
Leistungen) einer von der zuständigen Behörde genehmigten Planung von Bodensanierungsmaßnahmen nach Anhang 3 BBodSchV auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
Leistungen), zur Begleitung und Überwachung von Bodensanierungsmaßnahmen auf als Altlast eingestuften Altstandorten mit einer Fläche > 5 ha
Leistungen) zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Auftrag öffentlicher Auftraggeber
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
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Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Roman Höffler
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68554491 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6311162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de 📧
Fax: +49 6132162113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
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— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
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Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2018/S 139-318058 (2018-07-20)