Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ortsumgehungen Luhdorf und Pattensen
OULP290518
Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Harburg beabsichtigt die Realisierung zweier Ortsumgehungen in den Ortsteilen Luhdorf und Pattensen. Erforderliche Planungsleistungen sind für beide Vorhaben bereits beauftragt worden. Der Landkreis möchte sich durch einen externen Projektsteuerer in dem Planungsprozess bis hin zu den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen unterstützen lassen.
Der Planungsprozess ist beginnend mit der Koordinierung des Raumordnungsverfahrens über die Entwurfsplanung bis hin zur Genehmigungsplanung (Planfeststellungsbeschluss) zu steuern. Daneben soll er das Förderverfahren gem. dem Nds. GVFG koordinieren, d.h. sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag zusammengestellt werden und entsprechende Abstimmungsprozesse mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange, der Rechtsanwalt für das Planfeststellungsverfahren, die Planungsbüros sowie die beauftragten Gutachter, die Vorhabenträger und die beteiligten Gemeinden sind zu koordinieren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harburg
Rathausstraße 60
21423 Winsen (Luhe)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Projektsteuerer soll die Gesamtkoordination des Planungsprozesses gewährleisten. Folgender Leistungsumfang ist zusammenfassend zu erbringen:
— Beratung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Projektsteuerer soll die Gesamtkoordination des Planungsprozesses gewährleisten. Folgender Leistungsumfang ist zusammenfassend zu erbringen:
— Beratung, Begleitung und Kooridnierung des Auftraggebers,
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Planungsprozesses für die Ortsumgehungen Luhdorf und Pattensen inkl. der beauftragten und noch zu beauftragenden Gutachter,
— Einbindung und Koordinierung der Träger öffentlicher Belange,
— Einbindung und Koordinierung der Flurbereinigungsbehörde,
— Einbindung und Koordinierung Rechtsanwalt (rechtliche Beratung zum Panfeststellungsverfahren),
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Förderverfahrens,
— Koordinierung, Leitung und Begleitung des Vorhabenträgers und der Stadt Winsen (Luhe),
— Vorbereitung und Durchführung von Bürger- und Eigentümerinformationen im Zusammenhang mit dem Planungsprozess,
— Vorbereitung des Grunderwerbs,
— Beratung und Begleitung der Vergabeverfahren für weitere erforderliche Planungsleistungen/Gutachterleistungen,
— Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde und den Planungsbüros,
— Abarbeitung von Auflagen und Einwendungen des Planfeststellungsbeschlusses,
— Zusammenstellung und Einreichung sowie Prozessbegleitung des Raumordnungsverfahrens.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): I. Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Projektsteuerungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.1 Personaleinsatzplan mit Darstellung d. Mitarbeiter und d. Aufgabengebiete unter namentlicher Nennung des Projektleiters”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“1.2. Darstellung von Art und Umfang der angebotenen Projektsteuerungs- und Leitungsleistungen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3. Organigramm der Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.4. Organisation und Qualitätskontrolle
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.5. Koordination der Planungsbeteiligten/Fachplaner
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.6. Umgang mit Störungen im Planungsablauf
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.7. Terminplan
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Präsentationstermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.1. Teampräsenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.2. Darstellung der Herangehensweise
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.3. Beantwortung von Fragen
Kostenkriterium (Name): (Punkte Qualität x 10 000)/Angebotspreis brutto
Kostenkriterium (Gewichtung): Interpolar
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 102-233249
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OULP29052018
Titel: Ortsumgehungen Ludorf und Pattensen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arndt IDC GmbH & Co. KG
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: SSF Ingenieure AG
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCQYV0J
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.wm.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zur stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 I Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 090-216557 (2019-05-07)